Krankenkassen und selbständige Pflegekräfte

@nierstein: OT heißt Off Topic!

Altenpflegekräfte müssten sich rein theoretisch nicht mal bei der GRV melden. Das ist absolut korrekt. Allerdings gibt es eben doch welche, die das getan haben und die sind anhand der Tätigkeitsbeschreibung in die GRV - Pflicht hineingerutscht.

Krankenpflegekräfte können die GRV- Pflicht nur für sich persönlich als Selbständige umgehen in dem sie sich jemanden auf 400 Euro Basis einstellen.
Dann gibt es über die IHK noch eine Information für alle Freelancer, die besagt, dass man in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit eine Freistellung bezüglich GRV- Pflicht erwirken könnte.
Allerdings ist mir keine Krankenpflegekraft bekannt, die das durchgebracht hat und wenn es tatsächlich funktioniert, dann besteht wiederum das Problem:
Scheinselbständigkeitsverdacht durch Auftraggeber (unterschwellig u.a.) und Statusfeststellungsverfahren oder eben nach einer Betriebsprüfung wird der Einzelfall wieder neu bewertet.

Durchaus hörte ich schon in Freiberuflerkreisen von Einzelfallentscheidungen u.a. Allerdings sehe ich das als nicht ganz gerecht an, da alle Anderen zahlen müssen.

Es gibt noch eine Möglichkeit, um die Wucherbeiträge zu umgehen. In den ersten drei Jahren kann man sich für den halben Regelbeitrag entscheiden.
Danach gilt: einkommensabhängige Beiträge.
Eine Befreiung für Alle würde ich natürlich besser finden. Allerdings frage ich mich dann, wie das dann mit den ärztlichen Anordnungen, die durchaus eine Weisungsbefugnis darstellen, ist. Dies wäre dann in jedem Falle mit ein Punkt der Scheinselbständigkeitskriterien.

Auf welchem legalen Weg könnte man die GRV- Pflicht als Krankenpflegekraft umgehen wirklich umgehen?

findest du es gerecht das ich nach 40 Jahren Beitrag in die GKV grade mal eine Rente bekomme die für Hundefutter reicht?!?
 
findest du es gerecht das ich nach 40 Jahren Beitrag in die GKV grade mal eine Rente bekomme die für Hundefutter reicht?!?

Nierstein: Ich finde es auch nicht gerecht, allerdings bist Du nicht der Einzige der das so empfindet und dem die Rente nicht zum leben und nicht zum sterben reichen wird.
Meine Eltern leiden gerade unter diesem System. So und wir Kinder werden meine Eltern unterstützen, wo wir nur können.
 
aha!? und nu findest das immer noch ungerechnet, wobei deine Eltern ja eigentlich noch die vollen Renten bekommen müssten,(denn wer in den 60er 70er 80er gearbeitet hat, hat je nach Beitrag keine so schlechte Rente, - ich und andere werden davon nichts mehr erleben,

soll das bedeuten dass ich mich auf meine kinder verlassen soll? ist das fair?
 
aha!? und nu findest das immer noch ungerechnet, wobei deine Eltern ja eigentlich noch die vollen Renten bekommen müssten,(denn wer in den 60er 70er 80er gearbeitet hat, hat je nach Beitrag keine so schlechte Rente, - ich und andere werden davon nichts mehr erleben,

soll das bedeuten dass ich mich auf meine kinder verlassen soll? ist das fair?

ich verstehe jetzt gerade nicht worauf du eigendlich hinauswillst. Ausserdem wieso finde ich was jetzt ? Gerecht oder Ungerecht? Kann es sein, dass Du Dich verschrieben hast?


Meine Eltern waren übrigens selbständig und haben nur freiwillig in die GRV eingezahlt. Die haben noch weniger, als wir es haben werden.

