Kündigung trotz Rückzahlungsvereinbarung

TabulaRasa

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22.06.2024
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Hallo,

ich habe vor 1 Jahr die Weiterbildung zur PA erfolgreich abgeschlossen. Diese wurde vom Arbeitgeber voll finanziert. Nun bin ich in der Situation, das ich eine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben habe (wenn ich 3 Jahre im Betrieb bleibe sind die Kosten abgegolten), Nun möchte ich aber in einen anderen Betrieb wechseln, bin aber finanziell nicht in der Lage den Restbetrag auf einmal zu stemmen. Gibt es hier jemand der in einer ähnlichen Situation war und mir berichten kann??

LG
TabulaRasa

P.S: ich komme aus Bayern
 
Zuerst einmal würde ich beim neuen Arbeitgeber nachfragen, ob der Dich nicht "rauskaufen" kann. Er bekommt sonst ja ne Praxisanleiterin zum Nulltarif.

Wenn das nicht geht: Schau in Deiner Rückzahlungsvereinbarung nach den genauen Regelungen. Ich habe einmal erlebt, dass Ratenzahlung vereinbart werden konnte. Aber da war ich nicht selbst die Betroffene.
 
Entweder vom neuen Betrieb rauskaufen lassen, wie Claudia schrieb oder auch mal die Rückzahlungsverpflichtung prüfen lassen. Häufig enthalten die Klauseln, die nicht zulässig sind.
 
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Hallo Ihr Beiden,

vielen Dank für eure Rückmeldungen. Lt. Vertrag bin ich im Falle einer Kündigung zur Rückzahlung des noch offenen Restbetrages verpflichtet. Das sind noch gut 1700 €. Aber mal sehen was der evtl. neue Arbeitgeber mir für ein Angebot macht. Vielleicht mache ich mir ja völlig umsonst einen Kopf..

LG
TabulaRasa
 
Meine Antwort wäre eine Kombination der Vorantworten, ich möchte aber noch den Hinweis geben, dass die Summe mir zu gering erscheint.

Üblicherweise musst du alle entstandenen Kosten zurückzahlen.
Das sind Gebühren, ggf. Fahrtkosten/Spesen/usw, aber auch Freistellungskosten.
Und diese müssten bei 300 Stunden deutlich höher liegen, als der hier benannte Betrag...

Check das noch mal
 
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Der Rat, die Summe noch mal zu prüfen, ist sicher nicht verkehrt. Aber es geht ja um einen Restbetrag. Der geschuldete Betrag verringert sich Monat für Monat, wenn ich nach Abschluss der Weiterbildung bleibe. Jedenfalls kenne ich das so.

TabulaRasa schreibt, sie habe die Weiterbildung vor einem Jahr beendet, und eine Kündigungsfrist wird sie wahrscheinlich auch haben. Also sind da schon einige Monate ins Land gegangen und der ursprüngliche Betrag hat sich reduziert.
 
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Der Rat, die Summe noch mal zu prüfen, ist sicher nicht verkehrt. Aber es geht ja um einen Restbetrag. Der geschuldete Betrag verringert sich Monat für Monat, wenn ich nach Abschluss der Weiterbildung bleibe. Jedenfalls kenne ich das so.

TabulaRasa schreibt, sie habe die Weiterbildung vor einem Jahr beendet, und eine Kündigungsfrist wird sie wahrscheinlich auch haben. Also sind da schon einige Monate ins Land gegangen und der ursprüngliche Betrag hat sich reduziert.
Jo, scheint mir trotzdem gering.

Wenn man mal von 4.000 Brutogehalt ausgeht, bei mind 300Std, ca. 2 Monatsgehälter, AG- brutto ca 9.800 Euro; zzgl Lehrgangsgebühren ca 2.000 -2500 Euro; zzgl ggf. Material, Fahrtkosten, Spesen, sind das zwischen 12.000 und 14.000 Euro, durch 36 Monate, ca 350 Euro pro Monat Verringerung.
Käme nicht hin.

ich will ja auch nicht rumunken, nur sagen: Check das noch mal, bevor die Überraschung kommt.
 
Hallo @Maniac ,

ich schau nochmal nach... moment...

"3. Der AG stellt dem MA hierfür die Lehrgangskosten bestehend aus 2.500 € brutto zur Verfügung.

" 4. Der AG trägt daneben die Kosten für Unterkunft / Verpflegung sowie An/Abreisekosten in Höhe von --€ " (das ist komplett durchgestrichen im Original ich hab das aus eigener Tasche finanziert)

" 5. Der AG stellt den MA zudem unter Fortzahlung der durchschnittlichen Vergütung von der Arbeit entgeltlich frei"

"Der MA ist zur Rückzahlung der für die Fortbildungsmaßnahme vom AG übernommenen Kosten gemäß Ziffer 3+ 4 dieser Vereinbarung verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch kündigt.."

Wenn ich das richtig interpretiere bezieht sich die Rückzahlung "nur" auf die reinen Lehrgangskosten, da sich die Rückzahlung wohl nur auf Nr3+ 4 bezieht. Da 5. nicht mit aufgelistet wurde können Sie das auch nicht einfordern, oder sehe ich das falsch??

Viele Grüße

TabulaRasa
 
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Hallo @Maniac ,

[...]

Wenn ich das richtig interpretiere bezieht sich die Rückzahlung "nur" auf die reinen Lehrgangskosten, da sich die Rückzahlung wohl nur auf Nr3+ 4 bezieht. Da 5. nicht mit aufgelistet wurde können Sie das auch nicht einfordern, oder sehe ich das falsch??

Viele Grüße

TabulaRasa
Würde ich ebenso lesen! Passt!
 
Ja dann bleibts bei den reinen Lehrgangskosten.
 
ist noch genug "Kies" aber vielen Dank für Eure Hilfe.. Manchmal hilft es einfach andere mit ins Boot zu holen, weil ich fürs "letzte Gespräch" gut gewappnet sein will. Auf jeden Fall vielen Dank für eure Beiträge hierzu!

LG

TabulaRasa
 
Ob mittlerweile ein anderer Vertrag abgeschlossen wurde? Ich hatte so eine Situation, aber etwa 1 Jahr nach dem Vertrag mit der Rückzahlungsvereinbarung musste ich als Stationsleitung einen neuen Vertrag unterschreiben. Und nur ein Satz hat mich gerettet: "Damit sind alle anderen Verträge unwirksam." (Oder so ähnlich, ich kann mich jetzt nicht genau erinnern)
 

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