Kündigung fristgerecht oder etwas übersehen?

bmw812

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Folgender Fall. AN arbeitet seit dem 25.08.2012 als ausgelernte Kraft in ihrem Betrieb (hat dort auch die Ausbildung gemacht). AN bewirbt sich im November außerhalb, da sie den Arbeitsplatz wechseln will. Am 21.11.2012 erhält AN die Zusage des neuen Betriebes per E-Mail. Am 22.12.2012 (Samstag) schickt AN die frsitgerechte Kündigung per Einwurf Einschreiben an ihren jetzigen Betrieb bzw. ihre PDL ("ordentliche Kündigung zum 31.01.2013"). Der Tarifvertrag von AN sieht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende bei einem Arbeitsverhältnis bis zu 6 Monaten vor, bei einem Arbeitsverhältnis bis zu einem Jahr sind es 4 Wochen zum Monatsschluss.
Nun die Fragen:
Hat die Ausbildung etwas mit der Kündigungsfrist zu tun? Muss die Kündigung wegen dem Einstellungsdatum von AN (25.08.2012)anders gehandhabt/ formuliert werden? Reicht ein Einwurf Einschreiben aus, damit die Kündigung zur Wirkung kommt? Gilt theoretisch die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss? Wenn "zum" 31.01.2013 gekündigt wird, ist dann der 31.01.2013 auch der letzte Arbeitstag im alten Betrieb? Kann sich AN auf die E-Mail (Zusage) des neuen Betriebes verlassen oder gilt diese nicht als Zusage? Reicht eine Kündigung an die PDL oder muss AN sie noch an die Personalabteilung schicken??

Herzlichen Dank schon mal für die Antworten.
 
Ich schreib mal direkt ins Zitat, da die Fragen so im Pulk kommen:
Nun die Fragen:
Hat die Ausbildung etwas mit der Kündigungsfrist zu tun?
Möglicherweise; nämlich dann, wenn die jetzige Anstellung nicht als neues Arbeitsverhältnis gewertet wird. Dann wärst der potentielle AN schon mehr als drei Jahre im Betrieb.
Muss die Kündigung wegen dem Einstellungsdatum von AN (25.08.2012)anders gehandhabt/ formuliert werden?
Nein, da im Tarifvertrag ja "zum Monatsende" steht.
Reicht ein Einwurf Einschreiben aus, damit die Kündigung zur Wirkung kommt?
Jepp, jedenfalls wenn sie fristgerecht erfolgt.
Gilt theoretisch die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss?
Siehe Frage eins: Kommt drauf an, ob Ausbildung und Berufstätigkeit als ein Beschäftigungsverhältnis gewertet wird.
Wenn "zum" 31.01.2013 gekündigt wird, ist dann der 31.01.2013 auch der letzte Arbeitstag im alten Betrieb?
Ja. Wobei evtl. Resturlaubstage genommen werden müssten.
Kann sich AN auf die E-Mail (Zusage) des neuen Betriebes verlassen oder gilt diese nicht als Zusage?
Man sollte sich darauf verlassen können...
Reicht eine Kündigung an die PDL oder muss AN sie noch an die Personalabteilung schicken??
Eine reicht aus.

Herzlichen Dank schon mal für die Antworten.
 
Hat die Ausbildung etwas mit der Kündigungsfrist zu tun?
Möglicherweise; nämlich dann, wenn die jetzige Anstellung nicht als neues Arbeitsverhältnis gewertet wird. Dann wärst der potentielle AN schon mehr als drei Jahre im Betrieb.

Gibt es solche Vertragskonstellationen oder ist das nur theoretisch gedacht? Ich gehe davon aus, daß sich nach der Ausbildung ein neues Beschäftigungsverhältnis anbahnt. Ich gibt zwar einige Besonderheiten bei der Übernahme eines Azubis, aber ich gehe auch davon aus, daß die Kündigungsfristen sich auf den Neuvertrag beziehen.

Reicht ein Einwurf Einschreiben aus, damit die Kündigung zur Wirkung kommt?
Jepp, jedenfalls wenn sie fristgerecht erfolgt.
Du wirst von der Personalabteilung eine Bestätigung Deiner Kündigung erhalten. Wenn nicht, würde ich in der zweiten Jan-Woche nachhaken.
 
Normalerweise zählt die Ausbildung nicht zur Dauer des Anstellungsverhältnis, da diese ein Ausbildungsverhältnis begründet! Falls Du unsicher oder der AG sich doof gibt, kannst Du auch ersatzweise oder ergänzend einen Auflösungsvertrag beantragen.
Aber im Normalfall gilt 1. und kein (vernünftiger) AG legt einem da Knüppel in den Weg.
 
Gibt es solche Vertragskonstellationen oder ist das nur theoretisch gedacht? Ich gehe davon aus, daß sich nach der Ausbildung ein neues Beschäftigungsverhältnis anbahnt. Ich gibt zwar einige Besonderheiten bei der Übernahme eines Azubis, aber ich gehe auch davon aus, daß die Kündigungsfristen sich auf den Neuvertrag beziehen.
Es ist zugegebenermaßen theoretisch gedacht, aber ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass man es so handhaben kann. Ich weiß, dass vielerorts die Probezeit wegfällt, wenn der Schüler vom eigenen Haus übernommen wird. Auch dies wirkt sich ja auf die Kündigungsfristen aus.

Allerdings sollten solche Sonderregelungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden und der sollte der TE bekannt sein.
 
Nein, die Ausbildung hat nur insoweit etwas mit dem Arbeitsvertrag zu tun dass (oft) die Probezeit entfällt.

Die Ausbildung selbst zählt nicht zum Arbeitsverhältniss. Ansonsten würde nämlich jeder übernommene Azubi bereits die nächsthöhere (oder sogar 2 Stufen höhere) Gehaltsstufe bekommen, welche nach einem Jahr/ 2 Jahren/ 3 Jahren greift.
 

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