Medikation bei Asthmatikerin (Wachkoma-Patientin) und Notfallsituationen

Blackcat

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27.08.2006
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examinierte GuK
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ambulante pflege
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Intensiv- und Beatmungspflege
hallöle!
hab eine recht komplexe frage zu meiner derzeitigen patientin.....
sie liegt seit 1,5 jahren nach einem status asthmaticus im wachkoma und wird durch unseren PD betreut. ich übernehme mit noch 2 anderen schwestern im wechsel die nächte, denn sie muss regelmäßig abgesaugt, inhaliert, gelagert etc werden. auch hat sie ein tracheostoma...
jetzt hat sie sich wohl eine dicke erkältung eingefangen, es begann schon in meiner nacht von sa auf so, massive verschleimungen, die nu (lt. übergabebuch) grün-gelblich und zäh sind.
zudem leidet sie an schwerem asthma, bekommt aber keine medikation (spasmolytika etc) regelmäßig veranreicht, wir haben nur für akute anfälle sultanol-spray...ich darf aber nur 1 hub innerhalb 2 h verabreichen, das reicht aber tw nicht aus, so dass ich ja eigentlich den notarzt wegen iv.Kortison-gabe informieren müsste. dagegen würden sich aber die Eltern der patientin sperren, ich solle im notfall einen der beiden runter holen, durch gutes zureden und beruhigen würde die spastik verschwinden.... es hat auch schonmal geklappt, als sich der vater 1,5 h zu ihr gesetzt hat, allerdings kann das im ernstfall auch gut daneben gehen.....
die eltern sind üb. nicht die gesetzlichen betreuerm sondern der bruder, der in berlin lebt.....
wie soll ich mich am besten verhalten, wenn aufgrund der bronchitis (es kann ja auch mal leicht ne pneumonie daraus werden), wenn es zu einer starken verschlechterung des zustandes kommt und ich aus meiner sicht keine verantwortung für den zustand übernehmen kann und will?? denn im zweifel stehe ich ja immer in der verantwortung....
kann ich dann selbständig den NA rufen? oder ist der erste weg dann über die PDL, die immer das notfall-telefon hat??
es müsste aus meiner sicht auch etwas an der grundmedikation bezgl. des asthmas geändert werden, denn es kann ja nicht sein, dass ich ca 5 - 6 mal die nacht spray verabreichen müsste, um das pfeifen einigermaßen in grenzen zu halten.....geht das dann auch über die PDL, die eltern, den betreuer oder wie??der muss ja eigentlich zustimmen (also der betreuer)
in notfall-situationen muss ich ja irgendwie schnell handeln und will da ja auch rechtlich irgendwie abgesichert sein.....

für antworten wäre ich euch echt dankbar, bin echt ratlos und hab ab mittwoch wieder meine 4 nächte....und da dann auch tips, wie ich mich am besten verhalte......


LG die cat
 
Ich bin etwas verwirrt. In deinem Profil steht, dass du noch Azubi bist?

Elisabeth
 
ups^^

schon geändert....habe im august 09 mein examen gemacht :-)

LG die cat
 
Hallo Blackcat!

Um auf deine Fragen zurückzukommen:

Kläre, ob evtl. eine Pat.-Verfügung o. ä. vorhanden ist, welchen Inhalt diese hat; falls sowas nicht existiert, setze dich mit dem gesetzlichen Betreuer in Verbindung, wie er zu entsprechenden Maßnahmen steht, welche Vorstellungen er dazu hat. Günstig wäre auch dazu ein Schriftstück zu haben.
Eine schwierige Lage, wenn die unmittelbar anwesenden Angehörigen, nicht auch die gesetzlichen Betreuer sind. Noch schwieriger wird die Lage, wenn der Betreuer und die Angehörigen unterschiedlicher Meinung bezüglich der zu Ergreifenden Maßnahmen sind...

Mir scheint, ohne jetzt die Details zu kennen, die ärztliche Betreuung bezüglich des Asthams, vorsichtig gesagt, etwas lax zu sein.

In aller Regel bekommt ein Asthmatiker einen Stufenplan zur Therapie.
Sog. "Controller-Med." zur Dauertherapie, und "Reliever-Med." zur Therapie einer Verschlechterung. (Abhängig vom Schweregrad)
Siehe auch den Link Stufenplan Erwachsene

Die Symptome, die Du beschreibst ("grünlich zähes Sputum"), sprechen für eine Infektexazerabation. Das sollte sich eigentlich ein Arzt mal anschauen, wegen einer sinnvollen Therapie. (Mukolytika, Antibiotika, etc...)

Noch eine Anmerkung zum Sultanol Spray: mehr wie ca. 10-12 Hübe an einem Tag sollte man nicht Anwenden, bringt keinen zusätzlichen Effekt, nur zusätzliche Nebenwirkungen (hauptsächlich Tachycardie).
Die Tagesgesamtdosis soll 12 Sprühstöße bei Erwachsenen einschließlich älteren Personen und Jugendlichen bzw. 6 Sprühstöße bei Kindern (unter 12 Jahren) nicht überschreiten, da eine höhere Dosierung im Allgemeinen keinen zusätzlichen Nutzen erwarten lässt, aber die Wahrscheinlichkeit des Auftretens auch schwerwiegender Nebenwirkungen erhöht werden kann.
(Quelle: Fachinfo Salbutamol)

Schönen Gruß, Gego.
 
Ich betreue einen Pat. mit ähnlicher Problematik, Wachkoma, TK, Asthma.
Ich finde auch, dass die medikamentöse Versorgung etwas mau ist...
Ich hab einiges als Bedarfsmed zur Verfügung, von Berotec Spray bis Tavor (ist klar enormer Stress für den Betroffenen), mussten auch schon Kortison i.v. geben, nicht nur einmal. Ich würde mich in jedem Fall mit dem behandelnden Arzt in Verbindung setzten, dass er die Grundmedikation und die Bedarfsmed optimieren soll.
Ich meine, dass du sehr wohl das Recht und die Verpflichtung hast im Notfall den Notarzt zu holen, egal was die Angehörigen sagen.
 

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