Kündigung des Ausbildungsvertrages

Ruthchen001

Newbie
Registriert
25.10.2014
Beiträge
1
Hallo
Wer kann mir die Frage beantworten ? ist es richtig das eine Krankenpflegeschülerin nicht am Examen teilnehmen darf wenn sie in der Klausur Injektion eine Note 4 bekommen hat ? dies wäre eine Hausinterne Regelung
Die Krankenpflegeschülerin befindet sich im ersten Lehrjahr und kann somit gleich wieder ihre Ausbildung beenden
Ist das so korrekt ?

Danke schon im Vorraus für eure Beantwortung









 
Wäre... eine eigenartige Beschreibung. Woher hast denn das Gerücht? Vielleicht wird dir dann alleine klar, was da wohl dran sein kann.

Elisabeth
 
Das ist natürlich Unsinn. Wann man zum Examen zugelassen wird, hat einzig und allein der Gesetzgeber gestgelegt im KrpflG und in der APrV.

Keine Schule kann hier irgendwelche abweichende Regelungen erlassen.

Das Recht zur Zulasssung wie im Gesetz beschrieben ist selbstverständlich einklagbar und wenn mir dies nicht gewährt wird wäre der AG Schadensersatzpflichtig.
Das Wissen diese auch und werden keine eigenen Regelungen erlassen.
1. sich nicht alles Erzählen lassen
2. nicht alles Glauben
 

Die Krankenpflegeschülerin befindet sich im ersten Lehrjahr und kann somit gleich wieder ihre Ausbildung beenden

Bedeutet das möglicherweise, dass die KPS sich noch in der Probezeit (ersten 6 Monate) befindet?
Da könnte es schon ein mögliches Kriterium für die Fortsetzung der Ausbildung sein.
Ansonsten klingt das schon sehr seltsam.
 

Ähnliche Themen