Ich möchte meine Arbeitsstunden reduzieren

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Ich finde die Kombination PDL und Betriebsrat schon kritisch.. und wenn dann noch so ein gequ... K... dabei rauskommt...
...

Stimmt, diese Kombination ist alles andere als glücklich, aber die PDL wurde von der Belegschaft in den BR gewählt.

Ich habe von einer Firma gehört, in der der Personalleiter in den BR gewählt wurde und dort auch noch zum Vorsitzenden gekührt wurde. War aber nur eine kleine Firma mit einem 3er BR. 8O
 
Ich sei es ihr und den Patienten schuldig, dass ich mich auf nix konzentriere als meine Arbeit.

Also, ich persönlich würde mich ausschliesslich auf meine Leitung konzentrieren und nicht auf die Arbeit...:rofl: (sorry, aber ist doch wahr...!) Interessant so eine Aussage, soweit sind wir in der Pflege also schon.:knockin: Lass dir bloß kein schlechtes Gewissen machen!
Wenn sich da keine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten ergibt, ist wohl ein Klinikwechsel sinnvoll. Dort arbeiten, wo niemand dem anderen (für was auch immer) etwas schuldig ist.


Gruß:wavey:
 
:angryfire: Ich sitze gerade vor dem PC gleich gehe ich schlafen, ich muss euch mal was erzählen, das glaubt ihr nicht!
Ich hatte ein Mitarbeitergespräch mit meiner Chefin, die sagt, ich wirke gestresst und gereizt, was man da wohl tun kann, bietet mir an, künftig keinen Nachtdienst zu machen und auf 35 Stunden zu reduzieren, ich akzeptiere.
Nun erfahre ich, dass die Reduzierung nicht genehmigt wird, wegen Personalmangel und das mit dem Nachtdienst klappt wahrscheinlich auch nicht! Warum, siehe oben! :knabber::knabber::knabber:
Warum wird mir so ein Angebot gemacht???? Kann mir das mal einer erklären???
 
Warscheinlich hat deine Chefin einen Chef, der ihre Zugeständnisse als nicht möglich empfindet.
Das wusste sie vorher nicht, bzw hat sich nicht vorher erkundigt was möglich ist.


Oder gibts niemanden über deiner Chefin?
 
Sagen wir mal so, die eine ist nicht immer einer Meinung mit der anderen...:schraube: Die PDL will dass die dienste personalmäßig so besetzt sind, dass keine schlimmen Sachen passieren und ihr keiner ein Organisationsverschulden anhängen kann, die andere will zeigen, wir gehen alle auf dem Zahnfleisch...
 

Der Anspruch auf Teilzeit nach § 8 TzBfG

In § 8 des am 01.01.2002 in Kraft getretenen Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
hat der Gesetzgeber den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf Verringerung
und Neuverteilung ihrer Arbeitszeit eingeräumt(Neuverteilung geht nur mit einer
gleichzeitigen Verringerung der Arbeitszeit).

Voraussetzung:
Das Arbeitsverhältnis muss im Zeitpunkt der Geltendmachung des
Teilzeitanspruches bereits mindesten 6 Monate bestanden habend und der
Arbeitgeber mindestens 16 Arbeitnehmer beschäftigt hat.

Ablehnungsgrund:
De Arbeitgeber ist berechtigt bei Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe
das Teilzeitverlangen oder die Neuverteilung der Arbeitszeit abzulehnen.

Fristen:
Das Arbeitsverhältnis muss 6 Monate bestehen.
3 Monate vor dem gewünschten Beginn ist der Antrag zu stellen.

Wichtiges:
Bei Antrag muss der zeitliche Umfang der Arbeitszeitverringerung angegeben
werden und der genaue Termin.
Bei gleichzeitiger Neuverteilung soll auch die gewünschte Verteilung mitgeteilt
werden.
Eine Begründung des Begehrens ist nicht erforderlich.
Der Antrag auf weitere Reduzierung kann frühestens nach 2 Jahren geltend gemacht
werden.

Berechtigte Gründe der Ablehnung:
Betriebliche Gründe, wenn der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb
beeinträchtigt wird oder hohe Kosten entstehen würden.
Wenn trotz Bemühungen des Arbeitgebers keine Ersatzkraft zur Verfügung steht.
Anforderungen an die Dauer, die Präsenz oder die Anzahl der Personen die an dem
Arbeitsplatz zur Verfügung stehen sollen.
Rechtliche Gründe und kollidierende Arbeitszeitwünsche anderer Mitarbeiter.

Was tun bei Ablehnung:
Der Arbeitnehmer muss Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben,

 

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