- Registriert
- 09.02.2011
- Beiträge
- 3
- Beruf
- FKP f. Psychiatrie/Student Pflegemanagement
- Akt. Einsatzbereich
- geschlossene Entgiftungsstation
Hallo Kollegen,
Kurze Info: Wir sind eine geschlossene (beschützende) Entgiftungsstation mit 20 Planbetten. In der Regel haben wir jedoch immer 2-3 Patienten, welche nach Paragraph 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei uns für 6 Wochen untergebracht sind. Ebenfalls haben wir täglich 1-2 Patienten welche mit der Polizei für min. 24 Stunden gegen ihren Willen bei uns bleiben müssen.
Nun meine Frage: Ist es rechtlich zu verantworten (speziell im Nachtdienst), die Station für 45 Minuten zu verlassen um meine vom Arbeitgeber angeortnete Pause zu nehmen? Wir sind 2 Pflegekräfte im Nachtdienst und lösen auch noch eine andere offene Station für 45 Minuten Pause ab, sprich 3 x 45 Minuten wäre eine Pflegekraft alleine auf Station. Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen, ist dies vom Gesetzgeber aus rechtens? Wie wird es in anderen psychiatrischen Kliniken gehandhabt?
Danke für die Antworten.
Kurze Info: Wir sind eine geschlossene (beschützende) Entgiftungsstation mit 20 Planbetten. In der Regel haben wir jedoch immer 2-3 Patienten, welche nach Paragraph 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei uns für 6 Wochen untergebracht sind. Ebenfalls haben wir täglich 1-2 Patienten welche mit der Polizei für min. 24 Stunden gegen ihren Willen bei uns bleiben müssen.
Nun meine Frage: Ist es rechtlich zu verantworten (speziell im Nachtdienst), die Station für 45 Minuten zu verlassen um meine vom Arbeitgeber angeortnete Pause zu nehmen? Wir sind 2 Pflegekräfte im Nachtdienst und lösen auch noch eine andere offene Station für 45 Minuten Pause ab, sprich 3 x 45 Minuten wäre eine Pflegekraft alleine auf Station. Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen, ist dies vom Gesetzgeber aus rechtens? Wie wird es in anderen psychiatrischen Kliniken gehandhabt?
Danke für die Antworten.