Kompetenz einer Pflegefachkraft

venice

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04.01.2007
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14
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Teor (UD)
Beruf
ex. Altenpflegerin,Pflegedienstleitung
Akt. Einsatzbereich
Stationäre Altenpflege
Funktion
Pflegedienstleitung, Qualitätsbeauftragte
Hallo alle Miteinander,
ich wüßte gerne, wo finde ich was schriftliches darüber was eine "Pflegefachkraft" darf und was nicht?
Wo steht, das sie bestimmte Tätigkeiten können muss und andere nicht darf?
Beispiel: Eine Krankenschwester muss einen Verband wechseln können , RR und Puls messen, Insulin spritzen können usw.
Steht das irgend wo???
Ich habe im Krankenpflegegesetz nachgeschaut, da ist nichts zu finden. Aber es muss doch irgend wo stehen, das ärztliche Tätigkeiten nicht vom Pflegepersonal durchgeführt werden kann.
Mir geht es hier um eine KS, die immer nur alles ablehnt weil sie dies nicht kann, dies nicht darf... usw. aber wo steht das eigentlich?
Weiß das Jemand. Ich bin ratlos:weissnix:
Vielleicht gibt es ja sowas wie Richtlinien...
Ich brauche keine Stellenbeschreibung denn da steht meistens "pflegerische Tätigkeiten" oder "Grundpflege" "Behandlungspflege" aber was beinhaltet diese?
Danke im vorraus
schönen Abend
 
Hallo Venice,
dazu gibt es x Rechtsportale (z.B. Werner Schell), Berufsverbände können helfen und die allseits beliebten Rechtsseminare, die landauf landab regelmäßig stattfinden. Was Pflege darf entscheiden nun mal nur die Gerichte.
Als Gesetzestext wirst du nicht viel finden, ausser den entsprechenden §§ im Krankenpflegegesetz (Ausbildungsziele).
MfG
rudi09
 
Hallo alle Miteinander,
ich wüßte gerne, wo finde ich was schriftliches darüber was eine "Pflegefachkraft" darf und was nicht?
Wo steht, das sie bestimmte Tätigkeiten können muss und andere nicht darf?
Mir geht es hier um eine KS, die immer nur alles ablehnt weil sie dies nicht kann, dies nicht darf... usw. aber wo steht das eigentlich?
Weiß das Jemand. Ich bin ratlos:weissnix:
Zu was die Ausbildung zum GuK befähigen soll findest Du in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege. Logischerweise würde dann mit erfolgreichem Abschluss dem Auszubildenden bescheinigt werden, dass er diese Dinge gelernt hat.
Unter den weiteren Links findest Du Infos was die Delegation ärztlicher Tätigkeiten anbelangt und unter welchen Voraussetzungen delegiert werden darf.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Delegation ärztlicher Tätigkeiten
http://www.dbfk.de/baw/download/Delegation-aerztlicher-Taetigkeiten-Teil2.pdf
 
Hallo, danke Euch für die Antworten,
aber so richtig helfen tun Sie mir nicht, da ich wirklich was brauche was aussagekräftig ist im Bezug auf mindest Anforderungen oder Durchführungskompetenz.
Ist schon ein schwieriges Thema. Oft wird doch gesagt: das ist nicht rechtens.... das darf eine deutsche KS nicht... aber wo steht das?
Die Lernziele in der Ausbildungsverordnung sind nicht direkt aufgelistet.
Trotzdem vielen Dank an alle die mir geantwortet haben
schönen Tag noch
 
Diese Aussage wirst du so genau nirgends in Deutschland finden. Es ist auch politisch nicht gewollt, sich da genau festzulegen. Zu sehr wären solche Festlegungen hinderlich in der Praxis. Die rechtliche Grauzone dürfte riesig sein- siehe Intensivpflege.

Vielleicht kannst du ja konkreter werden und uns genau mitteilen, wo der Schuh drückt. Was wird konkret verweigert?

