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Nein. Du musst beglaubigte Kopien einsenden; die Originalpapiere schickst Du ja nicht weg. Mit der Beglaubigung wird die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigt.
Bei einer Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher bescheinigt er mit seinem Siegel die "Übereinstimmung" seiner Übersetzung mit dem Originaltext, also muss Du die Richtigkeit der Übersetzung nicht nochmals bestätigen lassen.
Und wie ist es mit der Arbeit?Wenn ich sage,das ich z.B 50% arbeiten möchte,habe ich trotzdem Chancen auf eine Arbeitsstelle?Oder wollen die nur jmd der Vollzeit arbeiten will
Und wie ist es mit der Arbeit?Wenn ich sage,das ich z.B 50% arbeiten möchte,habe ich trotzdem Chancen auf eine Arbeitsstelle?Oder wollen die nur jmd der Vollzeit arbeiten will
Ich verstehe das mit der Urkunde nicht.
Ich lasse meine deutsche Urkunde kopieren und diese Kopie beglaubigen und schicke das der NMC?
Oder lass ich die Kopie einfach übersetzen und schicke das denen?
Ich versteh nur Bahnhof mit der Urkunde
Jeweils beides: beglaubigte Kopie plus Übersetzung. Von Urkunde, Zeugnis und was sonst noch an Nachweisen verlangt wird.
Die Kopien der Nachweise brauchst Du, um zu belegen, dass Du tatsächlich GuKP bist. Die Beglaubigung bestätigt, dass Du die Kopie nicht gefälscht hast, und die Übersetzung ist notwendig, weil im NMC sehr wahrscheinlich niemand Deutsch versteht. (Die beglaubigten Kopien bräuchtest Du auch, wenn Du Dich hier in Deutschland neu bewerben würdest.)