Infusion mit chinesischen Schriftzeichen

das weiß ich ehrlich gesagt nicht. War beim Auspacken nicht dabei, die Kollegin hat die Packung entfernt, nur die Gebrauchsanleitung aufbewahrt.
 
was sollte der grund sein, bei ceftriaxon kein deutsch[es](sprachig) deklariertes produkt zu nehmen?
 
Frag ich mich auch schon seit erstellen dieses Theads.
 
Vorallem was die Patienten dabei zu fühlen.....
 
@Eisenbarth... ist bestimmt billiger.
Ich hätte mich auch erstmal verweigert... ich mochte zumindest lesen können, was ich anhänge und das Verfallsdatum etc. lesen können. Als Pat. wäre mir auch nicht wohl, wenn jemand diese Flasche anhängt...
 
Pat.denken oft gar nichts :(. Meine Mutter bekam bei ihrem letzten Krankenhausaufenthalt abends 4 verschiedene Kurzinfusionen, alle 100ml NACL 0,9%.
Alle waren unbeschriftet!!! Weder Patientenname noch Zusatzmedikament waren darauf verzeichnet. Auf Nachfrage meinerseits wurde ich freundlich darauf hingewiesen, das es mich nichts angeht :angry:, das sie selbst die KIs gerichtet hätte, deshalb sei das Beschriften nicht notwendig :verwirrt: und natürlich seien Medikamente zugegeben worden.
Meine Mutter hat es nicht gestört, :" Die Schwester macht das schon richtig!"
 
Es gibt aber auch kognitiv fitte Pat. (Soll nicht heißen, dass die anderen dies nicht sind :) ) so wie mich, und ich würd mir sowas auf keinen Fall anhängen lassen.
 
Es gibt aber auch kognitiv fitte Pat. (Soll nicht heißen, dass die anderen dies nicht sind :) ) so wie mich, und ich würd mir sowas auf keinen Fall anhängen lassen.

Kognitiv war meine Mutter fit genug - sie konnte sich nur nicht vorstellen, das auch eine PP was falsch macht.
Oder ist das doch eine kognitive Fehlleistung? :gruebel:
 
NEEEEEIN :D

Oh da gibts aber auch ganz andere. Gerade auf unseren Privatstationen macht man als Schwester immer alles falsch.
Und außerdem gibts auch Menschen wie uns die mal im KH liegen, die sich dabei sicher auch nicht wohl fühlen. Und auch so - es mag ja sein dass man denkt "Die Schwestern machen cshon alles richtig" ein mulmiges Gefühl könnte die Infusion dennoch auslösen :-)

Auch PP sind nur Menschen, und es passieren viel zu viele Fehler wie wir alle wissen :)



Deine Mutter wollte ich jetz teinfach garnicht einschätzen, ist vll falsch rüber gekommen ;)
 
Das muss nicht der Apotheker sondern der Hersteller machen, wenn ich nicht irre.
Der Apotheker gibt das Medikament letztendlich ab.

Grund für so ein Vorgehen dürfte einmal die Kostenfrage sein. Stichwort Re-Importe. Und war da nicht was mit Medikamentenengpässen bei diversen Firmen?

Wir werden uns zukünftig wohl an so einiges gewöhnen müssen was uns heute noch unmöglich scheint. Und was der Pat. denkt? warum soll er was negatives denken? Wegen der "chinesischen" Schriftzeichen? Doch wohl hoffentlich nicht. Oder erzählt die KS dem Pat., dass sie eigentlich net weiß, ob es wirklich das richtige Medikament ist?

Btw.- wo befand sich der Beipackzettel? Im Karton? Oder lose beigelegt. Und was sagt die Rechtsabteilung des Hauses. Die dürfte sich ja auskennen im Apotheker- und Arzneimittelgesetz.

Elisabeth
 
afair müssen in deutschen apotheken verkaufte re-importe immer auch deutschsprachig zusatzettiketiert sein.
 
Mal recherchiert: AMG - Einzelnorm .

"äußere Umhüllung"- Sind die Flaschen einzeln verpackt oder nur in dem "Großkarton"?

