Pflegehelferin bei der Diakonie 

hallo, ich bin neu hier und seit kurzem bei dem diakonischen werk in der ambulanten pflege taetig. da ich noch auf die anerkennung meiner im ausland erworbenen ausbildung zur altenpflegerin warte, hat mich mein arbeitgeber in die gehaltsstufe e4 eingestellt. weiss vielleicht jemand, was sich konkret hinter diesem code verbirgt, sprich was ich machen darf und was nicht, sprich heparine und insuline spritzen, kompressionsverbaende anlegen etc. ich bin naemlich der meinung, dass ich das nur als examinierte fachkraft machen darf, sprich nach meiner anerkennung, bzw. nach dem besuch einer fortbildung, und falls doch muesste man mich wenn ich diese taetigkeiten verrrichten soll nicht eher in e5 einstufen, fuer antworten waere ich sehr dankbar, vielleicht bin ich auch in der falschen rubrik, dann biete in entsprechenden verschieben, dankeeee


