News Pflegekammer in NRW nur für Pflegefachpersonen - DBfK klärt Missverständnisse zur Mitgliedschaft in Heilberufskammern auf.

Ich bin immer dafür, für meinen Beruf und die Pflege einzustehen, auch wenn ich im tiefschwarzen Bayern lebe! Was mich noch interessiert. Wie ist es mit ausländischen Pflegekräften? Müssen die sich auch registrieren? Welche Examen werden anerkannt? Welche Ausbildungen und Studiengänge die auch Deutsche im Ausland machen können werden anerkannt?
Was kann eine Pflegekammer machen, wenn zum Beispiel ausländische Pflegekräfte sich um ihre Patienten in deren Zuhause kümmert? Gucken die da auch darauf, dass unsere Standards gelten?
Müssen diese Pflegekräfte eine Prüfung machen oder Kenntnisse nachweisen?
Patienten und Angehörige können sich ja auch bei Fragen und Problemen an diese Kammer wenden! Welche Konsequenzen kann das für die Pflegekraft haben, wenn diese nach Ansicht dieser Kammer Fehler gemacht hat?
 
Ja, und es ist in der Tat erschütternd, was man hier im Thread lesen muss.
Ich meine, bei einem von mir ignorierten Mitglied, das hier fleißig gegen die Kammern agitiert und Fakenews verbreitet, ist eh Hopfen und Malz verloren, darauf werde ich nicht mehr eingehen, denn es wurde ihr oft genug von vielen Leuten hier schon erklärt - zwecklos. Aber es erschüttert mich schon, wenn ich von Leuten, die hier auch schon ein paar Tage dabei sind, plötzlich solche Aussagen/Fragen lesen muss.
Es ist unverschämt und respektlos andere der Fake News zu bezichtigen, wenn es sich um eine andere Meinung als deine handelt. Das zeigt mal wieder, wie du tickst lieber Martin . Respektlos, aggressiv, ignorant…..! Bei dir nehme ich mich nicht mehr zurück. man kann auch ohne Beleidigungen kommunizieren, siehe Resigniert und renje!
Woher weißt er du eigentlich was ich hier verbreite in dem Thread, du ignorierst mich doch!
Leute, die Diskussion um Kammern wird nicht zuletzt hier im Forum schon gefühlte Ewigkeiten geführt, da kann man sich echt mal informieren, bevor wieder bei Adam und Eva angefangen wird. ;)
Ich verweise mal auf die Suchfunktion des Forums:


Jetzt mal von meiner Seite aus noch ein paar neutrale Anmerkungen...

Normalerweise findet sich immer eine Angabe zur Methodik in der Befragung selbst; also z. B. zur Gründung der Kammer Nds. auf S. 22 unter Punkt 4 "Methodische Durchführung der Befragung". Dies ist aber überall anders gelaufen, z. B. musste man sich bei der Kammer RLP selber anmelden, wenn man an der Befragung teilnehmen wollte, in Bayern z. B. (wo im übrigen das Votum der Pflegekräfte von der Politik nachträglich ignoriert wurde) wurde man vom befragenden Institut ausgewählt.

Wurde bereits mehrfach angesprochen:
Die IHKs oder auch die Handwerkskammern sind mit sämtlichen Kammern, welche im Gesundheitswesen existieren, kaum zu vergleichen; u. a. deshalb, weil bei Handwerkskammern der Betrieb (also letztlich der AG) Mitglied in der jeweiligen Kammer ist.
Dies ist in sämtlichen Kammern des Gesundheitswesens (egal ob Ärzte-, Psychotherapeuten oder eben jetzt die Pflegekammern) nicht so - hier ist der Berufsangehörige selber das Mitglied der Kammer!

