Homöopathie in der ambulanten Pflege

Fazit : Man tut besser niemandem mehr einen Gefallen, denn man könnte für Schäden zur Verantwortung gezogen werden.

Dann sollte ich besser meiner Nachbarin keinen Kamillentee (Heilmittel) mehr mitbringen. Denn ich als Krankenschwester muss wissen, dass man daran ersticken kann, wenn man es in die Luftröhre bekommt oder die Nachbarin eine Allergie gegen Kamille haben könnte , und würde mich in einem dieser Fälle der fahrlässigen Körperverletzung schuldig machen, weil ich sie nicht auf diese Gefahren hingewiesen habe. Allergien treten ja schon mal ziemlich plötzlich auf, wie ich aus eigener Erfahrung weiss. Ich meine, wenn sie sich an dem Kamillentee verschluckt und durch den Hustenreiz ein Aneurysma platzt, dann wäre ich für ihren Tod verantwortlich. Man weiss ja nie....
*ironieoff*
 
vergleichst du jetzt 1:1 deine funktion als fachkraft im rahmen eines arbeitsverhältnisses mit stellenbeschreibung mit deinem status als privatperson außerhalb eines dienstverhältnisses?



und am rande noch:

der begriff "heilmittel" ist hier mE irreführend. meinst du einen apothekenpflichtigen arzneitee, eine pflanzendroge aus dem eigenen garten oder ein reines lebensmittel, das nicht unter das arzneimittelgesetz fällt?

ergänzend:

was passiert denn deiner ansicht nach, wenn du einer patientin einen kamillentee empfiehlst und es zu einer allergischen reaktion kommt, weil die leider doch auf korbblütler hochallergisch reagiert?
die frage ist ernst gemeint: auch ich empfehle regelmäßig tees - z.b. nach sehr fettigem essen kümmeltee oder bei einer bereits ärztlich behandelten bronchitis einen thymiantee - und ignoriere dabei, dass das immer noch eine grauzone ist oder sein könnte.
das ist allerdings bei (potentiellen) arzneimitteln die einzige ausnahme - ansonsten würde ich nichtmal (z.b. bei "einfacher trockener haut") eine dem AMG unterliegende panthenolsalbe empfehlen und stattdessen ein kosmetikum mit demselben inhaltsstoff vorschlagen. die fallen nämlich nicht unter das AMG - eine bodylotion o.ä. halt. und auch das nicht bei einer "echten erkrankung" oder einer potentiellen "echten erkrankung".
 
Ich spreche nicht von einer Empfehlung sondern von der Bitte Kamillentee mitzubringen, meinetwegen auch aus der Apotheke.

Aber ist ja auch egal. Man kann aus Allem und Jedem ein Problem machen, wenn man sich ein wenig anstrengt.
 
Wenn Deine Nachbarin gleichzeitig Deine Kundin im ambulanten Pflegedienst ist und Du ihre Allergie in der Doku nachlesen kannst, solltest Du die Bitte tatsächlich ablehnen. Eine Bitte, die arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, darf ich verweigern, dafür sollte ein vernünftiger Bittsteller Verständnis haben.

Ich darf als Pflegekraft nicht eigenständig Medikamenten ansetzen. Tee fällt nicht unters Arzneimittelgesetz.
 
Als Privatperson darfst du deiner Nachbarin natürlich auch eine Packung Ibuprofen aus der Apotheke mitbringen. Wenn sie darauf hin anaphylaktische Reaktionen zeigt, wird sie dich wohl auch kaum zur Rechenschaft ziehen wollen.
Machst du das ganze aber im Dienst, bei einem Patienten, ist die Situation ja eine ganz andere. Du bist nicht die nette Nachbarin von neben an, sondern die kompetente Fachkraft, die am besten alles wissen muss. Außerdem befindet der Patient sich in einer Art Abhänigkeit dir gegenüber. Passiert da was, wird genau hingeschaut und auch gerne mal von Angehörigen und Patienten geklagt.
 
