Steuererklärung/Weiterbildung

xxpinacoladaxx

Junior-Mitglied
Registriert
10.01.2008
Beiträge
35
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin für die Pflege in der Onkologie (DKG)
Akt. Einsatzbereich
Hämatologie/Onkologie
Hallo ihr Lieben,

mache zur Zeit eine Weiterbildung. von den Gesamtkosten trage ich 25 %.
Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart diese Kosten abzuarbeiten und habe somit 290 Minusstunden erhalten. Bei der Steuererklärung habe ich diese Stunden mit Stundenlohn umgerechnet und als Werbungskosten angegeben. Jedoch will mir das Finanz dieses nicht anerkennen. Hat jemand einen Rat für mich?

Danke sehr!
 
Zum Thema Finanzamt kann ich dir leider nix sagen, aber das mit den 290 Minusstunden um eine WB abzuarbeiten klingt für mich irgendwie äußerst fragwürdig. :eek1: Sicher kennt sich hier aber jemand besser mit sowas aus.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Art der Finanzierung beim Finanzamt Gehör findet. Deine Steuerlast ändert sich dadurch nämlich nicht.

Ich habe für die Zeit meines Studiums die Arbeitszeit reduziert. Ich konnte den entstandenen finanziellen Verlust aber nicht beim Finanzamt gelten machen, denn wenn mein Bruttoverdienst sinkt, sinken ja auch meine Abgaben. Das Geld, das ich dafür vom Finanzamt zurück haben will, habe ich nie gezahlt, also kann ich auch nichts zurückfordern. (Werbungskosten durch tatsächliche Ausgaben, wie Fahrtkosten, Literatur, Schreibmaterial usw. bleiben davon natürlich unberührt, die kann man angeben.)

Wessen Vorschlag war die Finanzierung über Minusstunden? Kannst Du mit Deinem AG sprechen und eine andere Lösung vorschlagen? Wäre steuerrechtlich wahrscheinlich besser für Dich.
 
Hallo,

auch ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Art der internen Regelung beim FA absetzbar wäre...

Das FA möchte ja einen Beleg, dass Du im Jahr 2010 (oder welches auch immer) eine bestimmte Summe x entrichtet hast.
Ein nachträgliches "reinarbeiten" beim Ag ist ja kein Beleg dafür, dass etwas bezahlt wurde sondern eher eine "interne Schuldverschreibung" bei Deinem AG.....das dürfte sich also nicht steuervergünstigend auswirken.
 
Hallo,

diese "Form" der Weiterbildung findet bei uns zwar auch statt, aber aus gutem Grund nur "unter der Hand" und in keinem Fall schriftlich, denn, wenn man es böse auslegt, reden wir hier von "Steuerhinterziehung" und "Betrug" bei der Sozialversicherung.
Denn der Arbeitgeber läst hier die Rechnung der Fortbildung auf sich ausstellen und setzt diese bei seinem Betriebsergebnis steuermindernd ab.
Für die Stunden, die du "umsonst" arbeiten sollst, werden selbstverständlich keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben angeführt.

Deshalb ist dieses Modell steuer-/sozialversicherungsrechtlich sehr bedenklich und entsprechende Vorsicht ist geboten.

Gruß

medsonet.1
 
danke für eure schnellen antworten, hat mir gut weitergeholfen.
 

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