Elisabeth
 
Also... es besteht der Verdacht das eine KS gar kein Examen gemacht hat, es ist sehr heikel, da dieses Examen in Deutschland beglaubigt wurde. Jetzt aber hat sich herausgestellt, dass diese Schule in Grichenland gar nicht existiert und Sie nur angelernt wurde in einem Krankenhaus. das Problem ist nun das Sie hier vor 8 Jahren dann Ihre Anerkennung gemacht hat und hier als Altenpflegerin anerkannt ist. Darauf hin hat Sie weiter Ihre Fortbildung zur PDL gemacht . Ist nun seit 12 Jahren hier in Deitschland tätig.
Es gab nun ein Gerichtsverfahren und der Richter (wurde deshalb entlassen)meinte ( Arbeitsgericht) was wir denn wollten Sie hätte sich ja bisher nichts zu Schulden kommen lassen und gut gearbeitet. Wir stehen nun in der Beweispflicht. Aber das ist nicht so einfach , denn Sie wäre ja 12 Jahre als KS anerkannt gewesen.
Oft hat Sie aber medz. arbeiten mit der Begründung verweigert Sie hätte das in Grichenland nicht gemacht. Den Rest musste mann Ihr so lange zeigen bis sie es konnt. Ist auch sehr belesen. Also echt schwierig.
Die sache kann aber nicht so einfach weiter laufen, so ne Art Gewohnheitsrecht...
Der Arbeitgeber möchte nun das Verfahren wegen Betrugs und das Geld zurück für die PDL Weiterbildung und auch noch das Gehalt 1 Jahr PDL. Denn wo die Grundausbildung zählt aber nicht vorhanden ist kann man sich nicht Weiterbilden.
 
Ich würde mal sagen: dumm gelaufen. Die Anerkennung ist da. Ein Gericht hat entschieden, dass die Klage nicht relevant ist. Bleibt wahrscheinlich nur sich von der Dame zu trennen und einen picolo Tipp an den nächsten AG zu geben. Das Geld sehe ich als verloren an.

Was ich aber nicht verstehe, warum werden die MA in die Spur geschickt, die Kohlen für den AG einzutreiben.

Elisabeth
 
Also... es besteht der Verdacht das eine KS gar kein Examen gemacht hat, es ist sehr heikel, da dieses Examen in Deutschland beglaubigt wurde. Jetzt aber hat sich herausgestellt, dass diese Schule in Grichenland gar nicht existiert und Sie nur angelernt wurde in einem Krankenhaus. das Problem ist nun das Sie hier vor 8 Jahren dann Ihre Anerkennung gemacht hat und hier als Altenpflegerin anerkannt ist.
Welche Anerkennung hat sie denn nun, als Krankenschwester oder als Altenpflegerin?


Darauf hin hat Sie weiter Ihre Fortbildung zur PDL gemacht . Ist nun seit 12 Jahren hier in Deitschland tätig.
Es gab nun ein Gerichtsverfahren und der Richter (wurde deshalb entlassen)meinte ( Arbeitsgericht) was wir denn wollten Sie hätte sich ja bisher nichts zu Schulden kommen lassen und gut gearbeitet.

Ich habe auch noch nicht verstanden worum es geht? Wie seid Ihr denn darauf gekommen, bzw. habt nachgeforscht und herausgefunden, dass sie evtl. gar keine Ausbildung gemacht hat? Immerhin ist PDL geworden und muss ja dann wohl auch die Weiterbildung und Prüfung bestanden haben.
Und was wollt Ihr denn beweisen und wieso will man sie jetzt, nach so langer Zeit, loswerden? Irgendwer muss sie ja VOR der PDL-Weiterbildung für fähig und kompetent genug gehalten haben den Job einer PDL gut zu machen, denn welcher AG zahlt heute noch eine solch teure Weiterbildung, wenn er sich nichts davon verspricht. Und sie hat dann ja auch die Stelle der PDL erhalten. Hat bei Euch die ganze Führungsriege gewechselt?

Ich kenne das Anerkennungsverfahren für ausländische Examina nicht, aber dass dabei solche Fehler passieren finde ich schon erstaunlich.
Nach meinem Rechtsempfinden hat sie aber diese Anerkennung und müsstet Ihr dann nicht auch beweisen, dass die damals zuständigen Stellen nicht sorgfältig genug gearbeitet haben?

Mich würde interessieren wie das weitergeht und würde mich freuen, wenn Du es hier schilderst.
 
Hallo, das ist ja das fatale. Es kam heraus das sie die Unterlagen sprich Examen gefälscht hatte. Wie dies raus kam weiß ich nicht. Aber auf Grund dieses, ist ja jede FOBI ungültig?!
Daher wollte ich wissen ob es denn Richtlinien oder was Schriftliches gibt was man machen darf und was nicht. Ich weiß ist eine größere Sache. Wird natürlich flach gehalten, denn kein AG will sich blamieren indem rauskommt, dass in seinem Hause sowas passiert ist. Und auch das Gesundheitsministerium möcht das wohl nicht...?
Ich hab es ja auch nur gehört...
Daher kam mir die Idee nachzuforschen wo eigentlich die Kompetenzen stehen. Bei einem Arzt ist das ja alles festgelegt, auch das Delegationsrecht. Wenn einer dann praktiziert ohne Staatsexamen (kam ja auch schon vor) ist dies ja genau rechtlich geregelt. Nur in unserem Beruf als Pflegekraft ist so eine große Grauzone.
 

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