Pflegehelferin bei der Diakonie

fabiola

Junior-Mitglied
Registriert
04.02.2011
Beiträge
38
Pflegehelferin bei der Diakonie :?::?::wut: hallo, ich bin neu hier und seit kurzem bei dem diakonischen werk in der ambulanten pflege taetig. da ich noch auf die anerkennung meiner im ausland erworbenen ausbildung zur altenpflegerin warte, hat mich mein arbeitgeber in die gehaltsstufe e4 eingestellt. weiss vielleicht jemand, was sich konkret hinter diesem code verbirgt, sprich was ich machen darf und was nicht, sprich heparine und insuline spritzen, kompressionsverbaende anlegen etc. ich bin naemlich der meinung, dass ich das nur als examinierte fachkraft machen darf, sprich nach meiner anerkennung, bzw. nach dem besuch einer fortbildung, und falls doch muesste man mich wenn ich diese taetigkeiten verrrichten soll nicht eher in e5 einstufen, fuer antworten waere ich sehr dankbar, vielleicht bin ich auch in der falschen rubrik, dann biete in entsprechenden verschieben, dankeeee
 
Hallo fabiola!

Um Dir eine qualifizierte Antwort geben zu können, wäre es hilfreich wo Du angestellt bist. Denke nicht, dass Dein Arbeitgeber das Diakonische Werk ist, sondern eine diakonische Einrichutng und nach welcher AVR die Beschäftigen eingruppiert werden. Es gibt zwar eine AVR EKD, doch die ist nicht bundeseinheitlich verbindlich.
Eine Anleitung von behandlungspflegerischen Tätigkeiten und die selbstständige Durchführung ist in der ambulanten Pflege unter bestimmten Vorraussetzungen möglich.
  • Deine PDL oder eine geeignete Kollegin weist Dich nachweislich in die fachliche Tätigkeit ein und Du führst die Maßnahme fachlich korrekt unter Aufsicht durch. Dieser Vorgang wird jährlich wiederholt und mit Unterschriften dokumentiert.
  • Eine höhere Vergütung zieht dies für die Pflegehilfskraft leider nicht nach, da auch die Vergütung durch Krankenkassen in bestimmten Bundesländern bei Durchführung von Hilfskräften sich reduziert. Dein AG kann Dir nicht Fachlohn bezahlen und Hilfslohn vom Kostenträger bekommen.
Da jede diakonische Einrichtung mit 15 Mitarbeitenden eine Mitarbeitervertretung haben muss, wende Dich doch auch an Deine MAV. Sollten in Deiner Einrichtung weniger als 15 Mitarbeitende beschäftigt sein, so werden im Verbund mit benachbarten Einrichtungen gemeinsame MAVen gewählt. Also jeder Mitarbeiter bei der Diakonie hat eine Arbeitnehmervertretung, die für Deine Fragen zuständig ist.

Gruß KGK
 
die einrichtung befindet sich in hessen, falls das zur praezieseren beantwortung beitraegt, vielen dank schon mal fuer die orientierende antwort, auch wenn unbefriedigend im ergebnis
 
Habe die Eingruppierungsmerkmale der Evangleischen Kirche Hessen Nassau gegoogelt - http://www.ekhn.de/recht/bd2/527a.pdf
mit e5 hat man Deine berufliche Vorbildung denke ich durchaus gewürdigt. Eine reine Pflegehilfskraft könnte man auch mit E3 eingruppieren - mit Vorbehalt, weil ich mich mit den kirchenrechtlichen Regelungen in Hessen Nassau in der Praxis noch nicht auseinandergesetzt habe.
Laut MVG müssen in Hessen auch MAVen erst ab 20 Mitarbeitende gewählt werden.

Gruß KGK
 

Ähnliche Themen