Mindestanzahl an Praxisanleitungen?

Auch wenn ich das Thema jetzt schon etwas älter ist, ich habe mal mit unseren Praxisanleitern geredet und die meinten die 10% wären eine RP Vorgabe die ggf. eine Nichtzulassung zum Examen bringen könnten und wohl schon immer gelten würden nur wohl schlampig gehandhabt wurden daher sei nun die Nachweispflicht mit genauer Stundenangabe nötig
 
Auch wenn ich das Thema jetzt schon etwas älter ist, ich habe mal mit unseren Praxisanleitern geredet und die meinten die 10% wären eine RP Vorgabe die ggf. eine Nichtzulassung zum Examen bringen könnten und wohl schon immer gelten würden nur wohl schlampig gehandhabt wurden daher sei nun die Nachweispflicht mit genauer Stundenangabe nötig

Wir machen immer so, war schon immer die beste Argumentation...
 
@mo83:
wenn dem so wäre, könnte jeder gegen die Nichtzulassung klagen und würde Gewinnen.

Die Zulassungsvoraussetzungen stehen in der APrV.
Weder eine Schule noch irgendein Bundesland kann sich eigene Zulassungsvoraussetzungen basteln.
 
Renje: Muss Dich da leider korrigieren. Es ist nunmal so, dass zur Zulassung zur Prüfung Einiges vorzuweisen ist und das Gesetz in diesem Zusammenhang ziemlich schwammig ist und viel Gestaltungsspielraum ermöglicht. Deswegen ist es nicht falsch, dass eine Schule gewisse Nachweise zur Zulassung verlangt. Dies geben die Gesetze her und im Übrigen auch in der Altenpflege. Überspitzt gesagt bzw. im worst case: ... wenn der SchülerIn nicht die regelmäßige TN, die u.a. durch Tätigkeitsnachweise nachgewiesen werden können, nachweisen kann ...dann gibt es auch keine Bescheinigung und ohne Bescheinigung auch keine Zulassung zur Prüfung z.B. Paragraphen 3 und 8 z.B. in der Ausbild. - u. Prüfungsverordnung nachzulesen.
 
@pericardinchen:
Es ist nunmal so, dass zur Zulassung zur Prüfung Einiges vorzuweisen ist und das Gesetz in diesem Zusammenhang ziemlich schwammig ist und viel Gestaltungsspielraum ermöglicht.
wenn dem so wäre, könnte ich gegen eine Nichtzulassung klagen und würde immer gewinnen.
Bezogen auf das Beispiel hier in diesem thread ist es sehr klar, dass keine bestimmte nachgewiesene Anzahl oder Stunden an PA vorgelegt werden muss.

Deswegen ist es nicht falsch, dass eine Schule gewisse Nachweise zur Zulassung verlangt.
das ist ja möglich, sicher auch nicht falsch, aber unbeschadet für die Zulassung.

wenn der SchülerIn nicht die regelmäßige TN, die u.a. durch Tätigkeitsnachweise nachgewiesen werden können, nachweisen kann ...dann gibt es auch keine Bescheinigung und ohne Bescheinigung auch keine Zulassung zur Prüfung z.B. Paragraphen 3 und 8 z.B. in der Ausbild. - u. Prüfungsverordnung nachzulesen.
auch hier irrst du dich. Nicht der Schüler muss dies Nachweisen, sondern die Schule, die die Gesamtverantwortung für die Lenkung und Planung der Ausbildung trägt.
Heißt - wenn die Schule nicht dafür sorgt, dass der Schüler die Ausb. nach Gesetz druchführen kann, dann ist die Schule dran.

Wenn in dem fiktiven Beispiel eine bestimmte Anzahl von PA zu erbringen wäre, was der Gesetzgeber nicht verlangt, dann müßte die Schule dafür sorgen, dass diese erbracht werden durch ihre Erfüllungsgehilfen (PA) und nicht der Schüler.

Bitte die Verantwortlichkeiten nicht verwechseln.

Der Schüler belegt übrigens nicht seine Tätigkeit oder seine TN an Ausbildungsveranstaltungen sondern seine Abwesenheit von diesen.
 