Ich spreche nicht von einer Empfehlung sondern von der Bitte Kamillentee mitzubringen, meinetwegen auch aus der Apotheke.

Aber ist ja auch egal. Man kann aus Allem und Jedem ein Problem machen, wenn man sich ein wenig anstrengt.


keine ahnung, was genau du jetzt mit dem problematisieren meinst.

bezieh dich doch mal auf das eröffnungsposting:

vor dessen hintergrund hier als vergleich ->

ein beispiel aus meiner berufspraxis:

86 jährige patientin, fast schon pathologisch leidensfähig, klagt nur selten.

hat über wochen ischialgische schmerzen, behandelt sich selber mit ibuprofen, genug für sie, um nicht über die schmerzen klagen zu müssen.
niemand wusste das während der selbsttherapie.

irgendwann sturz, KH, röntgendiagnostik: osteosarkom mit metastasierung i.d. lunge.

ich denke, in diesem fall war absolut klar, dass die therapieverschleppung zumindest ein potentielles, massives problem war. (und das habe nicht nur ich genau so geäußert, ich finde, es liegt auch auf der hand)

was wäre gewesen, wenn die PK hier und da mal "ne packung" mitgebracht hätte, und das ohne arztkommunikation?

was ist mit der bronchitis, die mit myrtol und z.b. ferrum phosphoricum behandelt wird, in eigenregie, aber aufgrund des hohen alters der pat. sowie deren angenommenener multimorbidität bei absteigendem verlauf zu einer bronchopneumonie wird?




"reines mitbringen" ist vielleicht noch unproblematisch, keine ahnung, aber spätestens bei einem direkten oder indirekten eingriff in die therapie oder den krankheitsverlauf ist eine mitverantwortung nur noch schwer wegzudiskutieren.


sobald eine empfehlung, ein "überlassen durch schenkung", ein "tipp", ein "abraten" hinzukommt, muss man sich mE fragen, warum die PK das eigentlich macht. ist man nun "therapeut" oder "pflegekraft"? will man ein bisschen heilkundler sein, oder ist man nunmal PFLEGEfachkraft?




das beispiel "mal nen kamillentee mitbringen" reduziert, wie ich finde, die mögliche problematik solcher entscheidungen und handlungen unangemessen stark. statistisch und auch qualitativ.
 
Auch ein "reines Mitbringen" von freiverkäuflichen Medikamenten ist meiner Meinung nach problematisch, wenn wie hier ein Verhältnis Kunde-Pflegekraft vorliegt (und eben nicht eine Privatperson einer anderen Privatperson einen Weg erspart, dagegen ist nichts einzuwenden). Selbst wenn man dann nicht von eigenmächtiger Verordnung sprechen kann (also hätte ich mich wenigstens nicht strafbar gemacht): Wir wissen doch alle, dass Medikamente keine Bonbons sind. Wenn ich als Pflegekraft weiß, dass der Patient eigenmächtig Medis schluckt, und den Arzt nicht davon in Kenntnis setze, ist das meines Erachtens ein Pflegefehler.
 
Ach - in Zeiten, in denen Fastfoodketten den Kaffee nur noch lauwarm verkaufen, weil sie Angst haben müssen, das sie verklagt werden, weil sich jemand die Zunge verbrennt, ist es wahrscheinlich wirklich so, wie Ihr alle schreibt.
Der gesunde Menschenverstand reicht nicht mehr. Man sollte tatsächlich vor jedem Satz und jeder Tat, die einem nicht angeordnet wurde, seinen Rechtsbeistand konsultieren.
Traurig...
 
zustimmung, -claudia-.



und es ist auch überhaupt nicht nötig:

die apotheken liefern kostenfrei nach hause - das kann der patient selber machen ohne, außer dem telefonat, irgendeinen aufwand zu haben.


und wenn patienten etwas haben, das irgendwie eine behandlungswürdige erkrankung sein könnte, dann ist die arztinfo eh obligat, infos über selbsttherapie inklusive.


