Rekrutierung von Krankenschwestern im Katastrophenfall

bartblume

Newbie
Registriert
20.03.2020
Beiträge
2
Beruf
Krankenschwester, OP-Fach SR, Medizinprodukteberater
Akt. Einsatzbereich
Industrie
Funktion
Medizinprodukteberater
Hallo zusammen ggf. insbesondere an die pflegeinteressierten Juristen,

können/ könnten examinierte Krankenschwestern, die inzwischen in anderen beruflichen Sparten arbeiten und in einem aktiven Dienstverhältnis stehen, (der nicht systemrelevant ist), im Katastrophenfall in der Pflege tätig werden oder rekrutiert werden? Und zu welchen Bedingungen?
Betrifft: Arbeitsrecht, Nebenbeschäftigung, Berufshaftpflicht, Entlohnung, Unfallschutz, Infektionszulage… ;)

Danke für jeden fundierten Gedanken
VG B
 
Die Frage ist, wie diese kontaktiert werden könnten. Ich wüsste nicht, daß diese irgendwo registriert sind.
 
In der Medizinprodukte Industrie sind viele zu finden.
 
Als ich damals in NRW meine Ausbilung begonnen habe, wurde ich bei der Anmeldung im Bürgeramt nach meinem Beruf gefragt und dieser wurde für den Katastrophenfall vermerkt. Das ist mir allerdings bisher nirgends wo mehr aufgefallen.
 
Als ich damals in NRW meine Ausbilung begonnen habe, wurde ich bei der Anmeldung im Bürgeramt nach meinem Beruf gefragt und dieser wurde für den Katastrophenfall vermerkt. Das ist mir allerdings bisher nirgends wo mehr aufgefallen.
Das war bei mir Ende der 80 ziger auch so!
 
Hier mal am Beispiel Bayern:
Also im Prinzip können sie machen, was sie wollen. Glaub kaum, dass der Katastrophenfall bundesweit groß anders geregelt ist und wenn doch bin ich mir ziemlich sicher, dass die Gesetze schnell angepasst werden.



Was Behörden im Katastrophenfall dürfen
Und doch können die Maßnahmen auch Auswirkungen auf jeden Einzelnen haben. So dürfen die Behörden Katastrophengebiete beispielsweise räumen und den Zutritt verbieten. Sie haben auch das Recht, jeden Bürger zum Einsatz heranzuziehen - in Form von "Dienst-, Sach- und Werkleistungen". Am wichtigsten jedoch: Grundrechte können eingeschränkt werden, unter anderem die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Freiheit der Person, sprich: wenn es hart auf hart kommt, dürften die Behörden auch anordnen, dass keiner mehr seine Wohnung verlassen darf. So weit ist es aber noch nicht. Ausgangssperren wie in Italien sind in Bayern derzeit nicht geplant.
 
Passend dazu: Nächste Woche wird in Niedersachsen die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit vorübergehend außer Kraft gesetzt, bzw. nach oben erweitert:
Bis zu 12h täglich, statt bisher 10.

In Bayern auch, glaube ich...

Wir haben eben besondere Umstände.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was soll das bringen, außer dass wir uns total verheizen?
Und die Vorgesetzten uns nicht mehr fragen müssen ob wir arbeiten wollen
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Was hat man denn erwartet. Das völlig überlastete System noch mehr zu überlasten mit noch mehr Arbeit und damit die letzten noch verbliebenen über den Jordan zu schicken damit es hinterher schlimmer wie vorher ist :-)
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Zeigt aber eben auch, dass es bislang noch keine gesetzliche Grundlage für eine "Zwangsrekrutierung" gibt. Und ob so etwas dann vor dem Bundesverfassungsgericht standhält wird sich erst noch zeigen müssen...
 
@Nux Vomica Vermutlich dasselbe wie jetzt...denn bis dahin wird es - wie jetzt schon in Frankreich - vermutlich auch in Deutschland den Katastrophenfall geben.
 
Ich wollte eher wissen in welchen Bereich Flora nun wechselt.

Nennt mich zudem ungläubig, noch glaube ich nicht an die Flut der Patienten in D ...
 
Fernab des Gesundheitswesen. Mach was komplett anderes. Den Untergang unserer Kliniklandschaft schaue ich mir genüsslich aus der Ferne an.
 

Ähnliche Themen