Elisabeth
 
Omg! Wenn das Ding aus Japan kommt, dann wird die Qualität noch stimmen. Bei einem chinesischen Produkt wäre ich mir da nicht mehr so sicher. Finde auch, dass du richtig gehandelt hast.
Wenigstens kann man die Dosis gut erkennen. *g*
 
Mal recherchiert: AMG - Einzelnorm .

"äußere Umhüllung"- Sind die Flaschen einzeln verpackt oder nur in dem "Großkarton"?

Elisabeth

im Zehnerkarton. Gebrauchsanleitung war (wohl) inneliegend. Hab die Infusionen wie gesagt nicht selber ausgeräumt.

Heute wurde diese Infusion übrigens bei uns aus dem Verkehr gezogen, ich war offenbar nicht der Einzige, der sich geweigert hat, das Zeugs anzuhängen. Seit heute haben wir wieder ne deutlich auf deutsch zu lesende Infusion: Ceftriaxon. :boozed:
 
Wenn du den Zehnerkarton ausräumst, entfernst die vom Gesetz geforderte Umverpackung. Von daher- dem Apotheker ist kein Vorwurf zu machen. Er hat sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.

Elisabeth
 
Wenn du den Zehnerkarton ausräumst, entfernst die vom Gesetz geforderte Umverpackung. Von daher- dem Apotheker ist kein Vorwurf zu machen. Er hat sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.

Elisabeth

Ich mache dem Apotheker auch keinen Vorwurf. Ich wollte ja eigentlich nur wissen, ob man mich per Anordnung zwingen kann, ne Infusion anzuhängen, auf dessen Etikett nicht mehr ersichtlich ist um was es sich handelt, weil die Sprache japanisch ist. Und ob es dagegen genügt, wenn eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung beiliegt, die aber gleichzeitig nicht eindeutig dem Produkt zugeordnet werden kann. Der Apotheker versucht zu sparen, für sein Budget, und unterm Strich auch für mein Krankenhaus, meinen Arbeitgeber und letztlich für unser ganzes Gesundheitswesen... Das darf aber nicht dazu führen, daß ich als ausführendes Organ mich in ein rechtlich waghalsiges Gefilde begeben muss. Das müssen wir oft genug. Grundsätzlich bin ich sogar der Ansicht, daß es nicht schadet, wenn den deutschen Pharmafirmen durch ausländische Produkte Konkurrenz entsteht und dadurch endlich fairere Preise entstehen. Ich will aber weiter erkennen können, was es ist, was drin ist, wie es appliziert wird, welche Nebenwirkungen bekannt sind, usw. Das ist nicht zuviel verlangt, und dem reinen Zuruf eines Arztes oder Apothekers werde ich nicht vertrauen. Die werden im Ernstfall vor Gericht ein ganz schlechtes Gedächtnis für sowas haben. :weissnix:
 
Waren auf dem Beipackzettel eigentlich die "Originalzeichen" mit drauf?

Elisabeth
 
Waren auf dem Beipackzettel eigentlich die "Originalzeichen" mit drauf?

Elisabeth

Auf dem Beipackzettel hat auch "Meiji Seika" draufgestanden, es waren aber keine japanischen Schriftzeichen drauf. Der Zettel war vorderseitig deutsch, die Rückseite in Englisch verfasst. Rein optisch dürfte man in gutem Glauben davon ausgehen, daß der Zettel zur Infusion gehört. Aber genügt das? Ich agiere ja nicht nur möglicherweise mit meiner Berufskarriere, sondern v.a. auch mit der Gesundheit, schlimmstenfalls mit dem Leben meines Patienten. Darauf kommt es mir an, und deshalb hab ich die Infusion weder gerichtet noch appliziert. Das ist mir einfach nicht hundertprozentig genug.
 
NEEEEEIN :D







Deine Mutter wollte ich jetz teinfach garnicht einschätzen, ist vll falsch rüber gekommen ;)

Da ist nichts falsch rübergekommen :hicks: , wollte damit eher sagen, die Pat. "geben bei der Aufnahme manchmal das Denken ab"
 
Da dürftest nachhaken können. Du musst ja die Möglichkeit haben, die Schriftzeichen vergleichen zu können. Wie willst sonst das Blatt zuordnen können. Der Krankenhausapothker dürfte sich schon die Haare raufen ob des Fauxpas. *g* Der Fehler unterläuft ihm bestimmt net wieder.

Elisabeth
 

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