Hallo, guten Abend!
In meiner Familie gibt es zur Zeit Probleme und Umstellungen aufgrund einer jetzt diagnostizierten schweren, offenbar schon weit fortgeschrittenen Krebserkrankung.
Ich benötige Rat und schildere deshalb einmal die Situation, um meine Fragen zu stellen.
Der Erkrankte ist 78 Jahre alt und lebt mit seiner gleichaltrigen Frau in einem eigenen Haus, in dem auch die Tochter mit ihrer Familie eine Wohnung bewohnt. Das Verhältnis zu einander ist ausgesprochen gut. Die Tochter und der Schwiegersohn sind beide Altenpfleger in ständigem Nachtdienst und am Ort beschäftigt.
Sie sind gern bereit den Vater zu pflegen, dazu würde die Tochter, falls erforderlich, auch mit ihren bisher geleisteten Arbeitsstunden runter gehen und in Teilzeit arbeiten.
Jetzt steht die Beantragung einer Pflegestufe an.
Das alte Ehepaar möchte, dass die Tochter wie ein von außen kommender Pflegedienst bezahlt wird.
Was müssen wir bei der Antragstellung beachten?
Muss die verwandte Altenpflegerin (in diesem Fall die Tochter) sich irgendwie 'selbständig' machen, eine zweite Steuerkarte haben usw.?
Sollte ich hier in diesem Forum an der falschen Adresse sein, dann wäre ich für einen Hinweis auf die richtige Stelle dankbar.
Inge
In meiner Familie gibt es zur Zeit Probleme und Umstellungen aufgrund einer jetzt diagnostizierten schweren, offenbar schon weit fortgeschrittenen Krebserkrankung.
Ich benötige Rat und schildere deshalb einmal die Situation, um meine Fragen zu stellen.
Der Erkrankte ist 78 Jahre alt und lebt mit seiner gleichaltrigen Frau in einem eigenen Haus, in dem auch die Tochter mit ihrer Familie eine Wohnung bewohnt. Das Verhältnis zu einander ist ausgesprochen gut. Die Tochter und der Schwiegersohn sind beide Altenpfleger in ständigem Nachtdienst und am Ort beschäftigt.
Sie sind gern bereit den Vater zu pflegen, dazu würde die Tochter, falls erforderlich, auch mit ihren bisher geleisteten Arbeitsstunden runter gehen und in Teilzeit arbeiten.
Jetzt steht die Beantragung einer Pflegestufe an.
Das alte Ehepaar möchte, dass die Tochter wie ein von außen kommender Pflegedienst bezahlt wird.
Was müssen wir bei der Antragstellung beachten?
Muss die verwandte Altenpflegerin (in diesem Fall die Tochter) sich irgendwie 'selbständig' machen, eine zweite Steuerkarte haben usw.?
Sollte ich hier in diesem Forum an der falschen Adresse sein, dann wäre ich für einen Hinweis auf die richtige Stelle dankbar.
Inge