- Registriert
- 21.02.2011
- Beiträge
- 63
Ich arbeite in der Suchtberatung (betreutes wohnen) in welcher unsere Klienten es mit dem Corona Virus nicht so genau nehmen. Jetzt sollen wir angeleitet werden, bei allen Schnelltests durchzuführen, also Personal und Klienten. Ich habe leider vor ca. 5 Jahren einen Herzinfarkt gehabt. Kann ich es ablehnen dieses Tests durchzuführen, da ich zur Risikogruppe gehöre, aufgrund der Vorerkrankung (Ansteckungsgefahr), oder kann mich die Firma verpflichten zu testen? Ich bin eingestellt als Krankenpfleger und arbeite im TVÖD Tarif.