Also, will mal versuchen, Dir die rechtliche Situation zu erklären.
Du hast mit Deinem Arbeitgeber ein Vertragsverhältnis. Ihr habt vereinbart, dass Du für den AG arbeitest und er dafür eine Vergütung bezahlt. Dabei ist Dir der AG weisungsbefugt, d.h. er kann anordnen, wann Du was zu machen hast, solange er sich innerhalb des abgeschlossenen Vertrages bewegt.
Du hast also Arbeit zu erbringen und wirst dafür bezahlt, das steht im Vertrag.
Die Frage ist nun: Was zählt zur Arbeit und was nicht? Wann ist Arbeitszeit?
Arbeitszeit ist folgendermaßen definiert:
Die Definition des Begriffes Arbeitszeit ergibt sich für Deutschland aus § 2 Abs. 1 ArbZG, wonach Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen ist. Lediglich im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 Satz 2 ArbZG).
Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie 93/104/EG definiert den Begriff der Arbeitszeit als
"jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gem. den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt."
Wenn nun der Arbeitgeber sagt: "Sr. Carmina, heute abend habe ich eine Supervision angeordnet, da möchte ich, dass Sie teilnehmen. Die Verantstaltung ist verpflichtend für jede Pflegekraft des Hauses", dann ist die Zeit während der Supervision vom AG angeordnet. Wenn Du hingehst, erfüllst Du Deine Pflichten aus dem Dienstvertrag. Wenn Du Dich weigerst, ist es Arbeitsverweigerung und rechtfertigt evtl. eine Kündigung.
Der AG hat Dir aber, um seinen Teil des Vertrags zu erfüllen, die Zeit zu vergüten. Dass heißt, dass die Supervision, wenn sie verpflichtend angeordnet ist, Arbeitszeit ist und auf Dein Stundenkonto geht. Und er hat die Kosten für die Supervision zu tragen.
Wenn aber der Arbeitgeber sagt: "Ich biete Euch eine Supervision an und bezahle sie auch. Ich würde mich freuen, wenn alle daran teilnehmen. Es wird Euch bestimmt helfen, das Erlebte in der Arbeit besser zu verarbeiten.", dann ist das ein Angebot des AG , welches Du zu Deinen Gunsten in Deiner Freizeit wahrnehmen kannst, wenn Du möchtest. Du kannst selbst entscheiden, ob Du hingehst oder nicht. Wenn Du nicht hingehen willst, dann darf dies keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben. Heute hast Du etwas anderes vor
. Deine Freizeit gehört Dir
. Wenn Du hingehst, dann ist es freiwillig und keine Arbeitszeit. Du bekommst dafür keine Stunden gutgeschrieben, da Du die Supervision freiwillig in der Freizeit besuchst.
Alles, was der AG verpflichtend anordnet, muß er erstens bezahlen (d.h. die Kosten übernehmen) und zweitens als Arbeitszeit anrechnen. Da bewegt ihr euch innerhalb des abgeschlossenen Arbeitsvertrages.
Was Euch der AG anbietet, aber freiwillig ist, muß man nicht wahrnehmen. Der AG kann Euch nicht zwingen. Du hast etwas vor und machst eben was anderes, die Supervision läuft ohne Dich. Der AG muß dies akzeptieren. Er muß für eine freiwillige Sache weder die Kosten aufbringen noch diese Zeit als Arbeitszeit vergüten. Tut er dies trotzdem, dann ist es reine Kulanz.
Alles klaro?