stormrider
Poweruser
- Registriert
- 10.02.2006
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- ex. Krankenschwester + MFA
- Akt. Einsatzbereich
- Psychiatrie-Praxis und. amb. Pflege
- Funktion
- Praxisleitung
Wo bitte steht das? Ich habe keine entsprechende Grundlage gefunden. Meines Wissens ist es eben noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings können Versicherungen entsprechendes in ihren AGBs eingebunden haben. Wäre schön, wenn du eine entsprechende Quelle aufzeigen könntest.griesuh schrieb:Ab Januar 2006 sind Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben.
Da würde ich mich weigern, einen solchen Wagen zu fahren. Als Fahrer ist man verpflichtet, auf den ordnungsgemäßen Zustand seines Dienstwagens zu achten und kann ggf. zur Rechenschaft gezogen werden.Berija schrieb:Der Höhepunkt war im vergangenen Jahr, wo die viele Wagen von uns nicht mal mehr einen TÜV hatten und das über mehere Monate.
Sorry für meinen Ausspruch: Einen Teufel würd ich tun.sonnenstern schrieb:Fahre bei Schnee und Glatteis mit meinem Privatwagen,der hat Winterreifen.
Wenn du einen Unfall hast, geht die volle Last auf deine Versicherung. Du zahlst alles. Dein Auto ist ggf. ruiniert. Dein Arbeitgeber wird sich sicher nicht an Kosten beteiligen.
Ich lehne Fahrten mit dem Privat-PKW ab, denn eine einfache Spritkostenübernahme langt auf keinen Fall. Das Auto leidet auch durch die vielen Starts, Türenschließen. Motor etc. Ein Türschloß hat nach 3 Jahren sicher die Belastung erlebt, die das Schloss eines normal genutzen PKW nach 10 Jahren erst auf dem Buckel hat.
Ich würde auch keinen Arbeitsvertrag unterschreiben, in dem ich zu Zahlungen verpflichtet werde. Unser Job ist Stress pur, eine erhöhte Unfallgefahr ist vorprogrammiert. Keiner macht freiwillig einen Unfall, Ursache ist in der Regel eine Überlastung. Je nach dem was man gerade vor der Fahrt erlebt hat, ist man einfach nicht voll konzentriert. Aber man hat ja leider keine Chance, sich ein wenig abzureagieren.