Selbstständigkeit

Kannst du sagen, wie hoch der Stundenlohn sein muss, damit ich doppelt soviel Netto habe als wenn ich angestellt wäre?

Elisabeth
 
Du kannst dem Pflegeheim gerne 23€ in Rechnung stellen, evtl. auch noch mehr, ist Verhandlungssache (wird erfahrungsgemäß auch ohne Murren gezahlt), wobei keine gesetzl. Mehrwertsteuer drauf kommt, weil Pflegeberufe von der Steuer befreit sind.
 
Wenn ich davon ausgehe, dass ca. 50% davon an Abgaben in Form von Sozialabgaben, Steuer und Rücklagen abgehen ...

Wer sein Stundenentgelt in der Festanstellung im TVöD berechnen will:

§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
...
3 Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils sind die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ... zu teilen.
...
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/601696/publicationFile/53130/TVoeD.pdf

Beispiel:
4,348 x 40 Wochenstunden = 175,2
Entgeltgruppe E 7a, Stufe 6, Lohnsteuerklasse II, keine Zuschläge
1800.98 € Netto / 175,2 = 10,30 € Netto

Elisabeth
 
kann man sich als Pfleger selbstständig machen und dann da arbeiten wo man angestellt ist auf honor-basis?

hallo,
wenn dein arbeitgeber sich darauf einlässt, dann herzlichen glückwunsch. Ansonsten hier ein link für weitere infos

www.pflegeprofis.com

gruß, agnes
 
Natürlich kann und vorallem sollte man nicht bei dem AG, bei dem man bisher noch angestellt ist, direkt im Anschluss freiberuflich arbeiten.

Dies nennt man dann Scheinselbständigkeit und unterstellt dem AG, dass er unbedingt die Sozialversicherungen sparen will. Daher rate ich dringend davon ab.

Dies kann eine sehr teure Angelegenheit werden und wirkt sich ganz klar auch auf den Markt aus.
 
Kannst du sagen, wie hoch der Stundenlohn sein muss, damit ich doppelt soviel Netto habe als wenn ich angestellt wäre?

Elisabeth

23 Euro ist selbst in Altenpflegeheimen absolut unteres Level.

Da es keinerlei Vorschriften gibt bezüglich Honorarpreise- ist nach oben und natürlich nach unten hin (leider auch) keinerlei Grenzen gesetzt. Wer als Freiberufler einen Auftrag unter 25 Euro annimmt und auf Zuschläge verzichtet und nicht sonstige Spesenpauschalen o.ä. aushandelt, der ist selbst daran schuld und beeinflusst damit leider auch den Markt im negativen Sinne.

Es ist immer mehr drin und wo nicht mehr drin ist, dort sollte man keinerlei Auftrag annehmen.
 
Wenn man "komplett" Selbständig ist (und eben nicht nur ein paar Stunden auf Honorarbasis neben einer Anstellung arbeitet), dann ist das eindeutig zu wenig ....man müsste sich hiervon versichern, Steuern zahlen etc.

Als selbständiger Dozent muss man etwa 50,- / Stunde verdienen, um davon leben zu können.
 
Wenn man "komplett" Selbständig ist (und eben nicht nur ein paar Stunden auf Honorarbasis neben einer Anstellung arbeitet), dann ist das eindeutig zu wenig ....man müsste sich hiervon versichern, Steuern zahlen etc.

Als selbständiger Dozent muss man etwa 50,- / Stunde verdienen, um davon leben zu können.

50 Euro pro Stunde ist als Dozent der richtige Ansatz, da man weniger Stunden leistet. Daher verdient man ggfs. lange nicht so viel, wie als Fachkraft am Bett. Ebenso gilt dies für die Anästhesiepflege. Dort verdient man zu Beginn auch wesentlich weniger, als in der Intensivpflege. Nicht das Honorar pro Stunde macht es aus, sondern die ggfs. fehlenden Wochenenden und Feiertagsdienste sind der Kasus Knacktus.

Das ist leider so. Es gibt durchaus eine Mischform zwischen umsatzsteuerbefreiten und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen. Mein Leistungskatalog ist eine Mischform. Derzeit arbeite ich allerdings vorwiegend am Bett und somit umsatzsteuerbefreit.

Als Dozent ist man allerdings auch umsatzsteuerpflichtig. Daher sollte man eher die 50 Euro als netto sehen.
 
Als Dozent ist man allerdings auch umsatzsteuerpflichtig. Daher sollte man eher die 50 Euro als netto sehen.

Nicht zwingend, wenn der Auftraggeber Umsatzsteuerbefreit ist ...ansonsten auch erst ab einem gewissen Jahresumsatz.

Ich habe mal die Faustformel gehört: das Brutto als Angestellter mit dem Faktor 2 bis 2,5 multiplizieren (als angestrebter Jahresverdienst), um dasselbe Netto wie in der Anstellung zu haben .
 
Nicht zwingend, wenn der Auftraggeber Umsatzsteuerbefreit ist ...ansonsten auch erst ab einem gewissen Jahresumsatz.

Ich habe mal die Faustformel gehört: das Brutto als Angestellter mit dem Faktor 2 bis 2,5 multiplizieren (als angestrebter Jahresverdienst), um dasselbe Netto wie in der Anstellung zu haben .

Da werden nur die meisten Finanzämter nicht mitziehen. Hab selbst die Erfahrung machen müssen.

Dozententätigkeit ist nicht umsatzsteuerbefreit, wenn der Auftraggeber auch umsatzsteuerberfreit ist. Das ist differenziert zu betrachten.