Nur noch mal ganz kurz:
Natürlich sind Fortbildungen NICHT die einzige Aufgabe einer Kammer. Kammern haben u. a. AUCH (aber eben nicht nur) die Aufgabe, zwischen den Berufsmitgliedern und der Bevölkerung zu vermitteln. Sie vertreten aber AUCH UND VOR ALLEM die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Staat und Gesellschaft! Daher besteht kein Grund, warum ALLE Staatsbürger die jeweilige Kammer finanzieren sollten. Abgesehen davon gilt immer der Grundsatz "Wer zahlt, schafft an"; dann kommt so ein zahnloser Papiertiger wie die Vereinigung der Pflegenden in Bayern heraus, bei der der Freistaat Bayern nach Gutdünken und Kassenlage bezahlt - es ist daher von vornherein ausgeschlossen, daß ein solcher Verein ernsthaft gegen den Staat etwas durchsetzen könnte. Kammern, die von den Berufsangehörigen selber finanziert werden, sind dagegen unabhängig!

Ich verweise ansonsten hier einfach auf bereits seit Jahren bestehende Threads im Forum.

Einflußnahme einer Kammer besteht im übrigen vor allem in politischer Hinsicht:
Bei allen politischen Entscheidungen, die den jeweiligen Berufsstand betreffen, MUSS vorher zwingend die entsprechende Kammer gehört werden. Dies ist weder bei Gewerkschaften, noch Berufsverbänden so. Da kann Verdi noch so laut schreien, das interessiert die Politik nicht.

Ich kann nur sagen, daß der DBfK u. a. Verbände verdammt viel hinbekommen haben für den relativ geringen Anteil an Pflegekräften, die darin organisiert sind. :-)

Auch das wurde im Forum schon mehrmals behandelt; Pflichtmitglied ist jeder, der im entsprechenden Beruf arbeitet oder auch bei seiner derzeitigen Tätigkeit überwiegend auf Kenntnisse aus seiner pflegerischen Ausbildung zurückgreifen muss. Es gab dazu entsprechende Gerichtsurteile, die wir alle schon mal hier im Forum hatten, ich werde sie nicht nochmal zitieren.
Sobald jemand nicht mehr im Beruf arbeitet, muss er nicht mehr Pflichtmitglied sein.
Arbeitet er hingegen in einem Tätigkeitsfeld, wo es nicht ganz klar ist, so ist die Frage der Pflichtmitgliedschaft immer eine Einzelfallentscheidung, ggf. der Gerichte (s. o.).

S. o. - muss von der Politik gehört werden.
Und ja - auf z. B. das Gehalt hätte eine Kammer keinen DIREKTEN Einfluß, denn Gehaltsverhandlungen unterliegen in D der Tarifautonomie, sprich, werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt.
Dessen ungeachtet gibt es (auch in D) inzwischen einen gesetzlichen Mindestlohn (der von der Politik bestimmt wurde und damit eigentlich der Tarifautonomie widerspricht). Und da Kammern sehr wohl Einfluß auf die Gesetzgebung hätten, könnten sie - indirekt - auch hier mitreden.

Ausbildung bzw. Studium sind per Bundesgesetz geregelt, daher können Pflegekammern hier nur indirekt Einfluß nehmen, indem sie auf die Gesetzgebung Einfluß nehmen.
Fort-/Weiterbildung wären direkte Aufgaben der jeweiligen Landespflegekammer (bei mehreren Landespflegekammern wäre es ratsam, wenn diese sich bei ihren Regelungen absprechen - was über die Bundespflegekammer auch gemacht wird).


Dazu kann ich nur auf den Beitrag von @Resigniert verweisen; es ist traurig, wie wenig sich Pflegekräfte für ihren eigenen Beruf interessieren. Die Diskussion um Pflegekammern gibt es schon ewig (seit den 80er/90er Jahren); zwar gab es strittige Punkte wie die Regelung der Altersversorgung (bei Pflegekammern nicht vorgesehen), aber die wesentlichen Punkte waren schon immer klar.
Daß jetzt manche Pflegekräfte "aus allen Wolken fallen", ist ein Armutszeugnis - aber nicht für die Pflegekammern, sondern für den Berufsstand Pflege selbst.
Auch wenn all diese Dinge bereits behandelt wurden. Es kommen zur Zeit viele Tausend Pflegekräfte hinzu, die sich informieren , weil sie aufgefordert wurden sich registrieren. Mir ist es wert, auch diesen Leuten ihre Fragen zu beantworten, du kannst es gerne lassen! Und ich bin nicht still, nur weil ich eine andere Meinung habe! Weil Leute auch das Recht haben das für und wider zu hören und nicht nur einseitig!
 
