Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Nachtfalter99

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Grüß Euch,

ich brauche mal wieder euren kundigen Rat zu einer Frage bzgl. des MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)...

...(1) wurde zur Kontrolle der niedergelassenen Ärtzteschaft eingerichtet, ob Krankschreibungen medizinische indiziert sind
...(2) begutachtet u.a die Notwendigkeit der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, insbesondere die Zahlung des Krankengeldes

Soweit ich richtig informiert bin und im unterricht aufgepasst habe :), so kann ein Arbeitgeber den MDK einschalten, wenn er bspw.
die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers anzweifelt.

danke für hilfe im vorraus
nachtfalter99
 
Tipp:
Bei Recherchen sucht man entweder per Stichwort, oder auch in einem Satz.
Hier wäre z.B. "Was macht der MDK" ein erfolgversprechende Möglichkeit. (empfehle nix was ich nicht selbst vorab selbst getestet hab)

Servus
 

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