Eine Dozententätigkeit in z.B. Bayern ist umsatzsteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelung wird selten empfohlen und wenn sie im ersten Jahr gewählt wird, dann heißt dies noch lange nicht für das Folgejahr. Dies wird weitaus überschritten, selbst wenn man die Dozententätigkeit vorwiegend ausübt. Denn bei 17500 Euro ist dann Schluss.
 
Das mit der Kleinunternehmensregelung weiss ich....das andere ist mir neu; auch Bekannte erzählen da was anderes.
Ok- vielleicht immer eine sache der gesamten "Umstände" und nicht als Aussagen pauschalisierbar....
 
Das mit der Kleinunternehmensregelung weiss ich....das andere ist mir neu; auch Bekannte erzählen da was anderes.
Ok- vielleicht immer eine sache der gesamten "Umstände" und nicht als Aussagen pauschalisierbar....

Mit einem Urteil von 2007 hast Du tatsächlich Recht.

Wann Ihr Honorar als Dozent von der Umsatzsteuer befreit ist - BWRmed!a

:flowerpower:

Als selbständiger Lehrer: Ja unbedingt!!!!

Als selbständige Pflegekraft, die mehrere Leistungen anbieten: wird eine Dozententätigkeit als umsatzsteuerpflichtig eingestuft. Hängt denke ich dann wohl eher damit auch nochmal zusammen, ob der Fiskus des entsprechenden Freiberuflers dies so einstuft und was er anerkennt und was nicht (Nachweise u.a.).
 
Ja das könnte es sein. Ich weiss auch von einem Bekannten, dass es wohl Vorteile hat (steuerlich), wenn man nur Kurse oder Seminare gibt, welche sich auf Gesundheit und/oder Pflege etc. beziehen.
Sobald Lehrtätigkeit in "anderen Bereichen" dazu kommen, entfallen wohl bestimmte steuerliche Vergünstigungen...
Wie gesagt, ich kann es so nur hinnehmen und wiedergeben; es aber nicht belegen.....habe mich nicht näher damit aueinander gesetzt, da es mich aktuell nicht betrifft.
 
Wenn du dich wirklich entschließt selbstständig zu werden solltest du auf jeden Fall darauf achten, dass du auch "Kunden" findest! Selbststädigkeit wird oft als leichterer Weg gesehen, aber leider ist meist genau das Gegenteil der Fall.
Ich selbst war längere Zeit selbstständig und habe mich jetzt wieder entschlossen ambulante Pflegedienste zu suchen, bei denen ich als Angestellter arbeiten kann. So ganz auf mich allein gestellt habe ich mich doch sehr verloren gefühlt...
Vielleicht bin ich einfach nicht für die Selbstständigkeit gemacht :)
Wie pericardinchen schon gesagt hat, muss man sich über viele Risiken bewusst sein! Informiere dich vorher gut!! Es gibt im Internet (einfach Googeln) sehr viele Blogs von Selbstständigen für welche die es werden wollen. Diese können hilfreich sein!!

Viel Glück wünsche ich dir!
 
Nur mal so am Rande, es gibt auch die Möglichkeit der TEILselbstständigkeit.

LG
Claudia B.
 
Hallo,
der Thread ist zwar schon älter, aber ich wollte trotzdem noch etwas zum Gründerzuschass schreiben:

Also JA du kannst dich in der Pflege selbständig machen. Aber wie schon erwähnt wurde, musst du mehr als einen Kunden vorweisen können um nicht als Scheinselbständiger zu gelten.

Einen Gründerzuschuss kann man beantragen wenn man gekündigt wurde, also ALG 1 bezieht. Nur muss man dazu einen Buisnessplan vorlegen und es ist auch seit diesem Jahr nicht mehr so einfach den zu bekommen. Obwohl wohl 11 Milliarden EUR dafür eingeplant sind in D , wird man schnell von den Bearbeitern zu getextet allá "Den bekommen Sie siecher nicht, Ihre Chancen auf dem Markt einen Job zu kriegen stehen so gut, Sie müssen sich gar nicht selbständig machen" blablabla.
Man muss bereits beim Finanzamt etc. angemeldet sein um den Antrag stellen zu können und der Buisnessplan muss VORHER schon einer fachkundigen Stellungnahme unterzogen werden.

Hier kann man sich nochmal super einlesen: gruendungszuschuss.de :: Gründungszuschuss - Klartext zur wichtigsten Gründungsförderung
 
Da ich neu hier bin mische ich mich auch mal eben ein und sag nebenbei ganz lieb hallo ;)

Thema Freiberuflichkeit:

Für alle die noch Fragen haben wie, wo usw...

Schritt 1 = die Anmeldung beim Landesamt für Gesundheit und soziales...(Infos: Startseite Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) - Berlin.de)
Pflegehelfer melden sich beim zuständigen Gewerbeamt an

Schritt 2 = die Anmeldung beim Finanzamt für den Erhalt der Steuernummer.
(Nach §4 Nr14 UStG sind Einkünfte von freiberuflichen Pflegefachkräften befreit von der Umsatzsteuer.)
Meiner Meinung nach ist ein Steuerberater in unserem Fall sehr wichtig.

Schritt 3 = Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Infos: www.bgw-online.de)

Schritt 4
= Beantragung des Führungszeugnisses beim Bürgeramt/Meldestelle

Schritt 5 = Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung

Ich bin froh diesen Schritt gewagt zu haben und kann finanziell nicht klagen..
Vorallem hab ich mehr Urlaub in einem Jahr, als in meinen Agestelltenverhältnissen in 3-4 Jahren
Wenn man bei der richtigen Agentur landet und eine gutes Miteinander hat kann nix mehr schief gehen ;)

Lg an euch alle und einen schönen Tag wünscht
die Bea :flowerpower:
 

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