Mindestanzahl an Praxisanleitungen?

Weder die krankenpflegende Person, noch die Pflegekammer ist eine EierlegendeWollmilchsau.
Es gibt die "Sichselbstaufopfernden" und die, die es nicht tun.
Es gibt die Praktiker am Bett, die die Theoretiker ablehnen
Es gibt die Praktiker am Bett, die die Akademiker ablehnen
Es gibt die Praktiker am Bett, die die Theoretiker und die Akademiker ablehnen.
Es gibt die Praktiker am Bett, die sich für MehrwissendalsTheoretikerundAkademiker halten.
Es gibt die Theoretiker, die die Praktiker am Bett ablehnen
Es gibt die Akademiker, die diePraktiker am Bett ablehnen
Es gibt.........
Es gibt die Kammerbefürworter und die Gegner, die Gewerkschaftsbefürworter und Gegner.....
Es gibt wieviele verschiedene Pflegemodelle?
Es gibt verschiedene Ausbildungsvorschriften in der BRD....., etc.

Es gibt so vieles, aber kein wir. Leider

Es gibt auch die Praktiker, die die Theoretiker und Akademiker absolut annehmen, Kammerbefürworter sind, aber auch die Kontraargumente mit einbeziehen und zudem sich auf akademischen Niveau ausbilden lassen und zudem noch Gewerkschaftsmitglied sind....
 
Laut KrPflG § 3 soll der Azubi zu ganz bestimmten Fertigkeiten befähigt werden. Da gibt es nicht nur die Durchführung der Pflege sondern viel mehr Aspekte. Müssten sich die Praxisanleitungen nicht ausschließlich darum drehen? Wie berät man? Wie leitet man an? Wie unterstützt man? All diese Dinge braucht der Azubi, wenn er mit der Ausbildung fertig ist.

Absolut korrekt:

  • Modell der vollständigen Handlung
  • Cognitive - apprenticeship- Ansatz
  • Doppelter Dreischritt
  • Handlungsorientierter Unterricht
  • Problemorientiertes Lernen /Unterricht u.sw.


Die Durchführung der Pflege wird zunehmend einen geringeren Stellenwert einnehmen.

Im Gegenteil!

Wie kann man trotzdem den Pflegebedarf erheben? Wie stelle ich mit dem Pat./Angehörigen gemeinsam eine Planung auf, pflege- und nicht krankheitsorientiert.

Genau dazu werden wir Pflegepädagogen in unserem Studium auch ausgebildet. Zudem die heutige Ausbildungen in der Pflege natürlich eher gesundheitsorientiert, als krankheitsorientiert unterwegs sind.

Es geht doch um die Verknüpfung von Theorie und Praxis. Der Azubi soll eigene Wege entwickeln fernab der Checklisten und Standards. Er soll erfahren, dass er ohne Fachwissen nicht professionell pflegen kann.

Absolut korrekt, deswegen gibt es auch keinen Fächerunterricht mehr, sondern Handlungsorientierten Unterricht.

Es geht doch darum, dem Azubi das Machbare beizubringen. Es kann doch nicht sein, dass immer noch unterschieden wird zwischen schulisch und realistisch. Von den "Waschprüfungen" wollen wir gar nicht erst anfangen.

Ja es gibt Transferprobleme

Elisabeth

Ich stand zu Beginn des 3. Semesters mit dem Lernfeldansatz und der Handlungsorientierung total auf Kriegsfuß, da ich eben nach dem alten Gesetz ausgebildet wurde. So und mittlerweile kann ich den Gedanken dahinter nachvollziehen und empfinde es sogar mittlerweile als sinnvoll. Allerdings kritisiere ich die nicht adäquate Evaluation seit Beginn des Lernfeldansatzes und ebenso die fehlenden Inhaltsvorgaben in der Krankenpflegeausbildung. Ich bin aktuell im 4. Semester Pflegepädagogik und noch zu Beginn des 3. Semesters überlegte ich ernsthaft, ob ich überhaupt unterrichten will. Mittlerweile weiß ich, dass ich das in jedem Falle will, trotz Lernfeldansatz.
 
http://www.nibis.de/nli1/bbs/archiv/rahmenrichtlinien/kpfl.pdf - meinst du das? Wie muss ich mir das vorstellen? Ich bin bekanntlich ein Verfechter der Vermittlung von Fachwissen, meint erst mal die Anatomie/Physiologie, Grundlagen der Psychologie usw. um überhaupt Abweichungn erkennen zu können. Und erst dann alles folgende wie Erkennen von Abweichungen, Handlungsmöglichkeiten der Pflege... . Reichen da überhaupt die Stunden für? Ich hab oft den Eindruck, dass die Ausbildung nach wie vor sehr medizinlastig ist und dies von Azubis auch so erwartet wird.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,
die Ursprungsfragestellung war folgende:
Hallo,
benötigt man eine bestimmte Anzahl an Praxisanleitungen während der gesamten Ausbildung um zum Examen zugelassen zu werden ? Habe gehört das man mindestens 18 Stück braucht Stimmt das ?

