Hallo,
gesetzliche Kündigungsfrist in deinem Fall bedeutet:
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
4 Wochen bedeuten immer 28 Tage, ansonsten müsste der Begriff Monat bei der Kündigungsfrist stehen.
Du könntest also bis zum 31.01.2010 eine Kündigung zum 28.02.2010 einreichen (Solltest aber lieber den 29.01.10 wählen, da der 31.01.10 ein Sonntag ist)!
Gruß
medsonet.1