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@aquarius 2
Gute Fragen! Wird dir vor Errichtung der Kammer wahrscheinlich niemand beantworten können.
Die privaten Pflegekräfte in den Haushalten (überwiegend aus Osteuropa) sind ja nicht examiniert, die müssen sich nicht an Standards halten und werden nicht in der Kammer registriert.
Was passiert wenn sich später bei der Kammer jemand beschwert, wenn du vermeintlich einen Fehler gemacht hast? Das kann dir nur die Kammer beantworten…
 
@aquarius 2
Gute Fragen! Wird dir vor Errichtung der Kammer wahrscheinlich niemand beantworten können.
Die privaten Pflegekräfte in den Haushalten (überwiegend aus Osteuropa) sind ja nicht examiniert, die müssen sich nicht an Standards halten und werden nicht in der Kammer registriert.
Was passiert wenn sich später bei der Kammer jemand beschwert, wenn du vermeintlich einen Fehler gemacht hast? Das kann dir nur die Kammer beantworten…
Wie gesagt, ich kenne einen Fall, wo ein Anwalt Ärger bekam wegen einer Beschwerde die ein Mandant der Gegenseitenin einem Rechtsstreit gegen ihn bei der Anwaltskammer eingereicht hat.
Es waren heftige Vorwürfe, die im schlimmsten Fall einen Ausschluss aus der Anwaltskammer mit sich gezogen hätte. Sowas kommt dann, wenn sich jeder da registrieren muss doch einem Berufsverbot gleich!
Handwerker müssen einen Meisterbrief haben, um sich selbständig zu machen, ausländische Handwerker müssen das nicht unbedingt.
Wer sagt dir, dass es nicht auch ausgebildete Pflegekräfte da gibt?
 
Wie gesagt, ich kenne einen Fall, wo ein Anwalt Ärger bekam wegen einer Beschwerde die ein Mandant der Gegenseitenin einem Rechtsstreit gegen ihn bei der Anwaltskammer eingereicht hat.
Es waren heftige Vorwürfe, die im schlimmsten Fall einen Ausschluss aus der Anwaltskammer mit sich gezogen hätte. Sowas kommt dann, wenn sich jeder da registrieren muss doch einem Berufsverbot gleich!
Handwerker müssen einen Meisterbrief haben, um sich selbständig zu machen, ausländische Handwerker müssen das nicht unbedingt.
Wer sagt dir, dass es nicht auch ausgebildete Pflegekräfte da gibt?
Niemand sagt dir das!
 
Wie ist es mit ausländischen Pflegekräften? Müssen die sich auch registrieren? Welche Examen werden anerkannt? Welche Ausbildungen und Studiengänge die auch Deutsche im Ausland machen können werden anerkannt?
Also bei der Anerkennung ausländischer Pflegekräfte gibt es ja bereits jetzt Regelungen, z. B. werden innerhalb der EU die Abschlüsse gegenseitig anerkannt (außer der deutschen Altenpflege- und Kinderkrankenpflegeausbildung), ggf. muss man noch Sprachtests u. ä. machen.
Sobald diese ausländischen Pflegekräfte hier anerkannt sind und auch im Bereich einer Landespflegekammer arbeiten wollen, müssen sie sich - natürlich - dort registrieren:

(Ist leider inzwischen hinfällig, da es diese Kammer ja leider nicht mehr lange gibt, aber wird hier recht gut erklärt).