Vielen Dank für eure Hilfe schonmal im Vorraus :)

DU diskutierst hier unnötigerweise über Sinn und Unsinn von Praxisanleitungen.
Wenn du die Frage nicht beantworten kannst, dann halt dich doch einfach vornehm zurück!

Weitere themenfremde Beiträge in diesem Thread werde ich löschen, ggf auch den Thread schliessen.
 
http://www.nibis.de/nli1/bbs/archiv/rahmenrichtlinien/kpfl.pdf - meinst du das? Wie muss ich mir das vorstellen? Ich bin bekanntlich ein Verfechter der Vermittlung von Fachwissen, meint erst mal die Anatomie/Physiologie, Grundlagen der Psychologie usw. um überhaupt Abweichungn erkennen zu können. Und erst dann alles folgende wie Erkennen von Abweichungen, Handlungsmöglichkeiten der Pflege... . Reichen da überhaupt die Stunden für? Ich hab oft den Eindruck, dass die Ausbildung nach wie vor sehr medizinlastig ist und dies von Azubis auch so erwartet wird.

Elisabeth

Ja ganz genau so. Die Ausbildung verläuft in den letzten Jahren eher nach diesem Konzept.
 
Lieber Flexi,

es kann nicht sein, dass threads geschlossen werden, weil vor allem ein und die selbe Person immer wieder die threads vergewaltigt und die ernsthaft Diskutierenden sich nicht austauschen dürfen und können.

Löschen - da bin ich dafür, mir würden da noch weitere Handlungsalternativen als Moderator einfallen, ohne gleich mit dem Hammer zu kommen und threads abzuwürgen.

Zurück zum Thema:

benötigt man eine bestimmte Anzahl an Praxisanleitungen während der gesamten Ausbildung um zum Examen zugelassen zu werden ? Habe gehört das man mindestens 18 Stück braucht Stimmt das ?
nein benötigt man nicht lt. APrV weder in der AP noch in der Gukausbildung.

Hier geht es rein um die formale Bewertung für die Zulassung und die sind sehr übersichtlich und leicht nachzulesen.
 
OT:
Lieber Flexi,

es kann nicht sein, dass threads geschlossen werden, weil vor allem ein und die selbe Person immer wieder die threads vergewaltigt und die ernsthaft Diskutierenden sich nicht austauschen dürfen und können.

Löschen - da bin ich dafür, mir würden da noch weitere Handlungsalternativen als Moderator einfallen, ohne gleich mit dem Hammer zu kommen und threads abzuwürgen.

Flexi,

ich kann renje nur zustimmen. Es ist immer die gleiche Person, mit immer den gleichen Störmuster. Auch ich würde mir mehr Moderation in solchen Fällen wünschen. Ganze Threads löschen bringt meiner Meinung nach genau das Gegenteil und würde dem Forum insgesamt nur schaden.
Unpassende Beiträge dagegen verschieben oder tatsächlich löschen wäre hilfreicher.

Zurück zum Thema:

nein benötigt man nicht lt. APrV weder in der AP noch in der Gukausbildung.

Hier geht es rein um die formale Bewertung für die Zulassung und die sind sehr übersichtlich und leicht nachzulesen.

In BW gibt es für die Altenpflege tatsächlich eine Regelung von mind. 25h nachgewiesener Praxisanleitung pro Halbjahr. Dies ist durch das Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetz vom 15. Juni 2010 geregelt. Die Träger der auszubildenen Einrichtungen haben dies zu gewährleisten. Soviel ich noch aus meiner Praxis her weiß, musste dies beim Zulassungsantrag angegeben werden, das mag aber abhängig vom Regierungspräsidium sein.

Das ganze findest Du im Rahmenplan Ausbildung Altenpflege BW: http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/fm7/1442/Rahmenplan-Ausbildung-Altenpflege_2-Aufl_Internet-k.pdf

Formal mag dies eine Zulassung nicht zu beeinflussen, praktisch bin ich mir dagegegn nicht so sicher. Ich werd da mal nachhaken.
 
Hallo HHS,

Formal mag dies eine Zulassung nicht zu beeinflussen,
die Schulaufsichtsbehörde fordert zwar 25Std. pro Halbjahr, wie du aber richtig Bemerkst hat nix mit der Prüfungszulassung zu tun, denn dafür werden diese nicht gefordert.
Wenn ich aber Durchfalle und die 25Std. wurden nachweislich nicht erbracht, dann könnte ich Klagen auf Schadenersatz - z.B.
 
Hallo,

einfach um es mal in die Runde zu werfen:

Ich mache im September meine Examensprüfungen. Bis jetzt hatte ich in meiner Ausbildung 3 Anleitungen durch einen Praxisanleiter. Insg. weniger als 12 Stunden.
Ist bei uns leider so üblich...

LG
 
Anleitungen müssen nicht ausschließlich durch die Praxisanleiter durchgeführt werden. Das ist die Aufgabe aller GuKPs.
 
Das ist die Aufgabe aller GuKPs.
genauso ist es.
Wobei in der Verordnung mit den 25Std. auf pädagogisch geschulte Fachkräfte abgestellt wird
aber
für die Zulassung nicht zwingend erforderlich.