Schwerbehindertengrad von 50%, Wochenendarbeit ablehnen?

Heinzi1964

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Hallo zusammen, ich arbeite für eine Suchberatung und bin als Krankenpfleger zu 50% Arbeitszeit (TVÖD) angestellt.
Mittlerweile habe ich einen Schwerbehindertengrad von 50%.
Kann ich damit Wochenendarbeit ablehnen, oder bin ich verpflichtet diese zu machen? Danke für Eure Antworten.
 

Schichtarbeit und Schwerbehinderung​

Beschäftigte mit Schwerbehinderung sind von Schichtarbeit nicht grundsätzlich befreit oder ausgeschlossen. Im Einzelfall kann jedoch ein Anspruch eines schwerbehinderten Menschen auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit mit der Maßgabe bestehen, ihn wegen der Besonderheiten der Behinderung von Schichtarbeit ganz oder teilweise auszunehmen (vergleiche § 164 Absatz 4 Nummer 4 SGB IX und dazu BAG, Urteil vom 3.12.2002, 9 AZR 462/01). Quelle REHADAT Recht.
Bei uns in der Klinik haben so einige Pflegekräfte eine Schwerbehinderung von 50 % oder mehr. Je nach dem was der Grund für die Behinderung ist, arbeiten einige nicht mehr Nachts. Manche nicht mehr als 5 Tage am Stück, wobei sie auch am Wochenende arbeiten und eben dafür unter der Woche frei haben. Bei uns wird das individuell mit dem Mitarbeiter zusammen geklärt. Ein generelles Recht nicht mehr am Wochenende zu arbeiten nur weil man eine 50%ige Schwerbehinderung hat, gibt es nicht.
Was zu beachten ist, dass man als Teilzeitkraft nur anteilig so viele Wochenenden zu arbeiten braucht wie eine Vollzeitkraft.
 
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Der leidensgerechte Arbeitsplatz soll berufliche Belange und (Rest)Leistungsfähigkeit in Einklang bringen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Befreiung von Wochenendarbeit, Du könntest aber versuchen, aus dem Schichtdienst raus zu kommen. Wichtig ist halt die ART der Behinderung!
Hier muss ein Arbeitsmediziner plausibel darlegen können, dass sich Schichtarbeit negativ auf Deine Erkrankung auswirkt. Allerdings bezieht sich das nicht auf den Einsatz an Wochenenden ;-)
Der Arbeitsgeber kann Dich ja auch in einen Bereich versetzen, in dem Du Mo.-Fr. von 7 bis 15 Uhr arbeitest....also z.B. eine Psych TK oder die Endoskopie.
Wirksam ablehnen kannst Du Mehrarbeit (und damit auch Bereitschaftsdienste) und ggf. den Einsatz für den Nachtdienst.

Im Arbeitsrecht gibt es übrigens nur Werk- und Sonn bzw. Feiertage ;-)
Samstag ist ein regulärer Werktag.
 
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