Kündigungsfrist

Ich hänge mich an diesen Thread mit meiner Frage einmal dran:

Ich bin nach 3 Jahren Ausbildung im selben TVöD-K-KH übernommen worden, die 3 Jahre Ausbildungszeit wurden hinsichtlich des Stufensprungs netterweise angerechnet (also 8/3 jetzt, Funktionsdienst). Kündigungsfrist lt. AV "nach TVöD-K". Ich würde sagen zwischen 1 und 5 Jahren, ergo 6 Wochen zum Quartalsende, richtig?

Nun meine eigentliche Frage: Ich habe ein Angebot in einem anderen "TVöD-Haus", was ja als Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber genannt wird (TVöD §34). -> Habe ich dann dieselben Kündigungsfristen wie wenn ich die TVöD-Welt komplett verlassen würde oder gilt da etwas anderes?
 
Ich bin nach 3 Jahren Ausbildung im selben TVöD-K-KH übernommen worden, die 3 Jahre Ausbildungszeit wurden hinsichtlich des Stufensprungs netterweise angerechnet (also 8/3 jetzt, Funktionsdienst). Kündigungsfrist lt. AV "nach TVöD-K". Ich würde sagen zwischen 1 und 5 Jahren, ergo 6 Wochen zum Quartalsende, richtig?
Laut Deinen anderen Beiträgen hast Du im letzten Jahr Deinen Abschluss gemacht. Daher - meines Erachtens - kürzeres Beschäftigungsverhältnis als Pflegefachkraft und damit auch entsprechend kürzere Kündigungsfrist. Die hat mit der Einstufung nämlich nichts zu tun.

Nun meine eigentliche Frage: Ich habe ein Angebot in einem anderen "TVöD-Haus", was ja als Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber genannt wird (TVöD §34). -> Habe ich dann dieselben Kündigungsfristen wie wenn ich die TVöD-Welt komplett verlassen würde oder gilt da etwas anderes?
Du kündigst bei Deinem jetzigen AG und beginnst bei einem anderen. Nach welchem Tarif dieser zahlt, ist für die Kündigungsfrist unerheblich.
 

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