Im übrigen ist dies internationale Standard; so musst Du Dich auch in GB, wenn Du dort als ausländische Pflegekraft arbeiten willst, beim NMC (= nursing and midwifery council, das ist die britische Pflegekammer) registrieren.
Was kann eine Pflegekammer machen, wenn zum Beispiel ausländische Pflegekräfte sich um ihre Patienten in deren Zuhause kümmert? Gucken die da auch darauf, dass unsere Standards gelten?
Müssen diese Pflegekräfte eine Prüfung machen oder Kenntnisse nachweisen?
Die meisten „Pflegekräfte“, die hierzulande alte Menschen zu Hause betreuen, sind überhaupt keine Pflegekräfte, sondern eher sowas wie Hauswirtschaftshilfen, die kochen, putzen o. ä. (hat also mit Pflege eigentlich nichts zu tun, wird aber in der öffentlichen Debatte falsch dargestellt, was auch mit dem Bild in der Öffentlichkeit zu tun hat, was über uns herrscht). Manche dieser Betreuungskräfte verrichten auch echte Pflege und manche haben tatsächlich mal einen pflegerischen Beruf erlernt, aber bei weitem nicht alle. Dies ist nicht verboten. Auch Laienpflege durch Familie ist ja nicht verboten, hat aber nix mit der Kammer zu tun.
Denn Kammermitglieder werden nur Fachkräfte.
 
Wie gesagt, ich kenne einen Fall, wo ein Anwalt Ärger bekam wegen einer Beschwerde die ein Mandant der Gegenseitenin einem Rechtsstreit gegen ihn bei der Anwaltskammer eingereicht hat.
Es waren heftige Vorwürfe, die im schlimmsten Fall einen Ausschluss aus der Anwaltskammer mit sich gezogen hätte. Sowas kommt dann, wenn sich jeder da registrieren muss doch einem Berufsverbot gleich!
Wenn sich die heftigen Vorwürfe beweisen lassen, geschieht das meiner Ansicht nach zu Recht. Ein Berufsabschluss ist ja kein Freibrief.

Macht eine Pflegekraft einen eklatanten Fehler, durch den ein Patient zu Schaden kommt, oder begeht sie sogar absichtlich Straftaten, kann ihr bereits im schlimmsten Fall Geldstrafe, Berufsverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Und auch das halte ich für korrekt - wenn die Schuld der Pflegekraft nachgewiesen werden kann.
 
Um gegen eine Pflegekraft vorzugehen gibt es andere Möglichkeiten und wenn man es Mal so sieht finanziert die Pflegekraft mit ihren Beiträgen den, der ihr ein Berufsverbot erteilt.
Aber was ist mit den Mitgliedern der Pflegekammer, machen die das hauptberuflich, gegen ein Entgelt?
Oder erwartet man etwa, dass sie es ehrenamtlich machen?
 
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Wenn sich die heftigen Vorwürfe beweisen lassen, geschieht das meiner Ansicht nach zu Recht. Ein Berufsabschluss ist ja kein Freibrief.

Macht eine Pflegekraft einen eklatanten Fehler, durch den ein Patient zu Schaden kommt, oder begeht sie sogar absichtlich Straftaten, kann ihr bereits im schlimmsten Fall Geldstrafe, Berufsverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Und auch das halte ich für korrekt - wenn die Schuld der Pflegekraft nachgewiesen werden kann.
Naja, dass bei bewiesenen vorsätzlichem Fehlern ein Bestrafung erfolgt, ist ja keine Frage! Aber das zu beurteilen obliegt doch nicht einer Pflegekammer und wäre durch ein ordentliches Gericht zu klären. Die Kammer kann dann nach einem Urteil die daraus berufrechtlichen Auflagen aussprechen. Aber urteilen, ob jemand strafrechtlich relevante Fehler gemacht hat ist Sache unseres Rechtssystem. Vielleicht wird bei solchem Verfahren zukünftig ein Gutachter der Kammer zu Rate gezogen, aber das Verfahren werden sie doch wahrscheinlich nicht führen!
 
Sorry, aber je mehr ich mir darüber durchlese, desto unsympathischer wird mir diese Pflegekammer...

Krankenpflegehelfer sind ausgeschlossen....

CLICK

ClIck

usw.. usw...

Die Auflistung dessen, wofür sie alles nicht zuständig ist, übertrifft bei Weitem, dem wofür sie sich
zuständig fühlt....
Aber:
Wir haben ein Rechtssystem, dass durchaus auch Berufsverbote verhängen kann.
Das haben bisher ausgebildete
Juristen übernommen. Ich hoffe, doch dass es dabei bleibt und dass das kein Laienrichterverein werden soll.

