Praxisanleiter vor und nach Änderung des Krankenpflegegesetzes

Es gab vor 2003 noch kein bundeseinheitliches Altenpflegegesetz (und damit auch keine bundesweit gültige Altenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung), da die Altenpflege erst ab diesem Jahr als Heilberuf anerkannt wurde.
Inwieweit dies auf die Praxisanleitung Einfluss hatte, kann ich Dir nicht sagen, da ich aus der Krankenpflege komme.
Vielleicht ist die bundeseinheitliche Regelung bereits Punkt 1 auf der Liste?

Ich bin mir aber sicher, dass Altenpfleger/in schon zuvor ein staatlich anerkannter Beruf war, auch bei 17 verschiedenen Gesetzen und Ausbildungsverordnungen.
 
Hallo, auch ich bin langsam an dem Punkt der Verzweiflung angekommen. Leider wird mit unter Downloads nicht angezeigt. Hier nochmal die Fragestellung: Welche Änderungen haben sich mit dem Inkrafttreten des Bundesaltenpflegegesetzes seit 2003 für Sie als Mentor/in / Praxisanleiter/in ergeben. Stellen Sie die Unterscheidungen auf ca. einer halben A4-Seite stichpunktartig dar!

Ich entnehme hier aus der Frage, dass sich seit 2003 etwas explizit für die Praxisanleitung geändert hat. Leider steht darüber auch nichts in meinem Lehrbrief.

Ich hoffe hier kann mir nochmal jemand einen Denkanstoß geben. Vielen Dank
 
Hallo, auch ich bin langsam an dem Punkt der Verzweiflung angekommen. Leider wird mit unter Downloads nicht angezeigt. Hier nochmal die Fragestellung: Welche Änderungen haben sich mit dem Inkrafttreten des Bundesaltenpflegegesetzes seit 2003 für Sie als Mentor/in / Praxisanleiter/in ergeben. Stellen Sie die Unterscheidungen auf ca. einer halben A4-Seite stichpunktartig dar!

Ich entnehme hier aus der Frage, dass sich seit 2003 etwas explizit für die Praxisanleitung geändert hat. Leider steht darüber auch nichts in meinem Lehrbrief.

Ich hoffe hier kann mir nochmal jemand einen Denkanstoß geben. Vielen Dank
Komisch.
Wenn ich bei Google eingebe "Altenpflegegesetz 2003", ergänzt google mir automatisch "Änderung für Praxisanleitung".

Wenn man die Links öffnet, findet man die Hausaufgaben gut vorbereitet.

Sonst kann man noch die alten und neuen (inzwischen wieder alten) Gesetze und Ausb. und Prüfungsverordnungen lesen. Das wäre die beste Herangehensweise.
 
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Hallo, auch ich bin langsam an dem Punkt der Verzweiflung angekommen. Leider wird mit unter Downloads nicht angezeigt.
Ich war gerade im Downloadbereich und habe exemplarisch einige der PDFs geöffnet. Diese funktionieren alle.
(OT: Da ist ja sogar "Notes on Nursing"... :oops:).
Was allerdings stimmt, dort findet sich nichts zum Altenpflegegesetz oder zur AltPflAPrV.
Na gut, dies kann man aber ergoogeln (siehe @Maniac ).
Hier nochmal die Fragestellung: Welche Änderungen haben sich mit dem Inkrafttreten des Bundesaltenpflegegesetzes seit 2003 für Sie als Mentor/in / Praxisanleiter/in ergeben. Stellen Sie die Unterscheidungen auf ca. einer halben A4-Seite stichpunktartig dar!
Blätter doch mal eine Seite zurück.
Die genau gleiche Frage wird hier von Anfang an gestellt.
@-Claudia- und ich hatten dazu mehrere Sachen geschrieben.
Ich entnehme hier aus der Frage, dass sich seit 2003 etwas explizit für die Praxisanleitung geändert hat.
Ähm, ja. 8-)
Mach Dir mal Gedanken bzgl. Pflicht zur Praxisanleitung; wer gibt Praxisanleitung; Unterscheidung Praxisanleitung - Praxisbegleitung...
 
Dieses Thema ist fast vier Jahre alt und wundere mich, dass Altenpfleger ihr eigenes Gesetz nicht kannten.
Ohne nachzulesen, fallen mir soviele Punkte ein, was der Unterschied von VOR und AB 2003 war.
ab 2003 wurde die AP-Ausbildung auf Bundesebene neu geregelt. Die AP wurde in eiigen Bundesländern von zwei auf drei Ausbildungsjahren angehoben. Die AP war ab 2003 kein rein "sozialpflegerischer" Beruf mehr, sondern wurde ein Heilberuf auf Augenhöhe der Krankenpflege. Medizinische Krankenhaus-Nachsorge im Altenheim zB. VW nach Hüft-Tep ecpp, Trachealkanülen-Management , Stoma usw usf.... (Daher war Altenpflege auch nichtmehr NUR sozialpflegerisch). Pflegeberufe haben sich shon immer mit dem gesellschaftlichen Wandel verändert. So eben auch 2003....und danach 2020 -
Die Ausbildung wurde der KP auf 2100 Theorie und 2400 praktische Stunden angepasst.
Praxisbesuche/-Anleitungen wurden eingeführt, die Altenpflege hat ab 2003 eine Aufwertung genossen, da sie Verbände beigetreten sind. Ab 2009 war die Akademisierung der Pflege voll im Gange.. man konnte (zumindest in München) dual den Bachelor studieren.

Sowas MUSS man als PA wissen. Es ist "UNSERE" Geschichte der Pflege.

Ebenso hat übrigens die Krankenpflege-Ausbildung , zusammen mit der Altenpflegeausbildung ihre Theoriestunden, von ursprünglich 1600 vom KP-Gesetz 1985 in 2100 angehoben. Die Krankenpflege wurde ab da an der Gesundheitspflege viel mehr Bedeutung gegeben, indem sie nicht "nur" Kranke, sondern auch "Gesundheit" -pflegen. "Gesundheits- und Krankenpflege"

All dieses Wissen interesssiert der jungen Pflege überhaupt nichtmehr .... Das ist schade... Das braucht man, um zu wissen, woraus sich unser Beruf entwickelt hat... Von Florence Nightingale, Theodor Fliedner, Agnes Karll Henry Dunant will ich garnichtmehr reden, da sehe durch die Reihen der Azubis nur noch rollende Augen
 
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