Kündigung DRK Schwesternschaft

luarice

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Hallo zusammen,

ich bin als Mitglied einer DRK Schwesternschaft im eigenen Haus als Pflegefachkraft eingesetzt. Nun möchte ich sowohl den Arbeitsplatz, als auch die Mitgliedschaft kündigen. Für die Kündigung der Mitgliedschaft habe ich laut Satzung eine Frist von 3 Monaten zum Quartalsende.
Aber ist das auch die Kündigungsfrist für den Arbeitsplatz? In dem Einsatzfeld bin ich unter 6 Monaten, es wäre also als normale Arbeitnehmerin eine Kündigungsfrist von 2 Wochen in der Probezeit, soweit ich weiß.

Gibt es hier jemanden, der/die sich auskennt, oder schon in einer ähnlichen Situation war und die Fristen kennt?

Ich freue mich sehr über Rat von eurer Seite.
 
Das müsste in Deinem Arbeitsvertrag stehen.
 
Da ich keine Arbeitnehmerin bin, sondern als Mitglied der Schwesternschaft im Einsatzfeld, habe ich keinen Arbeitsvertrag.
Lediglich eine Vereinbarung über Arbeitszeit und Gehalt. Hier sind keine Kündigungsfristen enthalten.
 
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Spontan würde ich behaupten, dass Du in diesem Fall Deinen Arbeitsplatz nicht selbst kündigen kannst... Du hast ja auch nicht in dem Sinne eine Arbeitsstelle angenommen.

An Deiner Stelle würde ich aber am Montag bei der Schwesternschaft anrufen und nachfragen.
 
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Ja, vermutlich komme ich nicht drumrum, auch wenn ich eigentlich erst meine Situation genau einschätzen möchte…
Danke für die Einschätzung.
Falls noch jemand einen Gedanken dazu hat, immer her damit, bitte :)
 
Hey.

Zwischen dir und dem Einsatzbereich liegt keinerlei Arbeitsvertragsverhältnis vor.
Die DRK Schwesternschaft fungiert hier wie ein Personaldienstleister. Dies wurde 2017 so vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. der einzige unterschied zu Privaten Personaldienstleister, die Schwesternschaft darf die Mitarbeiter länger in Betriebe senden als die 18 Monate.




Kurz möchtest du den Einsatzbereich verlassen mußt du das mit der Schwesternschaft klären. Diese können dich ggf. woanders hin senden. Wenn das dein Begehren ist und du nur den Einsatzort verlassen möchtest, ist das ggf. kurzdfristig zu bewerkstelligen. Kommt aber auch darauf an welche Vertragsbedingungen die Schwesternschaft mit dem Auftraggeber hat.

Oder möchtest du ganz die Schwesternschaft verlassen und autonom einen Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber annehmen. Dann mußt du die Kündigungsfrist der Schwesternschaft abwarten. Das kann dann bis zu ca. 6 Monate dauern. Kündigst du heute ist das Quartal am 31.3. zu Ende, dann beginnt die 3 Monatsfrist und du bist zum 1.7. wieder für wenn anderes Verfügbar.

Sei dir im Klaren das die Schwesternschaft das Recht hat dich bis zu diesem Tag zum bisherigen Einsatzbereich zu schicken.
Ggf. wäre auch ein Aufhebungsvertrag möglich. Wenn sich die Schwesternschaft darauf einlässt. oder ein neuer AG kauft dich frei.
 
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PS: solltest du die Frist mit Urlaubstagen verkürzen wollen. Überleg es dir gut, denn beim neuen AG sind die dann auch verbraucht. Bzw.

Pro Arbeitsmonat erwirtschaftest du ja ca. 2 Tage im durchschnitt. Welche du bis zum Kündigungszeitpunkt nehmen kannst. Diese stehen dir auch zu. Bedeutet du kannst bis dahin nur 12 Tage nehmen und da sind die bereits genommenen seit Beginn 2024 bei. Die meisten Arbeitsverträge laufen vom 1.1. bis 31.12. Gibt aber auch andere.

Die Wahrscheinlichkeit das die Schwesternschaft dich den ganzen Jahresurlaub nehmen lässt halte ich für nahezu ausgeschlossen. Das ist ein Minusgeschäft für diese.
 
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Ich habe damals einfach zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Wie man kündigt, steht der Satzung, die man unterschrieben hat.
 
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Ich habe damals einfach zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Wie man kündigt, steht der Satzung, die man unterschrieben hat.
Das mach ich bei der Kündigung von Zeitschriften oder Sportvereinen. Aber hier muss man doch erfahren, ab wann man entweder für den nächsten Arbeitgeber zur Verfügung steht oder sich beim Arbeitsamt melden muss.
 
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Netz war weg. Es war nicht alles da. Mir war damals wichtig die Kündigung so schnell wie möglich raus zu haben, da ich schon ewig da war und eine ewig lange Frist hätte.
 
man kann das auch in kündigen vom Arbeitsvertrag schreiben. Rechtlich ist das bindend.

Klar man kann dann später eroieren wann der genaue Kündigungszeitpunkt dann ist.

Man kann das kündigubgsschreiben auch noch mit dem Satz „Bitte bestätigen sie mir den Kündigungstermin“ versehen.
 
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Ich versuche erstmal eine Aufhebung zu erwirken, die Kündigung folgt dann zur Not. „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und „bitte bestätigen Sie mir das Austrittsdatum“ wird drin stehen. Und dann halt Zähne zusammen beißen, bis es rum ist …
Danke für eure Gedanken dazu. :)
 
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@luarice darf ich Fragen was bei dir rausbekommen ist? Was ist nun die offizielle Kündigungsfrist und wie bist du vorgegangen? Danke schon mal :)
 
Hallo :)
Ich habe mich zum einen beim DBfK nochmal nach meinen Möglichkeiten erkundigt und mich von einer sehr netten Mitarbeiterin dort beraten lassen. Schlussendlich habe ich um einen Aufhebungsvertrag gebeten und konnte mich so mit der Schwesternschaft einigen. Ich hatte einen neuen Job in Aussicht und konnte die Zeit bis dahin auch ohne Arbeitslosengeld überbrücken, denn man ist mit Aufhebungsvertrag i.d.R. erstmal gesperrt.
Die reguläre Kündigungsfrist wäre 3 Monate zum Quartalsende gewesen, wie es auch in der Satzung steht.
Liebe Grüße
 

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