Strafbarkeit Medikamenten Stellen/ Verabreichen durch unterschiedliche Fachkräfte

Frenzis

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07.09.2013
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Hallo,

ich suche händeringend eine rechtliche Vereinbarung/ Niederschrift oder sonstiges im Bezug auf Folgende Frage:

Wenn die Nachtschwester Medikamente setzt, die "Tagschwester" sie austeilt und dabei eine falsche Tablette verabreicht wird:
Wer ist denn dann verantwortlich?
Steht irgendwo, dass die Nachtschwester auch zur Rechenschaft gezogen wird oder bin ich immer als austeilende Schwester dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob alles korrekt gesetzt ist?
Da es überall üblich ist, dass Medikamente von einer anderen Person gestellt als verabreicht werden, muss es doch irgendwo eine schriftliche Anweisung/ Genehmigung oder ähnliches geben....

Alles, was ich finde, bezieht sich darauf, dass setzende als auch austeilende die selbe Person ist.

Liebe Grüße
Francy
 
Derjenige, der die Medikamentengabe "abzeichnet" ist auch dafür verantwortlich, was er wem und wann und wie gibt (es unterschreibt auch nur, wer die tbl. tatsächlich verabreicht). Daß der Nachtdienst die tabletten stellt ist zwar weithin üblich, im Grunde genommen aber eine reine Gefälligkeit (sozusagen, damit der Frühdienst nicht erst 8:00 mit waschen anfängt :)) Normalerweise werden gesetzte Medikamente vor der Ausgabe auf ihre Richtigkeit kontrolliert ... Die Nachtschwester wird nie für das zur Rechenschaft gezogen werden, was Du evtl. an falscher Medikation austeilst!!!
 
Sehe ich wie Ente_24,
wer ein Medikament verabreicht haftet für die Richtigkeit! Kann Dir dafür aber keinen Gesetzestext beibringen.
 
Man sollte bei o.g. Beispiel versuchen, die Abläufe zu ändern. Die schriftlichen Anweisungen / Genehmigungen wird Dir niemand geben, der Durchblick hat. Dann säße er nämlich in den Nesseln, wenn was passiert.
 
Derjenige, welcher die Med. verabreicht, hält mit seinem Handzeichen
den Kopf hin. - 6-R-Regel !
Sollte aber (mal eben schnell) ein Schüler oder eine Hilfskraft die Med.
verpasst haben, hat die schichtführende PFK ein Riesenproblem.
 
Sollte aber (mal eben schnell) ein Schüler oder eine Hilfskraft die Med.
verpasst haben, hat die schichtführende PFK ein Riesenproblem.

Und ebenso der Durchführende. Die Schichtführung kann sich mit "Ich habe das nicht gesagt und nicht gesehen" 'rausreden.
Die Verantwortung trägt der Durchführende. Was man darf und was nicht, sollte sowohl ein Auszubildener, wie auch ein Pflegehelfer wissen.
Und ich verabreiche nur Medikamente, die ich selbst kontrolliert habe/selbst gestellt/selbst aufgezogen habe - ganz klar. Wer das anders handhabt, arbeitet meiner Meinung nach grob fahrlässig.
 
Ich kenne Stationen, wo der ND die Tbl stellt, sie jedoch im Blister in den Dispenser legt. Der FD kontrolliert dann vor der Ausgabe die Tbl.
 
Wie funzt Durchführungsverantwortung? Ein besseres Beispiel dürfte es wohl kaum geben: Verurteilung eines Arztes - Baby starb nach falscher Spritze - Panorama - Süddeutsche.de

Ergo: Der Nachtdienst kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn die Tagschicht ein falsches Medikament gibt. Die Tagschicht muss sicher stellen, dass der richtige Patient das richtige Arzneimittel in der richtige Dosierung (oder Konzentration) mit der richtige Applikationsart zum Zeitpunkt erhält. Das sollten vor allem jene immer im Hinterkopf behalten, die glauben jedes Medi anhand von Form, Farbe usw. zu erkennen.

Elisabeth
 
Ggf. haftet die Stationsleitung noch mit, wenn sie diese Form der Organisation wissentlich zuläßt.
Ich werde nie verstehen, wie leichtfertig (und fahrlässig) mit Medikamenten umgegangen wird.
 
Warum sollte sie? Hat sie die 5-R-Regel schriftlich außer Kraft gesetzt? In dem Fall sitzt jeder schön alleine auf dem Stühlchen. Das wird immer gerne negiert.

Elisabeth
 
Ggf. haftet die Stationsleitung noch mit, wenn sie diese Form der Organisation wissentlich zuläßt.
Ich werde nie verstehen, wie leichtfertig (und fahrlässig) mit Medikamenten umgegangen wird.
Es spricht nichts dagegen, dass der doch erhebliche Aufwand des Stellens vom ND, bzw von jemand anderem übernommen wird. Gibt ja auch Häuser, wo die Apotheke stellt.

Denke nicht, dass die Stationsleitung es ausdrücklich "zulässt" oder wünscht, dass der "Verabreicher" dies nicht gegencheckt?!
 
Es spricht nichts dagegen, dass der doch erhebliche Aufwand des Stellens vom ND...
Würde im Fall des Falles individuell betrachtet werden. Ist eine Nachtwache alleine im Dienst und hat viele aufwendige Patienten, kann organisatorisch nicht davon ausgegangen werden, daß sie konzentriert und ungestört die Medikamente stellen kann. Es ist hier von einer hohen Fehlerrate auszugehen.
Das entlastet nicht den Austeilenden.. in keinster Weise. Ich sagte auch nur "haftet mit".
Es gibt aber auch noch andere gefährliche Organisationsformen, z.B. gerne erlebt: einer teilt dann "schnell" mal für die anderen Bereiche mit die Tabletten aus.. da schaut natürlich keiner mehr in die Box. Ist das so Usus, ist der Mitarbeiter nicht alleine schuld... aber deswegen nicht wesentlich weniger. Rausreden kann er sich damit natürlich nicht.
 
Es ist nicht relevant, ob sie konzentriert sein konnte. Derjenige, der die Medis austeilt/dem Pat. gibt muss sich davon überzeugen, ob es auch wirklich die richtigen Medis sind. Der ND haftet definitiv nicht mit.

Das die meisten die Medis nicht kontrollieren... der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Jeder muss selbst wissen, wie er mit Verantwortung umgeht.

Am besten noch einmal den Link anschauen. Die Kollegin, die die Spritzen aufgezogen hat, wurde auch nicht belangt.

Elisabeth
 
Wenn wir einen neuen Patienten bekommen, richte ich diese auch nicht selbst. Ich lasse jemand Anderen richten, ich kontrolliere und gebe ab. Das ist Doppelkontrolle.
Und so werden die Medikamente auch von der Nachtwache gerichtet und von mir kontrolliert und abgegeben. Ich sehe nicht, wo da Fehlerpotential liegt.
Wenn man es genau nimmt, haben wir bei uns sogar eine dreifache Kontrolle, da die Medikamente aus dem Pyxis (automatischer Medikamentendispenser) entnommen werden. Das macht es nahezu unmöglich, das falsche Medikament oder die falsche Dosierung zu entfernen.
 
Wie ist das mit pflegeschülern, dürfen sie in der Ausbildung selbstständig Medikamente richten und stellen???
 

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