Kündigungsfrist: Gilt der Tarifvertrag oder ein "Handzettel"?

perla

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09.05.2008
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Hallo Zusammen,

laut Tarifvertrag beträgt meine Probezeit 6 Monate, da mein Vertrag befristet ist. Nun hat meine Vorgesetzte die Probezeit schriftlich nach 4 Wochen als beendet und bestanden unterschrieben und auch ich habe den handgeschriebenen Zettel unterschrieben (Hab mich zwar etwas gewundert, aber ok).
Nun sehe ich im Tarifvertrag, dass innerhalb der Probezeit bei befristeten Verträgen eine Kündigung von 2 Wochen zum Monatsende möglich gewesen wäre, so nun aber außerhalb der Probezeit keine Kündigung meines Vertrages mehr möglich ist. Ist dies zulässig / rechtens?? Oder gilt trotz des Handzettels der TVÖD??

Hoffe ich konnte mich halbwegs ausdrücken, sorry, bin grad etwas sauer:wut:

Liebe Grüße und vielen Dank!
 
Hallo perla,
mal eine Verständnisfrage: Wenn es Dir möglich wäre, würdest Du dann jetzt kündigen wollen? Denn ich verstehe nicht, dass Du jetzt sauer bist, wo Du doch der Verkürzung wohl zuerst zugestimmt hast...
Hier hab ich was gefunden:
Arbeitsvertrag
Vielleicht hilft Dir das was...
 
Ich verstehe es auch grad nicht.... Du hast doch die Probezeit jetzt überstanden ??? Wolltest du das gar nicht ???
 
upps, sorry !!!!! :knockin: Hatte das ganz vergessen dabei zu schreiben, ja, ich wollte eigentlich schnellstens da weg, herrschen ziemlich unmögliche Zustände dort. Unter normalen Umständen wäre die verkürzte Probezeit ja gut gewesen.

Tschuldigung nochmal.
Danke für eure Antworten und schönen Abend.
 
Und wieso hast du der Verkürzung dann zugestimmt ???
 
ich wusste nicht, dass es sich um eine Verkürzung handelt, ich dachte, dies sei die normale Probezeit.

LG
 
Auf dem Schreiben muss doch klar gestanden haben um was es sich handelt.
Und wenn es Unklarheiten gibt, unterschreibt man nicht einfach, sondern fragt nach.
 

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