Wie soll denn so etwas von statten gehen, übernimmt irgendwer das Amt des Verteidigers, oder
wird das ein Tribunal? Bei welchem Gericht wird denn Berufung eingelegt, oder so....

Wer schon solch seltsame geschätzten Beitragsrechnungen verschickt... Seltsam !


Was ist denn mit der DNQP, arbeiten die zusammen oder ist das ein Konkurenzunternehmen, des deutschen Pflegerat´s?

Was passiert denn mit den Beiträgen, sollte diese Kammer wirklich konkurs gehen ?
Herzlichst Fearn
 
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Tja, ich schrieb es ja schon oben
Alles wurde schon geschrieben, alle jetzt auftauchenden Fragen auch schon beantwortet.
Natürlich wird die Pflegekammer keine Strafprozesse durchfürhren dürfen, aber sie kann gegen Berufsordnungsverstößen vorgehen dürfen.
Es erinnert mich an den Covidfaden hier.
Werde mal meinen Osteopathen aufsuchen gehen, meinen Hals einrenken lassen, das Kopfschütteln hat da was verrenkt
 
Sorry, aber je mehr ich mir darüber durchlese, desto unsympathischer wird mir diese Pflegekammer...

Krankenpflegehelfer sind ausgeschlossen....

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usw.. usw...
Diese eine Pflegekammer gibt es nicht. Deine beiden verlinkten Veiträge weisen auf die Kammern in SH und Niedersachsen hin. Beide Kammern werden nach Befragung aller Mitglieder ( alle hatten die Möglichkeit abzustimmen) wieder aufgelöst! Es gab hohe % Zahlen gegen die Pflegekammern.
Die Auflistung dessen, wofür sie alles nicht zuständig ist, übertrifft bei Weitem, dem wofür sie sich

zuständig fühlt....
Aber:
Wir haben ein Rechtssystem, dass durchaus auch Berufsverbote verhängen kann.
Das haben bisher ausgebildete
Juristen übernommen. Ich hoffe, doch dass es dabei bleibt und dass das kein Laienrichterverein werden soll.
Es bleibt allerdings abzuwarten wie das ablaufen sollte, falls sich jemand gegen die noch zu erstellende Berufeordnung verhält.
Wer schon solch seltsame geschätzten Beitragsrechnungen verschickt... Seltsam !
Das hat auch nichts mit der Pflegekammer NRW zutun, hier ist man erst dabei die zukünftigen Mitglieder zu registrieren, wogegen sich aber zunehmend
Widerstand formiert.
Was ist denn mit der DNQP, arbeiten die zusammen oder ist das ein Konkurenzunternehmen, des deutschen Pflegerat´s?
Was mit diesen Organisationen passiert, keine Ahnung. Der Pflegerat sitzt bereits beratend im GBA, hat aber kein Stimmrecht. Die Zusammensetzung des GBA ist im SGB V geregelt. Ich sehe da keine Mitbestimmung der Pflegekammer!
Was passiert denn mit den Beiträgen, sollte diese Kammer wirklich konkurs gehen ?
Herzlichst Fearn
Der Beitrag auf den du dich beziehst ist schon älter. Ob die Beiträge inzwischen zurückgezahlt wurden, weiß ich nicht!
 
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- Und solange es keine ausreichende Menge Pflegepersonal gibt haben wir dann immerhin schon ein Gremium, dass
die Auswirkungen des Personalmangels sanktionieren kann/ soll ?
:cheerlead: Das liest sich ja praktisch.... Verantwortung von der Regierung weg, hin zu den Pflegekräften selbst, die aber keine wirklichen Handlungsbefugnisse hat...

Ich dachte, es soll etwas "Neues " geben...