Also der TN einer Ausbildung/ Weiterbildung sollte immer eine Vorgabe haben, wieviele Fehltage im Verlauf möglich sind. Dies kann man immer nacharbeiten und im Sinne des Gesetzes wäre es tatsächlich, wenn also der TN die Inhalte / Vorgaben nicht erfüllt hat, kann er auch nicht zur Prüfung zugelassen werden. Aber er kann die Fehltage (die über die eigendlichen Fehltage hinaus gehen) nacharbeiten bzw. nachträglich ableisten und dann später die Prüfungen nachholen. Also so war es bei mir in der Aus- und Weiterbildung und so wie ich die Aus- und Prüfungsverordnungen verstehe und lernte, ist es genauso wie ich es meine. Ansonsten wäre es ja zu leicht. Individuelle Absprachen zwischen TN und Schule sind nach meiner Erfahrung immer möglich, da eigendlich keine Schule das Bestreben haben sollte, dass die TN die Motivation unterwegs verlieren. Also wenn z.B. familiäre Probleme sind u.s.w. Es handelt sich zwar, um eine Ausbildung mit " Erziehungsauftrag", aber eben dennoch um eine Erwachsenenbildung. Also solange z.B. in der Krankenpflege nicht klipp und klar die Inhalte geklärt sind und es nur Zielvorgaben gibt, kann die Schule machen, was sie will und genau da liegt der Kasus Knacktus. Ist nämlich alles Auslegungssache! Ist problematisch, aber in der Krankenpflege in jedem Falle ein Part der Probleme aufwirft. Es ist ja nunmal so, seit Einführung des Lernfeldansatzes..dies nicht mehr adäquat evaluiert wurde. Dies bedeutet: Theorie- Praxis- Praxis- Theorie Transfer ist immer noch ein großes Manko in der Ausbildung. Auf gut deutsch gesagt: Die Gesetze in der Krankenpflege sind schwammig und bieten viel Spielraum. Das Gesetz ist die eine Seite und das was die Schule selbst an Inhalten anbietet ist die andere Kehrseite der Medaille. In jedem Falle eine absolute Antinomie! So und nun .....also ich lernte z.B., dass die Theorie mit der Praxis oft korreliert und es eben auch oft leider noch an der Lernortkooperation hapert. Ich bin ja zudem nicht von gestern, sondern ich studiere nicht nur die Theorie, sondern durchlebe auch die Praxis. Wenn es eine Schule gibt, die es optimal gewährleisten kann, dann darfst Du diese mir gerne nennen, denn dort werde ich mich sofort bewerben :-)
 
Und auch die Praxisanleitungen- die ja auf Dressur abstellen- werden das Problem des Theorie-Praxis-Transfers nicht ändern. Die Ursachen liegen ganz woanders und das will keiner ran. Es würde einem Erdbeben gleich kommen, wenn man die Ausbildung entsprechend dem Kompetenzbedarf umstellen wollte. Die Fliednersche Tradition, die in der deutschen Pflege mehr als tief verwurzelt ist, würde in ihren Grundfesten erschüttert. Und da gibt es genug, die dies verhindern werden- nicht nur an der Basis.

Elisabeth
 
Ja es gibt Transferprobleme zwischen dem Lernort Bildung und dem Lernort Betrieb. Aber diese sind lösbar, wenn man sich miteinander vernetzt und kooperiert. Auch der 3. Lernort wirft noch viele Fragen und Probleme in D auf. Eine Vorreiterrolle bzw. eine Vorbildfunktion nimmt hierbei z.B. die Schweiz ein. Auch was Vernetzung und Kooperation in den anderen 2 Lernorten angeht...ist die Schweiz ein Vorbild, denn wer z.B. eine Weiterbildung in der Intensivpflege absolviert- wird optimal betreut und das nicht nur an ausgewählten Tagen, sondern hat immer seine fixen Ausbilder vor Ort. Das ist ja mal Luxus pur und zudem die Weiterbildung in der PA über 500 h erfordert. In D sind es eben nur lächerliche 200 h und was bedeutet PA in D in der Praxis ?
 
