Deine Tätigkeit als Pflegefachkraft hat erst im Laufe des Jahres begonnen, also erhältst Du die Jahressonderzahlung nur für die Monate, in denen Du als solche gearbeitet hast. (Falls Du als Azubi Anspruch darauf hattest, kommt diese Summe ebenfalls anteilig dazu.)
Die Teilzeitstelle reduziert die Summe natürlich nochmals.