Kündigungsfrist - unbefristeter Arbeitsvertrag

ich falle unter den avr-diakonie.
schade, dass es mit der kündigungsfrist so ist wie es ist... ich hätte echt gedacht es zählt der zeitpunkt der kündigung und nicht die betriebszugehörigkeit inkl. kündigungsfrist...
 
ich falle unter den avr-diakonie.
schade, dass es mit der kündigungsfrist so ist wie es ist... ich hätte echt gedacht es zählt der zeitpunkt der kündigung und nicht die betriebszugehörigkeit inkl. kündigungsfrist...

Hallo,

es ist bei Arbeitsverträgen nicht anders als in jedem anderen Vertrag, Kündigungsfristen werden immer vom Vertragsendedatum berechnet.

Auf das Thema "Weihnachtsgeld" hast du allerdings noch nicht geantwortet. Auch im avr-diakonie gibt es eine Jahressonderzahlung.

Gruß

medsonet.1
 
ja, das stimmt- aber mein ag vergütet nicht nach tarif, sondern zahlt nur festgehalt und da ist praktischerweise (für den ag) alles an sonderzahlungen drin :-( haha...
aber danke fürs nachhaken!
gruß
dunkla
 
Bei mir im Vertrag steht: es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
d.h. für mich:
  • 4 wochen zum Ende des Kalendermonats
  • 4 Wochen zum 15 des Kalendermonats.
Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ist hier egal, wenn ich selbst kündige.

Liege ich da richtig?
 
Hallo,
mal eine dringende Frage habe! Ich habe mich woanders beworben und möchte schnellstmöglich anfangen :roll:... Habe eine Frist von 4 Wochen. Wenn ich zum 31. Januar kündige,kann ich dann am 1. März die neue Stelle anfangen,obwohl der Februar nur 28 Tage hat???? Oder hat das mit der Anzahl der Tage im Monat nichts zu tun??!!!
Wäre dankbar,wenn mir das jemand beantworten könnte :-)
 
Vielen Dank für die Antwort :klatschspring:

Liebe Grüsse Luna
 
Guten Morgen!

Ich bin seit Dezember 2008 bei einem privaten Pflegedienst beschäftigt. Habe dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Möchte jetzt dort kündigen,weil ich am 1.März eine neue Stelle anfangen kann! In meinem Vertrag steht,das die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Woher weiss ich,ob damit 4 Wochen oder ein Monat gemeint ist??? Frage bezieht sich auf den Februar,der nur 28 Tage hat!!!! So wie ich das verstanden habe,bezieht sich 'ein Monat' auf 30 Kalendertage!!! Bei 4 Wochen könnte ich zum 31.Januar kündigen.
Wäre sehr dankbar,wenn mir jemand weiterhelfen könnte :)
 
Hallo,

gesetzliche Kündigungsfrist in deinem Fall bedeutet:

§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

4 Wochen bedeuten immer 28 Tage, ansonsten müsste der Begriff Monat bei der Kündigungsfrist stehen.

Du könntest also bis zum 31.01.2010 eine Kündigung zum 28.02.2010 einreichen (Solltest aber lieber den 29.01.10 wählen, da der 31.01.10 ein Sonntag ist)!

Gruß

medsonet.1
 

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