Hilfsmittel-Genehmigung

Registriert
12.11.2011
Beiträge
1
Ort
Berlin
Beruf
Altenpflegerin
[FONT=&quot]Hallo,
ich bin nicht nur neu in diesem Forum sondern es ist das erste Forum in dem ich mich anmelde. Grund ist ein Problem in meinem Beruf Altenpflege das ich schon lange vor mir herschiebe. :nurse:

Gute technische Hilfsmittel in der Pflege gibt es zwar. Diese werden aber von den Kassen nicht oder nur selten genehmigt. Bisher habe ich das als Missgeschick meiner Kunden (Patienten und der "Familie") angesehen. "Die sind halt bei der falschen Kasse" oder haben "den Antrag nicht ordentlich gestellt". Betroffen hat es mich nur wenn ich selbst durch den Mangel an Hilfsmitteln grenzwertig belastet wurde.[/FONT][FONT=&quot]:verwirrt:[/FONT]
[FONT=&quot]
Jetzt habe ich die Pflege für meinen Vater (Parkinson, 189 cm lang, 115 kg) übernommen. Das Parkinson ist soweit fortgeschritten das er immer häufiger direkte Unterstützung benötigt. Zum Beispiel hängt das morgendliche Aufstehen immer häufiger von der Unterstützung Dritte ab. [/FONT]

[FONT=&quot]Bei kleinen Hilfsmitteln schien mir die Kasse (AOK) kulant. Jetzt interessiere ich mich für ein geeignetes Pflegebett für meinen Vater und falle von einem Schock in den nächsten. Das Bett meiner Wahl ist kein klassisches Pflegebett sondern ein Aufstehbett (RotoFlex der Firma CareTec [ www.caretec.info ]). [/FONT]

[FONT=&quot]Bei diesem Bett lassen sich nicht nur die Liegefläche für die Beine und den Rücken verstellen wie bei einem herkömmlichen Pflegebett sondern die Liegefläche herausdrehen und die Liegefläche zu einem Sitz formen. Zusätzlich wird mein Vater dabei auch noch wie in einem Aufstehsessel beim Aufstehen unterstützt. Vater kann damit eigenständig aufstehen und mobilisiert sich selbst. Nachdem ich das System mit meinem Vater erprobt hatte fand ich auch noch sehr gut das diesem Aufstehbett auch noch eine Hilfsmittelnummer von den Kranken- und Pflegekassen (Im Jahr 2005) erteilt wurde, die in einem anderen Hilfsmittelnummerkreis ist wie die klassichen Pflegebett liegt. Damit beantragt man mit diesem Bett gleich die richtige Ziel-Funktion. [/FONT]
[FONT=&quot]Vermutlich würde Vater das Aufstehen mit diesem Hilfsmittel auch noch lange können. Ohne das RotoFlex-Aufstehbett ist er bereits heute Windelträger.[/FONT]
[FONT=&quot]Nach § 33 SGB V müsste ihm das Augfstehbett zustehen. Die Kasse hat bereits zweimal abgelehnt. Nun werde ich mit meinem Vater die Klage beim Sozialgericht vorbereiten.[/FONT]

[FONT=&quot]Ich bin über die Haltung seiner Kasse sehr ungehalten und die inkompetenten MDK-„Gutachten“ machen mich wütend und aggressiv. Die „Gutachter“ kennen die Systematik der Krankheitsbilder nicht und der Patient interessiert sie überhaupt nicht (Gutachten nach Aktenlage, Letzter vor Ort-Besuch 2009 bei einem fortschreitenden Krankenbild). [/FONT]Der "verantwortliche" Entschieder bei der Krankenkasse muß sich fragen lassen ob er für diese unqualifizierten Gutachten auch noch bezahlt. Dann versteckt er seine Entscheidung auch noch hinter dem unqualifizierten Gutachten.

[FONT=&quot]Darum jetzt meine Frage wird nur meinem Vater sein Recht verweigert, hat die Handlung der AOK System oder gibt es irgendein Verfahren wie man sich gegenüber der Kasse zu seinem Recht kommt ohne klagen zu müssen? :angry:

Das Klagen dauert mir an sich zu lange. Mein Vater benötigt die Hilfsmittel nicht irgendwann sondern im zeitlichen Zusammenhang mit der Beantragung. Die Kassenbeiträge meines Vaters hat er genau wie ich auch nicht erst nach Prüfung der Bilanzen der Kasse überwiesen.

Darum wie geht es schneller oder muß ich mich auf die unverantwortlichen Abläufe dieser Krankenkasse einlassen?:kloppen:
[/FONT]
 
Hey:-),

das ist ein allgemeines Problem... Es dauert ewig, eh z.B. ein defekter Rollstuhl repariert wird (nicht bei allen)... Ich hab auch versucht, eine VO für Lagerungsmaterial zu bekommen, so, wie bei Apoplexie... Ich dachte, ich hätte gehört, dass es so etwas gäbe... Aber nichts... Von einem posititiven Fall habe ich gehört, dass eine Frau mit ihrem pflegebedürftigen Mann sogar im Urlaub, im Ausland war und alles von der KK genehmigt bekommen hat... Ich würde auch für das Recht kämpfen..:flowerpower:

L.G.
 
Guten Tag,

nehmen Sie mit uns Kontakt auf und ich denke wir können Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen.

Freundliche Grüße

Udo Reichenbach
 
Die Kasse wird immer nach SGB V §12 handeln- leider. Das bekommt jeder chronisch Kranke zu spüren von den Hilfsmitteln bis hin zu den Medikamenten.

Elisabeth
 

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