nierstein
Junior-Mitglied
- Registriert
- 08.09.2010
- Beiträge
- 71
- Ort
- Nierstein RP
- Akt. Einsatzbereich
- Heimbeatmung, amb. Pflege
- Funktion
- PDL, PE für ausserklinische Intensiv- und Beatmungspflege
@nierstein: OT heißt Off Topic!
Altenpflegekräfte müssten sich rein theoretisch nicht mal bei der GRV melden. Das ist absolut korrekt. Allerdings gibt es eben doch welche, die das getan haben und die sind anhand der Tätigkeitsbeschreibung in die GRV - Pflicht hineingerutscht.
Krankenpflegekräfte können die GRV- Pflicht nur für sich persönlich als Selbständige umgehen in dem sie sich jemanden auf 400 Euro Basis einstellen.
Dann gibt es über die IHK noch eine Information für alle Freelancer, die besagt, dass man in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit eine Freistellung bezüglich GRV- Pflicht erwirken könnte.
Allerdings ist mir keine Krankenpflegekraft bekannt, die das durchgebracht hat und wenn es tatsächlich funktioniert, dann besteht wiederum das Problem:
Scheinselbständigkeitsverdacht durch Auftraggeber (unterschwellig u.a.) und Statusfeststellungsverfahren oder eben nach einer Betriebsprüfung wird der Einzelfall wieder neu bewertet.
Durchaus hörte ich schon in Freiberuflerkreisen von Einzelfallentscheidungen u.a. Allerdings sehe ich das als nicht ganz gerecht an, da alle Anderen zahlen müssen.
Es gibt noch eine Möglichkeit, um die Wucherbeiträge zu umgehen. In den ersten drei Jahren kann man sich für den halben Regelbeitrag entscheiden.
Danach gilt: einkommensabhängige Beiträge.
Eine Befreiung für Alle würde ich natürlich besser finden. Allerdings frage ich mich dann, wie das dann mit den ärztlichen Anordnungen, die durchaus eine Weisungsbefugnis darstellen, ist. Dies wäre dann in jedem Falle mit ein Punkt der Scheinselbständigkeitskriterien.
Auf welchem legalen Weg könnte man die GRV- Pflicht als Krankenpflegekraft umgehen wirklich umgehen?
findest du es gerecht das ich nach 40 Jahren Beitrag in die GKV grade mal eine Rente bekomme die für Hundefutter reicht?!?