Mindestalter von 17 Jahren nicht mehr Voraussetzung für Ausbildung?

hallo

Also: ich bin 16, werd bald 17 und mache im oktober eine ausbildung zur krankenchwester....!! ich find nich, dass jaugendliche mit 15/16 noch nich reif genug sind...! es ist immer unterschiedlich von der Persönlichkeit!! ich find auch, dass man nich alle leute gleich bewerten soll!!!
einige sind reif...! einige sind für ihr Alter unreif..!!!

Bis denn....!!
eure milka
 
Sehr gut erkannt, milka

hoffentlich erkennen das auch die PDL's und Lehrer, welche Schüler zur Ausbildung zulassen. Ich meine das mit der Persönlichkeit und Reife.
:lol:

Carmen
 
Praktikum auf der Neugeborenenstation erst mit 16, man hat mich grade weil ich 15 bin auf diese Station getan, weil das andere "angeblich" noch nichts für mich ist.
Vielleicht ist es ja auch Krankenhaussache
 
Mellimaus schrieb:
denn wenn die Schüler so jung sind, dann gibt es ja auch Probleme mit dem Jugendschutz. Es ist ja so das bis zum 18. Lebensjahr nur bis 20 Uhr gearbeitet werden darf und das wird dann mit so jungem alter zum Problem
Naja, beim Tagdienst ist das eigentlich nicht so wild mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Aber mit den Nachtwachen, die zu leisten sind- insofern würde ich sagen ist die Altersgrenze implizit schon da.
 
Hallo catweazle,
du solltest dir vielleicht doch mal die Regelungen im JArbSchG ansehen, Stichworte 5-Tage-Woche, 8-Std. Tag, Wochenenddienst nur unter erschwerten organisatorischen Bedingungen, Pausen-Zeiten und so weiter.
Nicht wenige spätschichten enden später als 20:00 Uhr,
Nachtdienst ist auch im neuen Krankenpflegesetz während der Ausbildung erst ab dem 2. Ausbildungsjahr erlaubt.
Gesetzesquelle:
TEXT Jugendarbeitsschutzgesetz
 
flexi schrieb:
Nicht wenige spätschichten enden später als 20:00 Uhr,
Nachtdienst ist auch im neuen Krankenpflegesetz während der Ausbildung erst ab dem 2. Ausbildungsjahr erlaubt.
Gesetzesquelle:
TEXT Jugendarbeitsschutzgesetz

Das meine ich ja gar nicht- bei uns geht es auch bis 21 Uhr, die 17jährigen haben dann eben etwas andere Arbeitszeiten. Das zu ermöglichen ist im Grunde kein Problem und wäre insofern kein Hindernis. Aber die Nachtwachen, die sich nicht vermeiden lassen, die kollidieren mit dem Gesetz.

Ich habe das sehr wohl verstanden.
 
Hallo catweazle,
es kann sich eigentlich kaum überschneiden, da die meisten Schulen, obwohl nicht festgeschrieben, sich an der 17-Jahre-Grenze orientieren.
Folgedessen sind die Schüler/innen im 2. Ausbildungsjahr schon 18 Jahre alt und fallen damit nicht mehr unter die gesetzlichen Bestimmungen des JArbSchG.
 
Insofern isses eh egal...
 
hallo alle zusammen
ich habe mal eine frage
ich bin jetzt in märz 17 geworden und mache gerade eine ausbildung als medizinische fachangestellte im krankenhaus
ich bin im ersten lehrjahr aber möchte doch gerne eine ausbildung als krankenschwester machen
ich hab aber nur ein hauptschulabschluss...braucht man die mittlere reife für die ausbildung`???
 
Entweder den Realschulabschluss ODER den Hauptschulabschluss plus eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Mach die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten fertig, dann kannst Du Dich immer noch für die zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bewerben.
 
jaa oder ich überleg mir die schulfremdenprüfung für die realschule zu machen...welche noten brauche ich dafür??
 

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