Pflege eines Familienangehörigen neben der regulären Arbeit

Ingkarem

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26.11.2012
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Hallo, guten Abend!

In meiner Familie gibt es zur Zeit Probleme und Umstellungen aufgrund einer jetzt diagnostizierten schweren, offenbar schon weit fortgeschrittenen Krebserkrankung.

Ich benötige Rat und schildere deshalb einmal die Situation, um meine Fragen zu stellen.

Der Erkrankte ist 78 Jahre alt und lebt mit seiner gleichaltrigen Frau in einem eigenen Haus, in dem auch die Tochter mit ihrer Familie eine Wohnung bewohnt. Das Verhältnis zu einander ist ausgesprochen gut. Die Tochter und der Schwiegersohn sind beide Altenpfleger in ständigem Nachtdienst und am Ort beschäftigt.

Sie sind gern bereit den Vater zu pflegen, dazu würde die Tochter, falls erforderlich, auch mit ihren bisher geleisteten Arbeitsstunden runter gehen und in Teilzeit arbeiten.

Jetzt steht die Beantragung einer Pflegestufe an.

Das alte Ehepaar möchte, dass die Tochter wie ein von außen kommender Pflegedienst bezahlt wird.

Was müssen wir bei der Antragstellung beachten?
Muss die verwandte Altenpflegerin (in diesem Fall die Tochter) sich irgendwie 'selbständig' machen, eine zweite Steuerkarte haben usw.?

Sollte ich hier in diesem Forum an der falschen Adresse sein, dann wäre ich für einen Hinweis auf die richtige Stelle dankbar.

Inge
 
Hallo Ingkarem

Also so eine Situation ist schwierig aber zu bewältigen.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeiten:

Pflegestufe (wenn bewilligt) als Sachleistung und als Geldleistung zu bekommen oder eine sogenannte Kombinationsleistung aus beidem.

Sachleistung bedeutet durch einen Vertragspartner der Kasse bestimmte Leistungen zu erhalten die mit der Kasse verrrechnet werden. 450 Euro

Geldleistung bedeutet das sogenannte Pflegegeld erhält der der pflegt oder der mit der Pflegestufe. 235 Euro

Kombinationsleitung bedeutet einen Teil der Sachleistung über einen Vertragspartner der Kasse erbringen zu lassen z.b. 61% von 450 Euro
dann wird noch 39% von 235 Euro als Pflegegeld ausgezahlt

So nun zu deiner Frage.
Es ist schön das das Ehepaar möchte das ihre Tochter bezahlt wird wie der Pflegedienst aber so geht es nicht den wie ich oben schrieb müsste sie Vertragspartner der Kassen sein um Sachleistung abrechnen zu können. Was zwar Grundsätzlich möglich ist aber nur wenige Kassen lassen das zu.

Und dann müsste ein Gewerbe angemeldet werden um dieses in Anspruch zu nehmen und dann kommen Steuern/Versicherung usw. wenn den die Kasse einem Vertrag macht was ich sehr stark anzweifele.

Dann gäbe es noch die Möglichkeit eines persönlichen Budgets dort wären dann die zu Betreuenden ein Arbeitgeber und könnten die Personen einstellen und dementsprechend bezahlen aber wieviel Die KK als persönliches Budget zur Verfügung stellt müsste dann dort geklärt werden.
Von dem Bürokratischen Aufwand die ein AG dann natürlich hat...Steuern/Versicherung usw. für die Angestellten müsste man sich dann umfassend informieren.


So nun lass ich natürlich gern mein Kommentar.