Glaub mir ...ich kenne meinen aktuellen Status und auch den Status, wenn ich in Rente gehen darf. Ich weiß auch wieviel ich ca. bekommen würde u.a. Allerdings ist das Alles selbstverständlich nicht wirklich der Hit. Also lieber privat noch zusätzlich absichern.

Ja und wie kann man das jetzt umgehen? Hab immernoch keine PN.
 
ich hab mich nicht verschrieben. du hast geschrieben es sei unfair wenn man nicht in die gesetzliche einzahlt- und darauf meine meinung :)
 
ich hab mich nicht verschrieben. du hast geschrieben es sei unfair wenn man nicht in die gesetzliche einzahlt- und darauf meine meinung :)

ja weißt Du auch wieso? Weil Altenpflegekräfte heutzutage auch die gleichen, ähnlichen Tätigkeiten machen, wie ich und wieso erhalten diese dann eine Freistellung von der GRV?
Bitte erkläre mir das.

Ich möchte es gerne verstehen lernen: Wo liegt der Unterschied von einem Altenpfleger in der Heimbeatmung und einer Intensivschwester in der Heimbeatmung?

Die Tätigkeit ist die Gleiche!
 
ja weißt Du auch wieso? Weil Altenpflegekräfte heutzutage auch die gleichen, ähnlichen Tätigkeiten machen, wie ich und wieso erhalten diese dann eine Freistellung von der GRV?
Bitte erkläre mir das.

Ich möchte es gerne verstehen lernen: Wo liegt der Unterschied von einem Altenpfleger in der Heimbeatmung und einer Intensivschwester in der Heimbeatmung?

Die Tätigkeit ist die Gleiche!

ja das ist was anderes, ich dachte du meinst allg. das Einzahlen in die GKV, so gesehen ist es meiner Meinung nach auch ungerecht - klar.

Andererseits freue ich mich wenigstens über dieses kleines Privilleg, den umgekehrt haben Altenpfleger fast überall mit Nachteilen und Vorurteilen zu kämpfen - was sehr oft ungerecht ist.
 
ja das ist was anderes, ich dachte du meinst allg. das Einzahlen in die GKV, so gesehen ist es meiner Meinung nach auch ungerecht - klar.

Andererseits freue ich mich wenigstens über dieses kleines Privilleg, den umgekehrt haben Altenpfleger fast überall mit Nachteilen und Vorurteilen zu kämpfen - was sehr oft ungerecht ist.

Die da wären?
 
hier im Forum kann man EINIGES nachlesen (Erfahrungen der Altenpfleger)

Meine Erfahrungen sind; oft bekomme ich nicht nur von Angehörigen sogar von Kollegen (!) zu hören, wie: "ja die Altenpfleger können die Erfahrung (die gebraucht wird) nicht haben, sie lernen das ja auch nicht" < letzte Woche 2 x gehört

oder "sie ist ja nur Altenpflegerin", oder die Frage bist du Altenpfleger oder Krankenpfleger? sage ich Altenpfleger, wird danach geschwiegen oder einfach nur OK gesagt; sage ich aus Neugier was danach gesagt wird, Krankenpfleger, kommt öfters der Satz, "ah Prima! Altenpfleger kennen sich hier nicht so gut aus"

Einige Vorgesetzte haben auch ihre eingebildeten Meinungen, und so sagte mal einer- ja nur Altenpfleger da kann man nicht so und so viel Stundenlohn verlangen

dabei wird aber die gleiche Leistung erwartet?! (da fehlts halt auch an Logik)

je nach Bundesland darf man bei dem Zulassungsverfahren wenn man einen PD aufmachen wird Altenpflegekräfte nicht für SGB V mitaufnehmen (da sist unbegründet, unfair....)

das sind nur ein paar Beispiele....
 
