Grundreinigung einer verwahrlosten Wohnung

Hallo Cecile, wenn Du schreibst daß man nicht arbeiten kann bei dem Gestank und Dreck weiß ich nicht was ich denken soll. Gibt es in der Wohnung auch Ungeziefer?
 
Das ist zimlich kompliziert. Ich glaube jedoch dass der Kunde auf einer Seite sich woll fühlt in seiner Umgebung ,auf der anderen Seite ist er total überfordert.
...Soll er in eigenem Dreck ersticken????
Kennst du den Begriff Messie und was eigentlich dahinter steckt, was du nur als vermüllte Wohnung ansiehst?
Vermüllung bis zur Unbewohnbarkeit der Wohnungen und Beeinträchtigung der Nachbarn durch Gestank, Ungeziefer und Ratten sind eher seltene Extremfälle und so » die stärkste Stufe des Messieseins«. Vielleicht die Hälfte der so Betroffenen zeigt auch die Krankheitssymptome einer Psychose.
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Ist dieses Problem ausgeschlossen worden durch Fachleute?
Gesundheitsamt möchte ich nicht informieren weil sonst der Kunde vielleicht im Heim landen würde und das will ich ihm nicht antun.
....
So wie jetzt ist kann man nicht arbeiten der Gestank und der Dreck ist unberschreiblich.Aber ausser und wird es keiner machen.Soll er in eigenem Dreck ersticken????
Und wäre es nicht gerade deshalb wichtig, Profis einzuschalten? Fachleute, die seinen Gesundheitszustand beurteilen und ggf. auch eine Heimeinweisung iniziieren? Welche Ausbildung hast du, dass du einem Pt. eine fachmännische Beurteilung verwehrst? Wäre es nicht eher deine Augabe alles in Gang zu setzen, damit jemand sich des Problems annimmt?

Es tut mir leid, Cècile, dieser Beitrag in Zusammenhang mit deiner Anfrage, wie kann ich das Gehalt einer Mitarbeiterin kürzen, lässt für mich nur den Schluss zu: ich brauche dringendst jeden Pat., den ich bekommen kann.

Elisabeth

PS Ein Buch zum Thema, was mich ehedem sehr betroffen gemacht hat, war: Kraniche und Klopfer: Amazon.de: Axel Brauns: Bücher .
 
Liebe Elisabeth,

ich glaube du schießt da jetzt weit über das Ziel hinaus.

Welche Ausbildung hast du, dass du einem Pt. eine fachmännische Beurteilung verwehrst?
Offensichtlich eine so gute, dass sie sich des Vertrauens und der Verantwortung, das ihr entgegengebracht ist bewusst ist und versucht Lösungen zu finden, im Interesse des Kunden.

1. kennen wir die konkrete Situation alle nicht
2. kennen wir die konkreten persönlichen und fachlichen Qualifikationen der Schreiberin alle nicht und sollten uns nicht in Spekulationen ergehen oder diese in Frage stellen.
3. Wir kennen auch die persönlichen und fachlichen Qualifikationen des Betreuers nicht!

Ich denke mal, dass diese beiden Menschen beurteilen können ob eine Gesundheitsgefährdung besteht. Des weiteren nehme ich an, dass ein Hausarzt auch noch irgendwo ist.

Solange ich niemand störe oder das nicht gesundheitsgefährdend ist möchte ich in meiner Wohnung, egal in welchem Alter, leben wie ich möchte und Müll machen soviel ich will.

Außerdem - wenn sich herum spricht (bes. ländl. Raum), dass wenn ich an einen Pflegedienst eine Anfrage stelle, zur Unterstützung oder Beratung, dass der dann irgendwelche Behörden einschaltet , macht der das evtl. keine zweites Mal mehr, denn dann existiert er nicht mehr.

Sollte dann hinterher ein Zwangseinweisung oder evtl. sogar keine das Ergebniss sein, oder das Gesundheitsamt und/oder Vormundschaftsgericht keinen Handlungsbedarf sehen, würde ich als Angehöriger oder evtl. auch Betreuer die strafrechtlichen Aspekte der vertraulichen Informationsweitergabe an Dritte genauer prüfen wollen.

Ich möchte mir auch nicht ausmalen, was so was für Konsequenzen haben könnte?
Denn die Verunsicherung der Bevölkerung würde dazu führen, dass manche/viele die Hilfe bräuchten, sie nicht mehr trauen sich z.B. an einen Pflegedienst zu wenden. Die Konsequenz könnte ja sein, dass Behörden in meinem Leben rumstochern oder ich oder mein Ehepartner, Angehöriger zwangseingewiesen wird.
Da Frage ich doch evtl. gar nicht, das ist doch zu Riskant!

Hier ist viel viel Fingerspitzengefühl gefragt. Ich denke eine PDL ist in der Lage zu erkennen und zu beurteilen, ob eine sofortige Handlung geboten ist und zu beraten, wie die Situation zu beurteilen und zu lösen ist.

Um Fachleute (Behörden) einzuschalten braucht sich der Betreuer nicht an einen Pflegedienst zu wenden. Das schafft er auch ohne PD!

lässt für mich nur den Schluss zu: ich brauche dringendst jeden Pat., den ich bekommen kann.
Ja und?
Was ist daran Verwerflich? So ist das nunmal in einer Marktwirtschaft!
Jeder Selbständiger oder Freiberufler ist auf Kunden angewiesen und in bestimmten Situationen evtl. auf jeden der Geld bringt, sonst geht er evtl. Pleite, was ja durchaus passiert. Eine PDL die so handelt versucht u.a. auch ihren MA den Arbeitsplatz damit zu erhalten - oder?