Ach - in Zeiten, in denen Fastfoodketten den Kaffee nur noch lauwarm verkaufen, weil sie Angst haben müssen, das sie verklagt werden, weil sich jemand die Zunge verbrennt, ist es wahrscheinlich wirklich so, wie Ihr alle schreibt.
Der gesunde Menschenverstand reicht nicht mehr. Man sollte tatsächlich vor jedem Satz und jeder Tat, die einem nicht angeordnet wurde, seinen Rechtsbeistand konsultieren.
Traurig...

genau diese konsultation ist eben nicht mehr nötig, wenn man sich daran hält, dass ausschließlich der arzt therapien veranlasst oder wahlweise: über durch den pat. selbstveranlasste (im voraus) informiert wird. (der rechtsbeistand hilft übrigens vllt der pflegekraft noch, aber im zweifel nicht dem geschädigten patienten, denn der ist ja dann leider geschädigt..... mir fallen spontan 10 PK ein, die, auf -claudias- beispiel mit dem plasmozytom bezugnehmend, nicht gewusst hätten, dass eine zusätzliche calciumzufuhr hier schädlich ist - ist ja zunächst auch erstmal kontraintuitiv. von den 10 pflegekräften hätten mindestens 2 das potential für den "ernähren sie sich besser mal calciumreich"-tipp.)

wo ist eigentlich das problem?
 
Aber die Telefonnummer für die Apotheke darf ich raussuchen, oder mache ich mich dann auch schuldig, weil ich ja wusste, das der Patient gefährliche Globulis bestellen wollte?


Auch das war, genau wie mein erster Post, ironisch gemeint.
 
ok, dann halt keine sachebene.


schönen sonntag noch für dich.





p.s.:

hoffentlich kannst du deine eigene grenze zwischen "geht noch" und "geht schon nicht mehr" so gut ziehen, dass dabei beide seiten auf dauer keinen negativeffekten ausgesetzt sind.
und da es ja wohl ein paar mehr PK gibt, die ebenfalls selber grenzen ziehen wollen, sei es denen und ihren pat. ebenso gewünscht.

gut, dass genau diese negativen effekte nirgendwo statistisch erfasst wurden oder aktuell werden (der war dann übrigens auch ironisch gemeint; ich weiß, ich muss noch üben...).
 
Oh - ausser über das Wetter unterhalte ich mich gar nicht mehr mit Patienten, wenn es nicht direkt mit meiner Handlung zu tun hat. :mrgreen:
 
Oh je , ich jedenfalls bin froh mit meinem Chef geredet zu haben. Ich denke sonst hätte ich mich wohl ( nach dem lesen einiger Antworten) nicht wieder zur Arbeit getraut ;)
Ich weiß, dass ich eine sehr gute Krankenschwester bin, die nur vielleicht begreifen sollte -sich immer im Vorfeld abzusichern, was ich mit Sicherheit draus gelernt habe. Ansonsten bleib ich wie ich bin ......... ;)
 
Hallo Bachstelze,

ich kann dir nur Zustimmen.
Man kann alles verkomplizieren und bis zum Exzess treiben.

Nach dieser Korinthenkakerei darf ich einem geistig völlig klaren aber körperlich etwas eingeschränkten Kunden nichts mehr mitbringen, denn es könnte ja irgend ein Wirkstoff drin sein.

Vielleicht vorher beim Arzt mit der Alditüte vorbeifahren?

Und wenn der Pat. ein paar Tropfen oder Globuli oder oder oder schluckt, Bonbons lutscht oder welchen Tee er auch immer trinkt, mit welchem Wirkstoff und Konzentration da hat weder ihm oder mir wenn ich Alt bin, kein Arzt und auch keine GuK oder AP drein zu reden oder macht sich straftbar wenn sie mir was in dieser Richtung mitbringt und auf den Tisch stellt.