Den Argumenten von Nierstein kann ich mich nur anschließen: immer noch wird man als Altenpflegerin als niedriger qualifiziert eingestuft. Lange habe ich versucht im palliativen Bereich hier in Berlin arbeiten zu können - keine Chance, da ich NUR Altenpflegerin bin trotz der entsprechenden Weiterbildung. AP dürfen hier in Berlin auch keine Sozialstation gründen, es sei denn, sie habe eine Krankenschwester an ihrer Seite. In manchen Einrichtungen hier in Berlin dürfen exam. AP keine Verbände machen, keine i.m. Spritzen verabreichen ... und werden natürlich schlechter bezahlt.
Es sind auch hier die KK, die vorgeben, dass zu einer bestimmten Anzahl an Krankenschwestern, ich glaube es sind 8, nur 2 Altenpfleger kommen dürfen.
Vor etlichen Jahren habe ich mich mal erkündigt, ob man als AP eine Zusatzqualifikation machen kann, damit man den Krankenschwestern gleich gestellt wird - keine Chance, gibt es hier nicht und ist wahrscheinlich auch nicht gewollt.
Aber wir leben ja in einer Demokratie!
LG blauwolf
 
hier im Forum kann man EINIGES nachlesen (Erfahrungen der Altenpfleger)

Meine Erfahrungen sind; oft bekomme ich nicht nur von Angehörigen sogar von Kollegen (!) zu hören, wie: "ja die Altenpfleger können die Erfahrung (die gebraucht wird) nicht haben, sie lernen das ja auch nicht" < letzte Woche 2 x gehört

oder "sie ist ja nur Altenpflegerin", oder die Frage bist du Altenpfleger oder Krankenpfleger? sage ich Altenpfleger, wird danach geschwiegen oder einfach nur OK gesagt; sage ich aus Neugier was danach gesagt wird, Krankenpfleger, kommt öfters der Satz, "ah Prima! Altenpfleger kennen sich hier nicht so gut aus"

Einige Vorgesetzte haben auch ihre eingebildeten Meinungen, und so sagte mal einer- ja nur Altenpfleger da kann man nicht so und so viel Stundenlohn verlangen

dabei wird aber die gleiche Leistung erwartet?! (da fehlts halt auch an Logik)

je nach Bundesland darf man bei dem Zulassungsverfahren wenn man einen PD aufmachen wird Altenpflegekräfte nicht für SGB V mitaufnehmen (da sist unbegründet, unfair....)

das sind nur ein paar Beispiele....

Ja ich kann Deinen Unmut darüber schon verstehen.

Ich kenne z.B. einen ganz tollen Altenpfleger (mit Zusatzweiterbildung + studiert nebenher bzw. gerade pausiert). Der ist stellv. PDLer in einem Krankenhaus. Er ist der tollste Chef überhaupt.
Die Krankenpflegekräfte sind ihm auch unterstellt.

...jung, dynamisch, engagiert und hatte im Vorfeld schon sehr viel Erfahrung als Leitung von Stationen.

Also von wegen Altenpfleger/innen sind blöde und haben keinen Plan.

Was er halt immer wieder zugab, dass er sich halt nicht im Fach auskennt, aber das Grundsätzliche reicht in diesem Falle ja auch. Da erwarte ich als Fachkraft für A+ I nicht unbedingt, dass mein Chef Alles weiß und kann von meiner Arbeit. Dafür kann er mir in seinem Bereich noch etwas beibringen bzw. ließ mich immer an seinem Wissen teilhaben. Da ergänzt man sich doch.
 
das ist doch mal ein schönes Beispiel, und ich sage auch immer die materielle Qualifikation zählt, d.h. man kann sich wenn man den Willen hat einiges erarbeiten, so gibt es heute Altenpfleger nicht nur auf Inneren, sondern auch auf Chirurgischen und Stroke Unit`s.

Zu mir hat man vor etwa 4 Jahren gesagt, Altenpfleger in der Heimbeatmung - nein, nehmen wir nicht, es gehe um die Qualität.

Heute habe ich so viele Aufträge das ich die weitergebe.
 