Liebe Grüße Fearn
 
- Und solange es keine ausreichende Menge Pflegepersonal gibt haben wir dann immerhin schon ein Gremium, dass
die Auswirkungen des Personalmangels sanktionieren kann/ soll ?
:cheerlead: Das liest sich ja praktisch.... Verantwortung von der Regierung weg, hin zu den Pflegekräften selbst, die aber keine wirklichen Handlungsbefugnisse hat...

Ich dachte, es soll etwas "Neues " geben...

Liebe Grüße Fearn
Nur weil es einen Mangel an Pflegepersonal gibt, dürfen wir unprofessionell pflegen?
Diese Ansicht teile ich nicht
 
Nur weil es einen Mangel an Pflegepersonal gibt, dürfen wir unprofessionell pflegen?
Diese Ansicht teile ich nicht
Ich glaube nicht, dass das so gemeint war. Aber man sollte vorsichtig sein, Pflegekräfte die aufgrund der Personalmangel vermehrt Fehler machen, ihrer Patientenbeobachtung und anderer Pflichten nicht mehr adäquat nachkommen können, zu kriminalisieren. Wenn unprofessionelles Pflegen absichtlich oder aus Nachlässigkeit erfolgt, dann muss das bestraft werden, aber ich gehe davon aus, dass das in den wenigsten Fällen so ist!
 
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Solange die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte nicht deutlich besser werden passieren Fehler! Pflegende spüren von allen Seiten Druck und deshalb will niemand eine Pflegekammer. Es ist toll, wenn die Ausbildung und Fachweiterbildungen geregelt werden, aber im Alltag kommen wir oft an Grenzen..
Auch die neue Ausbildung wo man sich erst im letzten Jahr entscheidet, welchen Zweig man wählt muss sich erst Mal einlaufen. Die Pflegepersonaluntergrenzen müssen eingehalten werden etc. Dann ist professionelle Pflege auch möglich!
Wie ist das mit dem Fachweiterbildungen? Werden alle die es gibt anerkannt und entsprechend auch vergütet? Gibt es eine Mindestanzahl von Fachkräften zum Beispiel im OP, Intensiv, Anästhesie? Meine Kollegen, die die Fachweiterbildung machen beschweren sich, denn oft arbeiten sie ohne eine weitere ausgebildete Fachkraft in der Schicht! Pro Schicht eine Fachkraft ist oft unmöglich zu planen, nicht Mal mit Zeitarbeitern!
Solange die Bedingungen so sind wie jetzt, solange die Krankenhäuser gewinnorientiert arbeiten geht das auf Kosten der Pflege und der Patienten.
Da hat die Pflegekammer keine Möglichkeit einzuwirken, wohl aber, wenn Pflegende schlecht arbeiten oder unprofessionell!
Kann eine Pflegekammer intervenieren, wenn an den Praxisanleiterstunden manipuliert wird oder wird nur den Pflegenden auf die Finger geschaut, ob sie alles richtig machen.
 
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Die jungen Menschen müssen ihre Zukunft in diesem Beruf irgendwie zum Positiven verändern, das steht fest.

Aber ich kann den Ansatz nicht sehen, dass die Ursache ist, dass sie schlecht ausgebildet sind, uninteressiert an Fort-oder Weiterbildungen sind, oder nicht professionell pflegen
würden, ganz im Gegenteil...

Gerade heute gibt es viele Möglichkeiten sich weiterzubilden, weil Wissen noch nie so rasch erreichbar war, wie heutzutage.

Wenn ich heute eine Studie durchlesen oder verfolgen möchte, benötigt es ein paar Clicks an der richtigen Stelle, wobei man natürlich differenzieren muss: Wo ich gerade lesen möchte.

Selbst dieses Forum: Ich kann eine Frage zu fachlichen Themen stellen und erhalte Antworten, oftmals von ausgebildetem Fachpersonal, zumindest darüber WO ich nachlesen kann.


Die Gewinnoptimierung ist meines Erachtens ein großer Faktor, der an der Situation beteiligt ist.

Ich denke, dass man etwas errichtet, dass den nötigen Veränderungsprozess verlängert, und dass die Gefahr besteht,
dass die Entwicklung die nötig ist, durch eine "Scheinlösung", die real keinen Nutzen bringt, eher verzögert wird.

