Schwesternschaft: Beiträge zurückfordern?

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ronja1982

Gast
Hallo!

Die Suchfunktion habe ich leider erfolglos bemüht.
Nach 5 Jahren habe ich mein Beschäftigungsverhältnis bei der Schwesternschaft vom DRK gekündigt und bin seit gut einem Jahr "wilde Schwester".

Letztens erzählte mir eine Kollegin, die ebenfalls mal bei der Schwesternschaft gearbeitet hat, man könne die gezahlten Beiträge bei Austritt zurückfordern. Vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen...

Danke im Voraus.
Gruß ronja
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo!

Die Suchfunktion habe ich leider erfolglos bemüht.
Nach 5 Jahren habe ich mein Beschäftigungsverhältnis bei der Schwesternschaft vom DRK gekündigt und bin seit gut einem Jahr "wilde Schwester".

Letztens erzählte mir eine Kollegin, die ebenfalls mal bei der Schwesternschaft gearbeitet hat, man könne die gezahlten Beiträge bei Austritt zurückfordern. Vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen...

Danke im Voraus.
Gruß ronja

Hallo,

die DRK-Schwesternschaften sind reguläre eingetragene Vereine. Deshalb musst du in der entsprechende Satzung dieses Vereins nachlesen. Dort muss geregelt sein, wie die Mitgliedschaft erworben und wieder gekündigt werden kann.
Eine Mitgliedschaft ist zwar Voraussetzung für eine Beschäftigung bei den Schwesternschaften, jedoch haben rein juristisch Mitgliedsbeitrag und Beschäftigungsverhältnis keinen direkten Zusammenhang, denn ich kann durchaus (wenn die Satzung es erlaubt) Mitglied sein, ohne dort beschäftigt zu werden (Fördermitglied).

Gruß

medsonet.1

P.S. als Mitglied und Beschäftigter beim DRK kann ich natürlich deinen Status "wilde Schwester" moralisch nicht unterstützen!
 
P.S. als Mitglied und Beschäftigter beim DRK kann ich natürlich deinen Status "wilde Schwester" moralisch nicht unterstützen!
Bist du dann auch der Schwesternschaft angehörig? oder nur "normaler" Angestellter des DRK?
Vermutlich letzteres, da BR und Schwesternschaft nicht zusammenpassen.
 
Bist du dann auch der Schwesternschaft angehörig? oder nur "normaler" Angestellter des DRK?
Vermutlich letzteres, da BR und Schwesternschaft nicht zusammenpassen.

Hallo,

natürlich nur "normaler Angestellter" , denn ob überhaupt "Männer" bei der Schwesternschaft eine Chance hätten, ist mir nicht bekannt.

Gruß

medsonet.1
 
P.S. als Mitglied und Beschäftigter beim DRK kann ich natürlich deinen Status "wilde Schwester" moralisch nicht unterstützen!

Du mußt natürlich meinen Status als "wilde Schwester" nicht unterstützen. Das verlangt ja auch keiner! Bevor meine Entscheidung aus der Schwesternschaft auszutreten, verteufelt wird, möchte ich meinen Standpunkt noch äußern.

Meine Möglichkeiten zur Fortbildung haben sich deutlich gebessert und mein neuer Arbeitsplatz ist im Vergleich zu vorher viel interessanter, vielseitiger. Sogar die Bezahlung ist besser. Für mich hatte dieser Wechsel nur Vorteile.

Habe in der Satzung nur einen ganz kurzen Passus zum Austritt gefunden, in dem leider nichts zu den Beiträgen steht.
 
Ronja, nicht aufregen, ich denke das war nicht ganz ernst gemeint.

Medsonet würde wohl kaum "Kundschaft" haben, würde er nur Mitglieder der Schwesternschaft vertreten wollen in seiner Gewerkschaft.

Liebe Grüsse
Narde
 
Ronja, nicht aufregen, ich denke das war nicht ganz ernst gemeint.

Medsonet würde wohl kaum "Kundschaft" haben, würde er nur Mitglieder der Schwesternschaft vertreten wollen in seiner Gewerkschaft.

Liebe Grüsse
Narde

Hallo,

natürlich war dieser Spruch von mir nicht so ernst zu nehmen!
Mit deiner Aussage hast du allerdings sogar recht, Mitglieder der Schwesternschaft können wir garnicht vertreten, denn es ist sogar umstritten, ob diese Kolleginnen überhaupt "Arbeitnehmer" im Sinne der arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind.

Gruß

medsonet.1
 
Genau auf das wollte ich hinaus...
Deshalb auch meine Frage ob du Mitglied der Schwesternschaft bist.:engel:
 

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