Monitor-Reportage: Außerklinische Intensivpflege

Ob er eine Patientenverfügung möchte oder nicht, kann ja auch jeder für sich entscheiden. (Wichtiger wäre eine Vorsorgevollmacht, so dass im Fall der Fälle ein Vertrauter die Entscheidung in meinem Sinne treffen darf.)

Wenn eine Patientenverfügung vorliegt und dies bekannt ist, ist die Frage, ob sich Krankenhaus oder Pflegedienst daran halten sollte, hinfällig. Die müssen sich seit 2009 daran halten und dürfen sich nicht darüber hinweg setzen. Natürlich kommt es auf die Formulierung an, deshalb ja Beratung und Vordrucke mit aussagekräftigen Formulierungen. Mir drückte mal ein Patient ein scheckkartengroßes Stück Papier in der Hand, auf dem in etwa stand: "Ich will keine Antibiotika und auch keine Narkose. Lasst mich in Frieden sterben" - unleserliche Unterschrift. Eine solche "Verfügung" ist natürlich nichts wert!

Eine gut formulierte Patientenverfügung schließt in der Regel auch operative oder intensivmedizinische Maßnahmen nicht per se aus. Darin ist klar festgehalten, unter welchen Umständen die Verfügung gilt und wann der Betreffende diese Maßnahmen ablehnt. Ein sehr gutes Beispiel könnt Ihr auf diesem Link runterladen (ganz nach unten scrollen): Patientenverfügung - Sozialverband VdK Bayern
 
Ich habe mir die Patientenverfügung - Sozialverband VdK Bayern angesehen (komplett).
Finde ich gut strukturiert.
Danke, für Deine Recherchearbeit.
 

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