Krankheitsbedingt muss ja manchmal pausieren, das lässt sich nicht verhindern. Pausen durch Mutterschutz und Erziehungszeit kommen ebenfalls vor. In solchen Fällen bleibt der Ausbildungsplatz in jedem Fall erhalten, der oder die Betroffene steigt dann halt in einen der nachfolgenden Kurse ein.
In Absprache mit der Krankenpflegeschule mag auch eine Ausbildungsunterbrechung aus anderen Gründen ermöglicht werden, aber dies sind Ausnahmen. In dieser Zeit müsste man sich dann auch arbeitslos melden, sofern man nicht in die Familienversicherung von Eltern oder Ehepartner schlüpfen kann.