Theodor Fliedner

In der Ausbildung wurde Theodor Fliedner behandelt. Schon 37 Jahre her, aber noch immer haben er und sein Werk für mich einen guten Leumund.
Theodor Fliedner war in seiner Zeit ein recht fortschrittlicher Mensch der die Krankenpflege und die Stellung der Frau in der Gesellschaft anhob.
1836 war eine Krankenpflegeausbildung neu, auch die Bezahlung für die Pflegearbeit.
Frauen mussten nicht heiraten um versorgt zu sein, bekamen die Haube der verheirateten Bürgerin! Das war sicherlich eine kleine Sensation.
Das es dann dabei blieb, der damalige Lohn nie erhöht wurde, die Haube nicht verschwand mit dem Verschwinden der Verheiratetenbürgerinnenhaube, die Ausbildung nicht wesentlich besser wurde - dafür kann Herr Fliedner nichts.
Die Verknüpfung der heutigen deutschen Krankenpflegeverhältnisse mit dem Namen Theodor Fliedner wird ihm nicht gerecht, da wird er ungerecht behandelt.
Er lebte in seiner Zeit - wir in unserer, sein positiver Ansatz wurde nicht weiterverfolgt - im Namen Gottes
 
Die Verknüpfung der heutigen deutschen Krankenpflegeverhältnisse mit dem Namen Theodor Fliedner wird ihm nicht gerecht, da wird er ungerecht behandelt.
Er lebte in seiner Zeit - wir in unserer, sein positiver Ansatz wurde nicht weiterverfolgt - im Namen Gottes

Er wird auch nur von ED so behandelt. Sie hat noch nicht verstanden, das sich in Deutschland wenig später gesellschaftliche und vorallem politische Entwicklungen auftaten, die die Krankenpflege und vieles andere massiv beeinflussten. Da kann Fliedner nix dafür.
Im übrigen: Keiner der europäischen Länder hat sich in Bezug auf Pflege gleich entwickelt.

Und was die Mindestanzahl der Praxisanleitungen angeht- zumindest in der Altenpflege in BW gibt es eine Mindeststundenanzahl.
Und das Praxisanleitungen Dressur seien - dazu gibt es von mir keinen Kommentar.
 
Keine Angst. Auch die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen haben nix an der Grundeinstellung á la Fliedner geändert. Die Entwicklung der Pflege wird nach wie vor von ihm beeinflusst und nicht- wie erwünscht- von Agnes Karll.

Wenn wir bei Karll wären, dann würde es bei den Praxisanleitungen nicht um das Antrainieren von praktischen Fertigkeiten gehen sondern um sowas wie Pflegediagnostik und -therapie.

Elisabeth
 
Wenn wir bei Karll wären, dann würde es bei den Praxisanleitungen nicht um das Antrainieren von praktischen Fertigkeiten gehen sondern um sowas wie Pflegediagnostik und -therapie.

Elisabeth

Vielleicht solltest Du mal wieder in die Praxis gehen. Und vorallem einsehen, das Du nie und nimmer für die ganz Deutschland reden kannst.
Und das ausgerechnet DU das Wort Pflegetherapie in den Mund nimmst, wundert mich.
 
...das Du nie und nimmer für die ganz Deutschland reden kannst. ...
*ggg* Dieser Aussage schließe ich mich doch glatt an. Wir unterliegen beide demselben Phänomen: wir können nur die eigene Wirklichkeit wahrnehmen. Erst im Austausch mit dem Umfeld kann man diese dann bewerten. Mein Umfeld ist nun mal ein anderes als deines. Ergo: wir werden wohl eher mehr als selten dieselben Schlußfolgerungen ziehen können.

Und nun können wir wieder zum Thema kommen. Der Sinn der Mindestanzahl an Praxisanleitungen erschließt sich mir nicht. Es geht doch eigentlich um die Inhalte. Wenn die Lerninhalte nachgewiesen werden können, dürfte es doch auch reichen. Um Inhalte vermitteln zu können braucht es in meinen Augen nicht immer eine "künstliche Situation".

