Ruhezeiten

also bei uns gibt es die kurzen wechsel meist nur vor dem wochenende und natürlich in ausnahmefällen, die in letzter zeit nur leider keine ausrede mehr waren. offiziell ist es nicht erlaubt, aber wer hällt sich schon daran???
 
Bei uns gibts tatsächlich auch viele kurze Wechsel, allerdings
ist der Dienstplan dann auch so geschrieben, dass 10 Stunden zwischen
den Diensten liegen.
Also es wird wirklich auf Einhaltung das Arbeitszeitgesetzes geachtet.
Staatliches Krankenhaus hat vielleicht auch ein bissl Angst vor sich selbst
(Staat) ;-)
Aber es ist gut so.
 
Wir haben letztes Mal das Jugendarbeitsschutzgesetz durchgesprochen, welches noch für einige aus meinem Kurs gilt. Darunter auch die Ruhezeit für Jugendliche von 12h.
Als ich gefragt hab wie das für Erwachsene aussieht hieß es, da gibt es keine feste Regelung ..... sprich wir "dürften" auch nach einer kürzeren Ruhezeit als 10 Std. wieder im Dienst erscheinen. :fidee:
 
AVR K, §15
(3) In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Behandlung,
Erziehung oder Pflege kann durch Dienstvereinbarung vereinbart
werden, dass eine Verringerung der Ruhezeiten um höchstens 2
Stunden, höchstens zweimal in zwei Wochen zulässig ist."
So steht es in §15 der AVR K, gilt aber ebenso für die AVR Caritas.

AVR Caritas "§ 1 Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten
(10) Die Mitarbeiter müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Die Ruhezeit kann auf mindestens neun Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb von dreizehn Wochen ausgeglichen wird."
Nach meinen Recherchen sind solche Regelungen lt. ArbzG auch möglich, weiß nur nicht mehr genau wo das steht.
Das könnte für Einige vielleicht die Erklärung sein, warum Wechsel mit weniger als 10 Ruhestunden erlaubt sind.
 
Hallöchen,

auch, wenn der Thread schon ziemlich alt ist, passt es wohl doch am besten hierher, habe mit der Suchfunktion nichts anderes gefunden..

Ich habe eine Frage betreffs dem Nachtdienst. Verstehe ich es richtig, dass was laut Arbzg keine spezielle Zeit dafür gibt, die man danach frei haben muss ? Also kann ich nach 7 Nachtdiensten in den Frühdienst eingeteilt werden, wenn nur 11 Stunden dazwischen liegen ? Verstehe ich das richtig ?

LG und danke schonmal für die Hilfe
Meg
 
Hallöle,


ich habe dazu nur diesen Text gefunden:

Quelle: Konflitktfeld - Pflege.de

Wieviele freie Tage muß der Arbeitgeber nach Nachtdiensten gewähren?

Die BAuA empfiehlt als Minimum eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden, besser jedoch 48 Stunden (besonders nach mehr als 2 Nächten). Die tatsächlich Anzahl freier Tage hängt jedoch auch von der vereinbarten Arbeitszeit ab. Teilzeitkräfte sind in der Regel deutlich im Vorteil, weil sie ohnehin mehr freie Tage haben.
Eine Beschäftigung noch am gleichen Tag (z.B. Heranziehung zum Spätdienst) ist nicht erlaubt!

Danach ist es wohl zulässig am nächsten Tag wieder einen Früh- oder Spätdienst zu machen. Eine richtige gesetzliche Regelung konnte ich nicht finden, außer eben die schon erwähnte Ruhezeit.


Gruß
Dennis
 
Hallo,

mich würde mal interessieren, ob so ein kurzer Wechsel überhaupt sein muss ? Bekommt man den Dienstplan anders nicht hin ?
Hatte bisher auch nur einen stationseinsatz, aber was mir auffiel, dass die Examinierten sich förmlich drum rissen, spät-früh zu machen..alle naselang machte jemand spät-früh...
Bei uns müssen 9 Stunden dazwischen liegen. Von der MAV bekamen wir am Anfang gesagt, dass wir die auch einzuhalten hatten.
Leider war es so, dass wir Schüler schief angesehen wurden, wenn wir spät um 21.45 gingen und am nächsten Tag um 6.45 erst da waren. (normal spät 12.48-21.00 und früh 6.00-14.12) Da wurde man richtig abgelehnt den ganzen Früh, man bekam zu hören: hast ja eh kein bock zu schaffen...und dat besonders wenn früh am we war....da ist es echt zu überlegen es wie die andren zu machen: 21.45 gehen...6.00 anfangen..aber erst um 6.45 einchecken. Hat man zwar Probleme mit dem Gesetz wenn was ist wahrscheinlich, aber man ist akzeptiert von den Kollegen...ist das nicht traurig ?
 
Die spät-früh-wechsel frage ist in meinem ausbildungskh auch gerade ganz akutell, da sich ein mitarbeiter direkt bei der regierung beschwert hat...ohne vorher mit der pdl oder so zu sprechen. bisher waren die wechsel normal, und auch im dienstplan mit eingeplant. allerdings natürlich in maßen. v.a. gab es diese wechsel am we, so dass dann die einen früh-spät und die anderen spät-früh machten. bei uns liegen dann auch 9h dazwischen, d.h. spät bis 21h und früh ab 6h.
ab august mussten die dienstpläne aufgrund der beschwerde ohne kurzen wechsel geschrieben werden... und die meisten sind auch für den erhalt des kurzen wechsels.
ich persönlich finde diese lösung, wie weiter oben schon mal angesprochen nicht schlecht, dass man z.b. max.2 kurze wechsel im monat machen darf. bin eher gegen ein grundsätzliches verbot. untereinander tauschen ist jetzt nämlich auch vorerst nicht mehr. getauscht werden darf nur noch aus betriebswirtschaftlichen gründen. (wobei ich nicht weiß, ob das nur eine übergangslösung ist, oder ob es auf immer so bleibt).
solange es nicht mehr als 1-2 kurze wechsel pro monat sind, bin ich für den erhalt. wenn ich nämlich z.b. nachmittags einen termin habe, oder sei es sogar nur eine private feier oder sonst was, dann nehme ich doch lieber ausnahmsweise einen spät früh wechsel in kauf, als das ich auf den termin komplett verzichte.

naja, ich bin mal gespannt, ob es bei uns so bleibt, oder ob sich doch noch was neues ergibt.(gerüchte sagen, dass sich die dienstzeiten ändern...)
 
Danach ist es wohl zulässig am nächsten Tag wieder einen Früh- oder Spätdienst zu machen. Eine richtige gesetzliche Regelung konnte ich nicht finden, außer eben die schon erwähnte Ruhezeit.
Vielen Dank für deine schnelle Info. :)

@espoir Naja, sicher _muss_ es nicht sein, bei uns ist es _bisher_ auch noch nicht so, aber ich wollte mich einfach informieren.

Meg
 

Ähnliche Themen