Vielleicht ist die bundeseinheitliche Regelung bereits Punkt 1 auf der Liste?Es gab vor 2003 noch kein bundeseinheitliches Altenpflegegesetz (und damit auch keine bundesweit gültige Altenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung), da die Altenpflege erst ab diesem Jahr als Heilberuf anerkannt wurde.
Inwieweit dies auf die Praxisanleitung Einfluss hatte, kann ich Dir nicht sagen, da ich aus der Krankenpflege komme.
Ich bin mir aber sicher, dass Altenpfleger/in schon zuvor ein staatlich anerkannter Beruf war, auch bei 17 verschiedenen Gesetzen und Ausbildungsverordnungen.