Ist aber kein Zwangsbeitrag
Der Begriff "Zwangsbeitrag" ist ein typisches Beispiel für die, mit Absicht inkorrekte Wort-Begriffe nutzen (wie z.B. Verdi), um ihrer Haltung ein Argument zu geben.
Die Art der Finanzierung JEDER Kammer in Deutschland ist gesetzlich geregelt. Eine Finanzierung durch dritte ist ausgeschlossen.
Zur Erklärung (kleiner Geschichtsunterricht
):
Die ersten "Kammern" sind geschichtlich aus den Handwerksgilden des Mittelalters entstanden. Damit regelten die Handwerker, wer ihre Tätigkeiten ausführen darf , wie Ausbildung und "Meisterstand" geregelt sind. Sie schützen sich so ihr Handwerk.
Finanziert wurde dies durch einen Beitrag, den die "Meister", also Betriebsleiter an die Gilde abführten. ABER: es gab keine "Mischbetriebe" mit verschiedenen Handwerkergruppen oder sonstigen Tätigkeitsfeldern (Verwaltung mussten die Meister selbst machen) Nebenbei war die Entlohnung nicht geregelt. Die Gilde schütze die Meister und ihre Angestellten.
Dies wurde im "Industrie- und Handwerks - Bereich" beibehalten. Nach mehreren Jahrhunderten sind jetzt auch alle Verwaltungsangestellten und sonstige Mitarbeiter in den angegliederten Betrieben in der IHK automatisch drin (auch wenn die Aus -und Weiterbildung nicht von dieser organisiert wird, weil ihr Beruf vielleicht anderweitig organisiert ist. Beispielsweise die Betriebsärzte in den großen Autofirmen)
Alle später entstandenen Kammern (Ärzte, Apotheker, Anwälte,....) finanzieren sich über Beiträge der Kammermitglieder.
Vielleicht könnte der Begriff des "Zwangs"-Beitrages bei weiteren Beiträgen in der Diskussion vermieden werden. Es wird auch nie von "Zwangssteuern, Zwangs-Rentenbeiträgen, Zwangs-Beiträgen zur Arbeitslosen-Versicherung, usw. gesprochen.
LG Einer