Hätte die Pflegekammer reale Handlungsbefugnisse, würde ich die Pflegekammer vielleicht sogar " sehr gut" finden.
Aber einen weiteren Papiertiger mag ich einfach nicht finanzieren.

Organisationen ohne Befugnisse gibt es doch. Die reden sich den Mund fusselig seit Jahrzehnten.


(und "Nein" ich habe nicht vor vorsätzlich zum Serienmörder oder Todesengel zu werden...)

Liebe Grüße Fearn
 
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Wie ist das mit dem Fachweiterbildungen? Werden alle die es gibt anerkannt und entsprechend auch vergütet?
1. Für die Anerkennung ist die Pflegekammer zuständig. In wieweit welche Fachweiterbildung anerkannt wird regelt die jeweilige Weiterbildungsordnung.
2. Die finanzielle Vergütung lässt sich in Weiterbildungsordnungen nicht Regeln (wie in den letzten den letzten Jahrzehnten auch) Wie schon mehrfach erwähnt: Tarivhoheit haben die Gewerkschaften !!!

Gibt es eine Mindestanzahl von Fachkräften zum Beispiel im OP, Intensiv, Anästhesie? Meine Kollegen, die die Fachweiterbildung machen beschweren sich, denn oft arbeiten sie ohne eine weitere ausgebildete Fachkraft in der Schicht! Pro Schicht eine Fachkraft ist oft unmöglich zu planen, nicht Mal mit Zeitarbeitern!
Da hat die Pflegekammer durchaus Möglichkeiten.
Beispiel OP: Zur Zeit gibt es KEINE Regelung, wer im OP welche Tätigkeit durchführen darf. Bedeutet : Zur Zeit darf rechtlich JEDER im OP die Tätigkeit einer OP-Pflegekraft oder einer OTA durchführen. Sogar ungelernte Personen ohne Schulabschluss dürften es (rechtlich). Einzig der Arbeitgeber müsste im Falle eines Schadens nachweisen, dass die Ursache nicht die "Unterqualifikation" des Handelnden war.
Die Pflegekammer könnte gewisse Tätigkeiten als "ausschließlich" festlegen. (z.B.) Instrumentieren. Würde dann bedeuten: Wenn eine "Nicht-Pflegekraft" Instrumentiert ist es völlig egal, wer im Schadensfall den Fehler begangen hat: Der Arbeitgeber hat für den Schaden aufzukommen, da er einen "Unqualifizierten" zur Tätigkeit eingeteilt hat.
Eine weitere Möglichkeit wäre: Die Pflegekammer empfiehlt als "Mindestvoraussetzung" eine fachweitergebildete Kraft pro Saal. Somit muss er AG diese Regelung einhalten, da er sonst bei Schäden jeglicher Art automatisch haftbar ist.

Zur Info:
ALLE delegierbaren und nicht delegierbaren ärztlichen Tätigkeiten sind durch die Ärtzekammer festgelegt. Eine sonstige rechtliche (gesetzliche) Grundlage gibt es nicht.
Jeder von uns dürfte also Patienten aufklären oder Blutkonserven anhängen. Es gibt kein Gesetz welches das verbietet. Einzig die Ärtzekammer hat die Tätigkeiten als "nicht delegierbar" festgelegt. Im Falle einer Prozesses wird aber jeder Richter dieser "Empfehlung" der Ärztekammer folgen. Ach ja: Abrechnen können die Krankenhäuser die Tätigeit auch nur, wenn sie ein Arzt durchführt :wink:

Da hat die Pflegekammer keine Möglichkeit einzuwirken,
Dies ist also definitiv nicht so.

Allerdings wird durch das Vermischen von einzelnen Aussagen (wie es auch dir beim Thema Fachweiterbildungen versehentlich passiert ist) immer wieder behauptet, dass die Pflegekammer "überhaupt nichts" machen könnte.
Ebenso, dass ihre Macht viel geringer wäre als die der Ärtzekammer.
Was nicht stimmt. ABER: Die Ärzte haben Jahrzehnte Vorsprung.


Nachdenklich
Einer