Das Pflegegeld ist eine ausschließliche Anerkennung der Pflege durch Angehörige es ist nicht dafür gedacht jemanden das Gehalt zu bezahlen oder ähnliches. Wenn die Familie meint ihre Eltern zu pflegen find ich das klasse aber das macht man für seine Eltern/Großeltern freiwillig wenn man das möchte.

mfg
 
Wenn die Familie meint ihre Eltern zu pflegen find ich das klasse aber das macht man für seine Eltern/Großeltern freiwillig wenn man das möchte.
Diesen Satz finde ich so nicht in Ordnung. Klingt ein wenig nach Moralapostel. Wenn die Tochter die Stunden reduziert, hat sie einen Gehaltsverlust zu kompensieren. Das kann sich nicht jeder leisten. Der Freiwillligkeit sind deshalb oft Grenzen gesetzt. Ich finde es schon in Ordnung, wenn die Eltern ihr Geld zahlen möchten.

Über die Problematik ist im vorhergehenden Thread schon umfassend geschrieben worden.
 
Lies Dir dazu einmal das Sozialgesetzbuch durch.
Hier ist genau definiert wie so ein Pflegedienst auszusehen hat, der Sachleistungen abrechnen kann.

zh. hier: CLICK

Mit einer Gewerbeanmeldung alleine ist das nicht getan.

Liebe Grüße Fearn
 
Das Pflegegeld ist eine ausschließliche Anerkennung der Pflege durch Angehörige es ist nicht dafür gedacht jemanden das Gehalt zu bezahlen oder ähnliches. Wenn die Familie meint ihre Eltern zu pflegen find ich das klasse aber das macht man für seine Eltern/Großeltern freiwillig wenn man das möchte.

mfg

Werter Stormrider bitte keine einzelnen Sätze aus dem Gesamten herrausziehen!

Z.b. eine Pflegestufe 3 die eine sehr umfassende Pflege erfordert wenn man das als Angehöriger tun möchte bekommt man 700 Euro und das ersetzt nunmal kein Durchschnittliches Gehalt!

mfg
 
Wer als Angehöriger pflegt, bekommt dafür Sozialleistungen - das ist die eigentliche Anerkennung. Das Pflegegeld bekommt genommen der Pflegebedürftige - wenn der das Geld dann seinen pflegenden Angehörigen gibt, ist dies seine Sache. Die meisten werden dies tun, klar.

So, wie ihr Euch dies vorstellt, wird die Versorgung also nicht möglich sein - sich die Pflege der Angehörigen als Sachleistung vergüten zu lassen ist nicht im Modell vorgesehen, da wird die Pflegekasse nicht mitspielen.
 
Danke schön an Akhran, stormrider, Fearn & Claudia!

Aufgrund Eurer Ratschläge und einer Rücksprache mit der (Kranken) Pflegekasse haben wir jetzt gut verstanden wie wir vorgehen müssen.

Das Pflegegeld wird an den Patienten ausgezahlt und es liegt in seinem Ermessen davon seiner Tochter zu geben.
Außerdem werden für diese aus der Pflegekasse durch die Krankenkasse Rentenbeiträge bezahlt, sofern die Pflegende mehr als 20 Stunden wöchentlich für den Vater tätig sein wird. Dies meinte sicher Claudia mit ihrem Hinweis:

“Wer als Angehöriger pflegt, bekommt dafür Sozialleistungen - das ist die eigentliche Anerkennung.”


Für Stormriders Beitrag:

“Wenn die Tochter die Stunden reduziert, hat sie einen Gehaltsverlust zu kompensieren. Das kann sich nicht jeder leisten. Der Freiwilligkeit sind deshalb oft Grenzen gesetzt. Ich finde es schon in Ordnung, wenn die Eltern ihr Geld zahlen möchten.”

bin ich besonders dankbar, denn genau so sieht es aus.

Die besondere Harmonie und Zuneigung in dieser Familie ist ein Segen. Dass Tochter und Schwiegersohn als Pfleger belohnt werden, wird durch eine Pflegegeldzahlung erleichtert und ein möglicher Verlust in der Rente der Tochter (Vaters größtes Bedenken) durch die oben genannte Möglichkeit vermieden.

Herzlichen Dank an alle die sich bemüht haben!

Inge :lol:
 

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