Nach Prüfung weiterarbeiten zum Lehrlingstarif?

exone27

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Hallo,

ich habe letzte Woche meine Prüfungsergebnisse und mein Zeugnis bekommen. Laut Ausbildungsvertrag geht die Lehre bis zum 31.08.2015. Nun habe ich einen Arbeitsvertrag ab 1.9.15 bekommen und soll bis dahin weiter Lehrlingsgehalt beziehen.

Ist das so rechtens?
Gilt der Ausbildungsvertrag trotz bestandener Prüfung?

Mfg Benni
 
Passt doch alles. Azubi bis 31.8., bis dahin Ausbildungsentgelt.
 
Ja, so gesehen schon, aber endet der Ausbildungsvertrag nicht mit bestandener Prüfung?
 
Der Ausbildungsvertrag endet an dem Tag der im Ausbildungsvertrag drinne steht. Dabei bleibt es, weil die Prüfungen alle bestanden wurden.

Warum soll der Ausbildungsvertrag nicht bis zum Schluss gelten?
 
Weil es z.B. in vielen anderen Berufen so ist.
Mit dem Bestehen der Prüfung ist man eigentlich kein Azubi mehr.
 
Habe das gefunden:

1. Erfolgreiche Prüfung vor Ende der vereinbarten Ausbildungszeit

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG).

Auch dies ist leicht nachzuvollziehen: Absolviert der Auszubildende erfolgreich die Abschlussprüfung, hat er nachgewiesen, dass er alle für den Beruf erforderlichen Kompetenzen erworben hat. Das Ausbildungsziel ist erreicht, der Ausbildungsbetrieb hat seine Ausbildungspflicht erfüllt. Es besteht daher keine Notwendigkeit mehr, das Ausbildungsverhältnis bis zum vertraglichen Ende fortzusetzen. Entscheidend für den Zeitpunkt der Beendigung ist die offizielle Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Und was passiert, wenn der Auszubildende trotzdem weiter im Betrieb arbeitet? Wenn der Auszubildende mit Kenntnis des ausbildenden Betriebs nach Mitteilung des Bestehens der Prüfung weiterhin für diesen tätig wird, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sofern Ausbildungsbetrieb und Auszubildender nicht etwas anderes vereinbart haben (§ 24 BBiG).
 
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Das war bei mir in der ersten Ausbildung so, Gesellenbrief bekommen und am nächstem Tag gleich Gesellenstundenlohn bekommen, das war selbstverständlich für mich und meinen Chef.
 
§21, Abs. 1 welcher VOR Abs. 2 kommt.
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

Ausbildungszeit: Im Ausbildungsvertrag definiert, der ja rechtsgültig ist und bleibt.
O.k. im KrPG §14 Abs.1 steht der 1. Satz auch so drinne.

Ja, wenn nix anderes vereinbart wurde, geht Dein Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über. NACH Beendigung der Ausbildungszeit, lt. Ausbildungsvertrag.

Am Ende musst du auch die festgelegten Stunden nachweisen die während der Ausbildung geleistet werden müssen - wenn 1 Monat oder mehr fehlt kommt da ganz schön was zusammen.
 
Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse haben unsere Schüler bis zum Ablauf des Vertrags Urlaub und für den gibt es das Ausbildungsgehalt. Das sind dann in der Regel 2 Wochen.
 
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Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse haben unsere Schüler bis zum Ablauf des Vertrags Urlaub und für den gibt es das Ausbildungsgehalt. Das sind dann in der Regel 2 Wochen.

Genau so war das bei uns in der Ausbildung auch.
 
Ich kenne es sogar so, dass der Ausbildungsvertrag am Tag der letzten Prüfung endet = mündliche Prüfung mit anschließender Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, z. B. am 24.09. (Donnerstag). Urlaubsanspruch besteht keiner mehr, weil dieser während der Ausbildung komplett verplant wurde. Ab Freitag, den 25.09. muss sich der Auszubildende sogar für die Zeit bis 01.10. arbeitslos melden (damit es zu keiner Unterbrechung bei der Zahlung der notwendigen Versicherungen, wie Krankenkasse, Rentenversicherung kommt)!

Selbst bei Anschlussvertrag im Ausbildungshaus darf der frisch examinierte Mitarbeiter erst am 01.10. seine Tätigkeit dort aufnehmen. Diese eine Woche bleibt dann für einen evtl. Wohnortwechsel mit Umzug und allem drum und dran. Oder "Urlaub" wenn man nicht umziehen muss.

LG opjutti
 
Danke Renje,
ich meinte auch unsere OTA-Azubis.

LG
 
@opjutti
bitte nicht die "Empfehlung" der DKG mit den "Verträgen" der Gesundheits- und Krankenpflegekräfte vergleichen. :besserwisser:

Diese Diskussion habe ich regelmäßig mit unserer OTA-Schule (weil unsere OTA-Azubis Verträge wie unsere Pflegeschüler bekommen, d.h. vom 01.10.-30.09., egal wann die Prüfung ist. :deal:

LG Einer
 
Hallo einer,
bei uns an der OTA-Schule wird es aber so gehandhabt.
LG
 
Hallo opjutti,

möchte unsere OTA-Schule auch, aber: Vertrag steht höher als Empfehlung! :daumen:

LG Einer
 

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