Nebenberuflich in geringem Umfang als freiberufliche Pflegegutachterin für den MDK arbeiten

jtfk00

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07.05.2012
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Hallo und einen wunderschönen Sonntag an Euch alle,
ich habe ein Angebot erhalten als freiberufliche Pflegegutachterin beim MDK zu arbeiten.
Da ich momentan zu 100% in einer langjährigen Festanstellung am Krankenhaus beschäftigt bin ( nebenbei Familie und 2 Kinder habe) , bin ich was eine Existenzgründung der Selbständigkeit anbelangt noch sehr vorsichtig.
Ich würde dies also gern langsam im Rahmen von 400€ pro Monat erproben.
Und jetzt kommen meine ganzen Fragen: Was muss ich beachten?, Muss ich ein Gewerbe beantragen? Lohnsteuerkarten ändern, Versicherungen abschließen, mehr Steuern bezahlen (und es lohnt sich am Ende gar nicht).
Oder muss ich einfach nur bei meinem Arbeitgeber einen 400€ Nebenverdienst beantragen und los gehts?
An alle die diese Erfahrungen schon hinter sich gebracht haben, ich wäre Euch wirklich sehr dankbar um jeden Tip oder Information, wie das ganze so abläuft.
LG
jtfk00
 
Hallo,
zuallererst musst Du den AG hierüber in Kenntnis setzen- er darf in begründeten Fällen sogar widersprechen.
Dann musst Du dafür Sorge tragen, dass Deine Beschäftigungszeiten wöchentlich insgesamt nicht über 48 Stunden hinausgehen....erlauben wird er Dir also 5-9 Stunden/Woche.
Zu den anderen Dingen am besten beim zuständigen FA nachfragen...auch einige User hier im Forum haben Erahrung mit sowas.
 
Hallo.
also so ganz stimmt das nicht was Lillebrit schreibt.
ich hab mich auch gerade erkundigt, weil ich auch auf 400€ Basis arbeiten möchte, neben meiner 100% stelle.
die wöchentliche maximal Arbeitszeit liegt in unserem Haus bei 60 Stunden. Ich kenne Häuser da sind es sogar 12 Tage! Wobei mir nicht bekannt ist, das die zeit eine Rolle bei der Nebenbeschäftigung spielt.
Der Arbeitgeber darf es auch nicht mehr ohne deftige Begründung verbieten. Es sei denn du gehst zur Konkurrenz oder vernachlässigst deinen hauptjob. Das du es anmelden musst beim Arbeitgeber ist aber korrekt.
abgaben hast du keine. Es sei denn du Verdienst 400,01€ oder drüber. Dann musst du ans Finanzamt zahlen.
Ansonsten läuft das über die Minijob zentrale. Google doch mal unter dem Suchbegriff. Das hat mir auch weitergeholfen.

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
lg susy
 
Hallo,

es geht bei sowas um die duchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum- diese darf 48 Stunden nicht überschreiten!
§ 14 ArbZG Außergewöhnliche Fälle - dejure.org
Daran ist auch Dein AG gebunden!
Sicher darf man auch mal in einer Woche mehr arbeiten (bedingt durch den Schichtdienst)- der Ausgleich muss aber erfolgen.

Bei Nebentätigkeiten gilt die o.g. Höchstarbeitszeitgrenze für alle Tätigkeiten zusammen, daher "erlaubt" ein AG neben einer Vollzeitselle auch nur begrenzt Nebenbeschäftigungen.
 
Auch nicht vergessen: Urlaub ist Urlaub - je nach der Anzahl deiner Urlaubstage darfst du nicht im Urlaub arbeiten. Der gesetzliche Mindesturlaub muss eingehalten werden.
 
Genau so ist es...hier ist nochmal eine Zusammenfassung wichtiger Aspekte.

Arbeitsrecht | Ist Angestellten jede Nebentätigkeit erlaubt?

Ich denke, dass eine Nebentätigkeit möglich ist- allerdings durch die Vollzeitstelle sowie die schwer planbaren Dienstzeiten im Schichtdienst eine hohe Flexibilität erfordern und nur begrenzt durchgeführt werden kann.
 
Ok. Dann hab ich da was durcheinander gebracht. Ich hatte die zeit im Kopf, die man hausintern am Stück arbeiten darf.

lg