Hallo liebe Leute,
vor ein paar Wochen habe ich meinen Ausbildungsvertrag als Gesundheits- und Krankenpflegerin unterschrieben. Darin steht jedoch etwas, was mich ein wenig verwirrt.
Und zwar im Abschnitt "Inhalt und Gliederung der praktischen Ausbildung" stehen unter anderem 700 Stunden in der pädiatrischen Pflege (Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychatrie).
Das Krankenhaus in dem ich anfange, besitzt zwar eine Kinderklinik (und ich würde mich auch definitiv nicht beschweren), aber ich schätze, dass das eher für die Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen gilt.
Jetzt bleibt die Frage, ob das tatsächlich so richtig sein könnte, oder ob das ein Fehler im Vertrag ist. (Dieser müsste aber doch trotzdem erfüllt werden, da unterschrieben?!)
Ich weiß, ich könnte auch in der Schule anrufen, aber mich würde mal interessieren, ob das so Gang und Gäbe ist
Vielen Dank!
vor ein paar Wochen habe ich meinen Ausbildungsvertrag als Gesundheits- und Krankenpflegerin unterschrieben. Darin steht jedoch etwas, was mich ein wenig verwirrt.
Und zwar im Abschnitt "Inhalt und Gliederung der praktischen Ausbildung" stehen unter anderem 700 Stunden in der pädiatrischen Pflege (Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychatrie).
Das Krankenhaus in dem ich anfange, besitzt zwar eine Kinderklinik (und ich würde mich auch definitiv nicht beschweren), aber ich schätze, dass das eher für die Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen gilt.
Jetzt bleibt die Frage, ob das tatsächlich so richtig sein könnte, oder ob das ein Fehler im Vertrag ist. (Dieser müsste aber doch trotzdem erfüllt werden, da unterschrieben?!)

Ich weiß, ich könnte auch in der Schule anrufen, aber mich würde mal interessieren, ob das so Gang und Gäbe ist

Vielen Dank!