Falls jemand eine Antwort auf die Frage "Auf welchem legalen Weg könnte man die GRV- Pflicht als Krankenpflegekraft umgehen wirklich umgehen?" weiss, würde sehr dankbar etwas davon zu hören. Noch eine Frage. Nach welchem Prinzip berechnet man die nötige Summe d. gesetz. Rentenversicherung? 19,9% von Brottogehalt (vor oder nach MVS?) oder gibt es ein Mindestbetrag egal welcher Gehalt? Danke
 
Falls jemand eine Antwort auf die Frage "Auf welchem legalen Weg könnte man die GRV- Pflicht als Krankenpflegekraft umgehen wirklich umgehen?" weiss, würde sehr dankbar etwas davon zu hören. Noch eine Frage. Nach welchem Prinzip berechnet man die nötige Summe d. gesetz. Rentenversicherung? 19,9% von Brottogehalt (vor oder nach MVS?) oder gibt es ein Mindestbetrag egal welcher Gehalt? Danke

Legaler Weg geht nur über einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten über 402 Euro pro Monat. Rentiert sich allerdings in keinster Art- und Weise in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit, da der halbe Regelbeitrag bei der GRV so um die 258 Euro pro Monat beträgt.
Es heißt im Übrigen nicht Gehalt, sondern Einkommen!

Halber Regelbeitrag
Voller Regelbeitrag
Einkommensgebunden


Diese drei Möglichkeiten gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund!!


Ansonsten kannst Du nur Widerspruch einlegen und sehr gut argumentieren und sowohl als auch klagen (mach Dich dann aber auf einen langen Prozess über Jahre gefasst und zwar bis zur dritten Instanz). Alles Andere ist nicht möglich.

Zudem empfehle ich dringend eine Rürupp- Rente abzuschließen und zwar natürlich zusätzlich zur Gesetzlichen RV.
 
Hallo. Dass mit Angestellten habe ich auch gedacht, erst nach 3 Jahren. Übrigens, ich habe bereits eine Riester-Rente, also ganz mittellos im Alter werde ich nicht:). Danke dir Pericardinchen. Und wie lange dauert es, bis man alle Genehmigungen bekommt bzw. man richtig als selbstständiger arbeiten darf? Ich meine nach d. Anmeldung bei d. Arbeitsamt, Finanzamt und Gesundheitsamt?
 
Die Riester Rente wird Dir als Selbständiger nicht viel nutzen. Dort geht nur Rürupp und Rürupp ist durchaus besser, als Riester.

Es kann momentan dauern, da es schwierig ist überhaupt die Freiberuflichkeit in der Pflege anerkannt zu bekommen. Einfach probieren, aber bitte nutze dringend die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Deiner Nähe (diese können Dir keine Garantie geben), aber Sie helfen Dir mit dem Formular Vo20 bzw. V023 (bitte einmal ausdrucken auf der Seite der Rentenversicherung sowie Informationsblatt) und dann damit zur Beratungsstelle gehen. Den Termin erhältst Du telefonisch! Das Arbeitsamt benötigt keine Anmeldung von Dir. Falls Du die Möglichkeit hast einen Gründungszuschuss zu beantragen, dann versuche es ( aber dies kann auch abgelehnt werden). Finanzamt: Suche Dir einen Steuerberater, der sich Zeit nimmt für Dich und mit Dir gemeinsam den Fragebogen ausfüllt. Dahingehend gibt es sehr viel zu beachten. Als Selbständiger hast Du die Möglichkeit die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch zu nehmen (diese kostet derzeit noch 78 Euro pro Monat).
 
Wieso soll es schwierig die Freiberuflichkeit in der Pflege anerkannt zu bekommen? Krankepflege ich Katalogähnlicher Beruf, also Freiberuf. Gründungszuschuss ist wie ich weiß eine Pflichtleistung, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind und d. Businessplan stimmt. Einen Steuerberater werde ich auf jedem Fall aussuchen. Noch was?
 

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