Nachtschichten steuerlich absetzbar?

elocintt

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11.07.2017
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Gesundheits- und Krankenpflegrin
Akt. Einsatzbereich
Innere Medizin
Funktion
Gesundheits- und Krankenschwester
Hallo alle zusammen,

Ich hab letzt eine Nachtschicht mit einer neuen Kollegin gemacht. Die macht seit Jahren nur Nachtschicht und hat mich gefragt, ob ich meine Nachtschichten auch von der Steuer als doppelte Haushaltsführung absetze?? :weissnix:

Ich hab davon noch nie gehört und auch Google sagt mir nicht wirklich was darüber!?
Ich kann es mir auch ehrlich gesagt garnicht vorstellen, weil ich zwar 9 Stunden und über Nacht auf der Arbeit bin aber es fallen ja nicht mehr Kosten dadurch an. :sbaseballs:

Kann mir da jemand genaues sagen?
Dankeee :)
 
naja das wir in der pflege eigentlich in der Einrichtung wohnen und eine eigenen Wohnung unnötig ist, ist ja üblich. Aber deswegen nen 2 Haushat gleich absetzen ist schon seltsam :D

Sie meinte sicher die Verpflegungspauschale. Die fällt allerdings bei beruflich reisenden an. Ich denke nicht das sie das Wirklich absetzen konnte, außer sie ist von einem Externen Dienstleister...
 
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Ähm ....bin auch von 8.00-16.30 Uhr in der Schule. Ob wohl mein Büro als Zweitwohnsitz durchgeht? Kann ich unsere Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen? ;-)
 
Ähm ....bin auch von 8.00-16.30 Uhr in der Schule. Ob wohl mein Büro als Zweitwohnsitz durchgeht? Kann ich unsere Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen? ;)
Ja, aber dafür musst du dann Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.
Die Schüler wiederum darfst dann als aussergewöhnliche Belastung absetzen - geht ja auch mit Patienten. :boozed:
 
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Kann mir da jemand genaues sagen?
Ja am Besten die Kollegin die das macht. Die muss doch Wissen was sie beim Lohnsteurjahresausgleich wo und wie einträgt und wie sie das begründet?
Das ist doch die einfachste Möglichkeit.
Und dann Bitte hier Berichten wie es funktioniert, das Interessiert sicherlich ALLE hier!
 
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Sie meinte sicher die Verpflegungspauschale. Die fällt allerdings bei beruflich reisenden an.
Genau, Verpflegungspauschale; die gibt es z. B. in der ambulanten Intensivpflege, aber auch nur unter bestimmten Bedingungen.
 
Ja, aber dafür musst du dann Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.
Die Schüler wiederum darfst dann als aussergewöhnliche Belastung absetzen - geht ja auch mit Patienten. :boozed:
Dann kommt mein Chef eventuell auf die Idee, dass ich die Büromiete selber zahlen muss ;-)
 
Hallo elconit,
nachdem deine Frage hier scheinbar allgemeine Belustigung auslöste und bei Einigen absolutes Unverständnis gegenüber der Idee, dass man vielleicht etwas absetzen könnte (wie uuuunglaublich so etwas zu fragen....), hätte ich nun gerne gewusst, was deine Kollegin gesagt hat. War es die Verpflegungspauschale, oder wie hat sie es gemeint?

VG Lusche
 
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Also dann mal ernsthaft - was ich mir vorstellen könnte abzusetzen wären die Zeiten mit einer längeren Abwesenheit von 12 Stunden von daheim.
Ansonsten wüsste ich nix.
 
Also dann mal ernsthaft - was ich mir vorstellen könnte abzusetzen wären die Zeiten mit einer längeren Abwesenheit von 12 Stunden von daheim.
Ansonsten wüsste ich nix.

Das ist nur absetzbar wenn du außerhalb deiner regelmäßigen Arbeitsstätte bist. Daher können das nur Externe oder Schüler auf Außeneinsatz absetzen. Evtl. geht es für Schüler auch während der Berufsschule. Aber auch nur bei einer Abwesenheit von mehr als 8h. Das bekommen dann doch nur wenige hin. Und selbst da ist es fraglich ob die Berufsschule nicht doch zur regelmäßigen Arbeitsstätte gehört. Das kann ich mir nämlich gut vorstellen

Bei Externen ist es so das sie meist der Mehraufwand schon per Zulagen über den Lohn abgegolten werden und dann ist auch nichts Steuerlich absetzbar.

Ich kann mir gut vorstellen das die Kollegin das fleißig angibt aber das Finanzamt dann auch wieder wegstreicht.
Letztendlich gibt es auch Pauschalen die man angeben kann ohne einen Nachweis erbringen zu müssen. Die kann aber jeder angeben... das ist jetzt nichts besonderes für den Nachtdienst.

Mir fällt wirklich kein Grund ein den Nachtdienst gesondert steuerlich absetzen zu können. Warum auch? Es gibt ja schließlich Zulangen für den Nachtdienst die nicht versteuert werden müssen.
 
Mir fällt wirklich kein Grund ein den Nachtdienst gesondert steuerlich absetzen zu können. Warum auch? Es gibt ja schließlich Zulangen für den Nachtdienst die nicht versteuert werden müssen.

Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, wie ich Nachtzuschläge steuerlich absetzen kann, wenn die eh Steuerfrei sind. :D Dachte schon ich stehe auf dem Schlauch
 
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Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, wie ich Nachtzuschläge steuerlich absetzen kann, wenn die eh Steuerfrei sind. :D Dachte schon ich stehe auf dem Schlauch

He He. Hat sich mal einer aufgeregt das er die Prämien für die Betriebliche Altersversorgung nicht absetzen konnte. Bei seinen anderen Versicherungen ging es doch auch.
Die Prämien werden aus Bruttogehalt bezahlt, von Geld das nie versteuert wurde... :D
 
Ja nach längerem Überlegen kam mir auch der Einfall, dass es ja erstmal steuerfrei ist, was man an Zuschlägen bekommt und irgendwie nicht so wirklich Sinn macht... Aber hätte ja sein können, dass es dafür eine extra Regelung gibt
Ich kann sie leider nicht mehr fragen, denn so schnell wie sie bei uns war, so schnell war sie auch wieder weg :D
 
Hallo elconit,
nachdem deine Frage hier scheinbar allgemeine Belustigung auslöste und bei Einigen absolutes Unverständnis gegenüber der Idee, dass man vielleicht etwas absetzen könnte (wie uuuunglaublich so etwas zu fragen....), hätte ich nun gerne gewusst, was deine Kollegin gesagt hat. War es die Verpflegungspauschale, oder wie hat sie es gemeint?

VG Lusche


Hallo.
Leider kann ich sie nicht mehr fragen, weil sie schon nicht mehr bei uns arbeitet :D
 

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