Homöopathie in der ambulanten Pflege

Nun bin ich doch mal neugierig. Es wird sich doch wohl ein Urteil auftreiben lassen, dass bestätigt, dass die Pflegekraft, die auf Ansage einkauft, belangt wird.

Elisabeth
 
Liebe Elisabeth,

du hast in deinen Beiträgen sowas von Recht.

Vor allem ganz dick Unterstreich 10:33 #53
 
Grundsatz im Haftungsrecht: Wer handelt, der haftet. Und zur Apotheke zu fahren, Medikamente zu kaufen und beim Patient abzuliefern ist eine Handlung.

Nicht einmal der mündige Patient selber darf sich die freiverkäuflichen Medikamente ohne Beratung durch Fachpersonal beschaffen: http://www.wernerschell.de :: Thema anzeigen - Rezeptfreie Medikamente weiterhin nur mit Beratung

Gerichtsverfahren wird es hoffentlich nicht so häufig geben. Damit fahrlässige Körperverletzung vorliegt, muss nämlich erstmal ein Schaden entstanden sein, und nicht nur am Geldbeutel des Patienten. Und zum Glück hat nicht jede Gabe eines nicht verordneten Medikaments ernsthafte Folgen. Ich kann als Pflegekraft aber leider nicht (oder nur selten) davon ausgehen, dass eigenmächtige Medikamenteneinnahme zumindest nicht schadet. Ergo sollte das mit dem Arzt abgeklärt werden, dafür hat der mal studiert.
 
So weit zur Theorie,
bei der Onlineapotheke meiner Wahl bin ich noch NIE beraten worden.
 
Nur mal so nebenbei zwei kleine Argumentationshilfen: ApoG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis , AMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis . Demzufolge darf ich die Calzium-Tabl. aus der Apotheke net nehmen. Alternativ bekomme ich die bei Rossmann. Und wenn ich da mehr als eine nehme kann ich auch die wirksame Menge erreichen.

Die Idee mit der Onlineapothke ist gar net so schlecht für Pflegebedürftige, die Wert auf Autonomie legen. Sollte man als Alternative im Hinterkopf behalten.

Elisabeth
 
in welche richtung geht denn das jetzt?

ok, also hätte der plasmozytom sich auch mit rossmann-calciumtabletten an die dialyse bringen können. das is ja schonmal was...

bei JEDER apotheke (die anzahl der ausnahmen ist, behaupte ich mal, marginal gering) kann ich anrufen & die liefert mir dann meinen kram.
die allermeisten ambulanten PK sind echt selber schuld, wenn sie in die apotheken rennen, statt den kram telefonisch zu erledigen. und wenn der mündige patient es kann, dann möge er doch bitte selber kurz dort anrufen, sich beraten lassen & dann bekommt er seine sachen frei haus geliefert.
ich kenne so ein problem aus der ambulanten pflege gar nicht.

und nochmal, denn ich hatte kurz den eindruck, es geriet erneut in den hintergrund: im konkreten fall hier wurden arzneimittel aus privatem besitz verschenkt.
 
... bei JEDER apotheke (die anzahl der ausnahmen ist, behaupte ich mal, marginal gering) kann ich anrufen & die liefert mir dann meinen kram.
Das naheliegendste vergißt man oft. *fg*

Elisabeth
 

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