Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Du versuchst mit deiner Sicht auf die Stellenbeschreibung etwas festzuschreiben, was der Gesetzesgeber so nicht vorgesehen hat.
Der Arzt entscheidet, wer was macht. Zur Erleichterung des Dienstweges kann er sich einer Stellenbeschreibung bedienen. Er kann Einfluss darauf nehmen, dass z.B. aus ökonomischen Gründen die Verbandswechsel bzw. die Blutentnahmen von als MFA ausgebildeten Pflegeassistenten ausgeführt wird.
Du wirst bei dieser Regelung kein Einspruchsrecht haben. Lediglich bei der Pflegediagnostik und Pflegetherapie ist dies möglich. Dies wird ausschließlich in der Pflegeausbildung gelehrt.
Vielleicht ist unser Verständigungsproblem in ff. Sichtweise angesiedelt: du siehst nur die Vorgehensweise deines Hauses- ich sehe eher die allgemeinen Möglichkeiten und nicht speziell eine Hausregelung.
Elisabeth
Der Arzt entscheidet, wer was macht. Zur Erleichterung des Dienstweges kann er sich einer Stellenbeschreibung bedienen. Er kann Einfluss darauf nehmen, dass z.B. aus ökonomischen Gründen die Verbandswechsel bzw. die Blutentnahmen von als MFA ausgebildeten Pflegeassistenten ausgeführt wird.
Du wirst bei dieser Regelung kein Einspruchsrecht haben. Lediglich bei der Pflegediagnostik und Pflegetherapie ist dies möglich. Dies wird ausschließlich in der Pflegeausbildung gelehrt.
Vielleicht ist unser Verständigungsproblem in ff. Sichtweise angesiedelt: du siehst nur die Vorgehensweise deines Hauses- ich sehe eher die allgemeinen Möglichkeiten und nicht speziell eine Hausregelung.
Elisabeth