Jetzt lasst doch die Kirche im Dorf.
 
ich finde das ultra-simpel:


eine regel reicht -> keine arzneimittel, alles andere geht, es sei denn, irgendetwas, das man weiß oder sonstwie einschätzen kann, spricht dagegen (nahrungsmittelallergien oder was auch immer).


wem das noch zu kompliziert ist....





p.s.:

mit einer alditüte voller paracetamol, kräutertees, globuli, salben & cremes, diclofenac oder ähnlichem würde ich, wenn das noch nie kurz besprochen wurde, lieber nicht ohne dickes fell beim arzt vorbeifahren. ;)
 
... es müssen in besagter Tüte gar keine der oben genannten Produkte sein, es reicht eine Packung Tiefkühl-Lasagne!
 
Auch ein "reines Mitbringen" von freiverkäuflichen Medikamenten ist meiner Meinung nach problematisch, wenn wie hier ein Verhältnis Kunde-Pflegekraft vorliegt (und eben nicht eine Privatperson einer anderen Privatperson einen Weg erspart, dagegen ist nichts einzuwenden). Selbst wenn man dann nicht von eigenmächtiger Verordnung sprechen kann (also hätte ich mich wenigstens nicht strafbar gemacht): Wir wissen doch alle, dass Medikamente keine Bonbons sind. Wenn ich als Pflegekraft weiß, dass der Patient eigenmächtig Medis schluckt, und den Arzt nicht davon in Kenntnis setze, ist das meines Erachtens ein Pflegefehler.

Zur Verdeutlichung es geht ausschließlich um das mitbringen von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Es mag sein das wir alle es als ein Pflegefehler ansehen.

Gesetzlich ist es das 100% nicht!

Dann wäre es auch verboten Alkoholikern mit ner Leberzirrhose Alkohol mitzubringen was natürlich menschlich therapeutisch usw. besser wäre aber WIR sind nicht die Erzieher und auch nicht Kontrolleure schlechter Angewohnheiten oder Wünschen die dem Menschen Schaden können.

Heute darf jeder Mensch über sich in vollem Umfang entscheiden auch wenn es zu seinem schlechten ist.

Beispiel: einem Menschen nach einem Herzinfarkt wird die Feuerwehr gerufen und soll ins KH. Diese Person ist voll orientiert und lehnt dieses ab, darf die Feuerwehr diese Person nicht mitnehmen und auch nicht behandeln!
Sollte die Person aber bewußtlos werden oder eintrüben kann und muss die Feuerwehr etwas unternehmen weil dann wird davon ausgegangen das jeder sein Leben retten möchte.

mfg
 
Okay. Angenommen, der mündige Patient will von mir freiverkäufliche Medikamente haben, weil er sich davon einen Nutzen verspricht. Ich als Pflegekraft weiß, dass er sich hier im Irrtum befindet und die Medikamente in seinem Fall sogar einen gewaltigen Schaden anrichten können (siehe mein Beispiel mit Calcium-Frubiase-Kegeln bei einem Plasmozytom, wo ohnehin eine Hyperkalziämie vorliegt und ich die Niereninsuffizienz ja nicht noch beschleunigen will). Da soll es von meinem Berufsverständnis her richtig sein, wenn ich dem Patienten die Medikamente mitbringe, anstatt ihn über seinen Irrtum aufzuklären? Und ihn ganz bewusst ins Messer laufen lasse, obwohl das wahrscheinlich nicht seine Intention ist?

Sorry, das sehe ich anders. Und ich kann mir gut vorstellen, dass ein Gericht dies auch so sehen könnte wie ich. Der Patient ist entscheidungsfähig - das heißt aber doch nicht, dass er sich mit Medikamenten auskennt. Information und Beratung gehört mit zu meinen Aufgaben.
 
Dann wäre es auch verboten Alkoholikern mit ner Leberzirrhose Alkohol mitzubringen was natürlich menschlich therapeutisch usw. besser wäre aber WIR sind nicht die Erzieher und auch nicht Kontrolleure schlechter Angewohnheiten oder Wünschen die dem Menschen Schaden können.

genau, denn WIR sind willenlose roboter, die dem patienten einfach jeden wunsch erfüllen. suizid auf raten inklusive.
 

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