Pflegevertrag bei SGB V Klienten?

lili 33

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05.08.2006
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage bezüglich des Pflegevertrages. Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst. Müssen wir bei Klienten, die wir ausschließlich im SGB V Bereich versorgen, einen Pflegevertrag abschließen? Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.
Liebe Grüße
Lili
 
Moin lili33 !

Im Prinzip nein.
Die Unterschrift auf der AVO reicht eigentlich.

Für "Eintagsfliegen" die postOP ´ne Woche Clexane & Verband kriegen,
nach Katarakt-OP ´nen Monat Augentropfen bekommen oder nach der
Fußpflege 14 Tage einen Jodverband .... da lohnt der Papierkrieg einfach nicht.
(! Aber auch bei solchen Patienten die relevanten Beratungen nicht vergessen & dokumentieren !)

Habe ich aber einen Diabetiker zu spritzen oder ein Ulcus cruris zu verbinden -
also einen Langzeitpatienten - da würde ich schon einen Vertrag machen.
(Kundenbindung)
Über kurz oder lang werden hier auch SGB XI - Leistungen kommen, und dann habe ich schon "den Fuß in der Tür".

L.G.
Frieda
 
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