Mir hat jemand vom MDK es soerklärt,
Pflegestufe I - wenn bei dem Betroffenen mind. 45 min Grundpflege angwandt wird und das über 24h am Tag und keine Nachtbetreuung notwendig ist und min. einmal am Tag nach ihm gesehen wird, z. Bsp. vom Sozialendienst oder Hauskrankenpflege,...
Pflegestufe II - wenn bei dem Betroffenen mind. 120 min Grundpflege angewandt wird und das über 24h am Tag und keine Nachtbetreung notwendig ist und mind. 5 mal am Tag nach ihm gesehen wird, z. Bsp. vom Sozialendienst oder Hauskrankenpflege,...
Pflegestufe III - wenn bei dem Betroffenen mind. 240 min Grundpflege angewandt wird und das auch über 24h am Tag, aber diesesmal mit Nachtbetreuung, z. Bsp. Lagern, Inko - wechsel.
Es ist aber auch möglich die II zubekommen, bei Hemiparesen oder stark verwirrten Pat., wo man ständig ein Auge darauf haben muß, was sie machen.
Und den Antrag muß derjenige selbst oder sein Betreuer bei der Krankenkasse beantragen gehen. Nach dem Antrag kommt einer vom MDK zur sogenannten "Begutachtung" und er entscheidet dann, welche Pflegestufe.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Karina