Elisabeth
 
*ggg* Dieser Aussage schließe ich mich doch glatt an. Wir unterliegen beide demselben Phänomen: wir können nur die eigene Wirklichkeit wahrnehmen. Erst im Austausch mit dem Umfeld kann man diese dann bewerten. Mein Umfeld ist nun mal ein anderes als deines. Ergo: wir werden wohl eher mehr als selten dieselben Schlußfolgerungen ziehen können.

LOL


Würdest Du es wirklich ernsthaft meinen, dann würdest Du es anders schreiben. Im Sinne von " ...ich sehe in meinem direkten Arbeitsumfeld, das dort Praxisanleitungen nur als ...."

Leider verallgemeinerst Du....
 
Nun, der DBfK, der in der Nachfolge Agnes Karlls steht, möchte die Pflegekammer.
Das ist ja auch nicht sooo dolle von dir gewünscht, Elisabeth
 
Da hast mich wohl falsch interpretiert. Wenn wir die Selbstverwaltung wollen, dann geht es nur, wenn wir uns von der Einstellung "ich opfere mich auf" trenne und uns der Professionellen Pflege verschreiben.

Ich bin allerdings für die Selbstverwaltung ohne Zwang- und damit gegen die Kammer. Ich denke, wer Karll wählt hat ein inneres Bedürfnis sich einer Selbstverwaltung anzuschließen. Mit wenigen lässt sich oft mehr bewegen als mit vielen.

Elisabeth
 
Weder die krankenpflegende Person, noch die Pflegekammer ist eine EierlegendeWollmilchsau.
Es gibt die "Sichselbstaufopfernden" und die, die es nicht tun.
Es gibt die Praktiker am Bett, die die Theoretiker ablehnen
Es gibt die Praktiker am Bett, die die Akademiker ablehnen
Es gibt die Praktiker am Bett, die die Theoretiker und die Akademiker ablehnen.
Es gibt die Praktiker am Bett, die sich für MehrwissendalsTheoretikerundAkademiker halten.
Es gibt die Theoretiker, die die Praktiker am Bett ablehnen
Es gibt die Akademiker, die diePraktiker am Bett ablehnen
Es gibt.........
Es gibt die Kammerbefürworter und die Gegner, die Gewerkschaftsbefürworter und Gegner.....
Es gibt wieviele verschiedene Pflegemodelle?
Es gibt verschiedene Ausbildungsvorschriften in der BRD....., etc.

Es gibt so vieles, aber kein wir. Leider
 
Leute, das Thema diskutiert ihr schonb in 100 Threads, hier ist es, wie so oft, völlig offtopic - es geht um die Anzahl von Praxisanleitungen. Und zwar konkret - nicht um etwaige Hintergründe... :-/
 
Laut KrPflG § 3 soll der Azubi zu ganz bestimmten Fertigkeiten befähigt werden. Da gibt es nicht nur die Durchführung der Pflege sondern viel mehr Aspekte. Müssten sich die Praxisanleitungen nicht ausschließlich darum drehen? Wie berät man? Wie leitet man an? Wie unterstützt man? All diese Dinge braucht der Azubi, wenn er mit der Ausbildung fertig ist.
Die Durchführung der Pflege wird zunehmend einen geringeren Stellenwert einnehmen. Wie kann man trotzdem den Pflegebedarf erheben? Wie stelle ich mit dem Pat./Angehörigen gemeinsam eine Planung auf, pflege- und nicht krankheitsorientiert.

Es geht doch um die Verknüpfung von Theorie und Praxis. Der Azubi soll eigene Wege entwickeln fernab der Checklisten und Standards. Er soll erfahren, dass er ohne Fachwissen nicht professionell pflegen kann.

Es geht doch darum, dem Azubi das Machbare beizubringen. Es kann doch nicht sein, dass immer noch unterschieden wird zwischen schulisch und realistisch. Von den "Waschprüfungen" wollen wir gar nicht erst anfangen.

Elisabeth