Verstehe deinen Vorwurf deshalb nicht?

Gruß renje
 
Ich hoffe, du gehst mit mir konform, dass hinter so einem Verhalten eine Erkrankung stecken kann. Wenn diese ausgeschlossen ist, dann ist es sicher überlegenswert, hier aktiv zu werden... mit dem Einverständnis des Betroffenen.

Wenn ich deinen Faden weiter spinne: was sollen die Nachbarn denken, wenn der Pflegedienst nur aktiv wird, wenn die Umgebung dafür stimmt? Für mich ist das kein Argument. Im Gegenteil. Wenn ich Pflege brauche entspricht meine Umgebung oft nicht mehr meinen Vorstellungen von Ordnung. Da kommt der Gedanke: was sollen denn die Nachbarn denken- schon weit vor der Vermüllung der Wohnung.

Wenn ich Kenntnis habe von Symptomen und diese ignoriere, nicht abchecken lasse, dann ist das in meinen Augen ein fahrlässiges Verhalten. Das gilt bei somatischen Erkrankungen und auch für die nicht sichtbaren psychischen Erkrankungen.

Und es kann nicht sein, dass der Pflegedienst vorgibt, was der Pat. zu mögen hat und was nicht.

Elisabeth
 
Renje wenn ich ihren Ausführungen folge, so ist der Pflegedienst nicht für die Feststellung und möglicherweise Abstellung von Missständen zuständig, welche außerhalb seines Aufgabenbereichs gemäß des Leistungserbringungsauftrages liegen.
Oder um es überspitzt zu formulieren, wenn ich als ambulanter Pflegedienst die Leistung BZ - Kontrolle und Insulinsubstitution habe und feststelle, dass mich die Ratte aus dem WC anlächelt und der Müll sich gegen die Decke stappelt und auch der Schimmel sich sehr wohl fühlt habe ich dies nicht abzustellen. Im weiteren möchte ich um den psychiatrischen Aspekt herauszunehmen gleich sagen, dass der Patient in diesem Fall "nur" durch den Diabetes gehändigkäppt ist und sehr wohl das Verkommen der Wohnung registriert und auch gerne beheben würde aber nicht mehr kann. Dürfte ich jetzt nach ihrer Meinung handeln, oder müßte ich sagen nicht mein Aufgabengebiet?
Ich persönlich würde das Gespräch mit dem Betreuer suchen um festzustellen, wo dessen Intentionen liegen,da geschrieben wird, dass der Betreuer überfordert sei und er muss ja von irgendwem (Gericht) die Obsorge zugesprochen bekommen haben.
Ansonsten hilft manchmal über die Hintertür auch der MDK (durch Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe), denn wenn dieser wirklich gravierende Mängel feststellt können sie den gerichtlich bestellten Betreuern ziemliche Probleme machen und meist sind die Betreuer da sehr für die Anträge, weil sie Einnahmen sehen.
Ansonsten Elisabeth gebe ich ihnen Recht, dass man beim auftreten von Symptomen diese, durch entsprechende Ärzte abklären lassen sollte. Hierbei würde ich aber immer wenn möglich über den Hausarzt gehen, weil das "netter" als der Psychiater ist und wohin dieser ihn überweißt ist seine Sache.
Weiterhin ist die Frage, ist die Wohnung objektiv im Falle Cecile "verdreckt" oder soll die Wohnung umgeräumt werden, um den Pflegeablauf zu vereinfachen.
Wenn ersteres der Fall wäre, wäre das Gesundheitsamt der richtige Ansprechpartner bzw. die zuständigen Stellen. Ich bin derzeit in AT und bei einer Meldung gegenüber der Magistratsabteilung, bzw. der Bezirkshauptmannschaft handele ich nicht pflichtwidrig, sondern pflichtkonform um weitere Schäden von dem Patienten abzuhalten, auch wenn ich dadurch die Pflicht zur Verschwiegenheit verletze, da auch die Beamten zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Denn wenn ich den Ausführungen von Renje folge, dürfte es nie ein Verfahren gegen Pflegedienste wegen Verwahrlosung von Patienten geben, weil es ja garantiert nicht in der Leistungsvereinbarung stand.
Des weiteren frage ich mich Cecile wenn sie damit rechnen, dass der Patient bei Einschaltung der Ämter in ein Heim kommt, muss eigentlich schon eine schwerwiegende Einschränkung vorliegen, weil kein Amt schickt jemanden in das Heim, wenn es mit ambulanter Pflege auch zu händeln ist, weil dies ja einen finanziellen Mehraufwand für das Amt bedeuten würde.
 
Ich kaufe meine Brötchen nicht beim Metzger, mein Auto nicht im Möbelhaus und zum Putzen beschäftige ich keine Krankenschwester.
Die wirtschaftliche Situation bei ambulanten Pflegediensten mag ungünstig sein, aber muß ich deshalb alle möglichen Fremdleistungen anbieten? Was sagt die Berufsgenossenschaft, wenn sich eine Krankenschwester verletzt und auf dem D-Bericht steht als Tätigkeit: Grundreinigung einer Patientenwohnung? Deckt der Arbeitsvertrag bzw. die Stellenbeschreibung derer, die das machen sollen, diese Tätigkeit?
 
Hallo hk-um,

ich möchte mich nicht auf die diese Ebene begeben, deshalb gehe auch deine Polemik nicht ein.

Weniger Interpretieren und mehr Lesen (Verstehen) hilft manches Mal in der Sache weiter.

Ich habe ausdrücklich geschrieben, wenn keine Gesundheitsgefährdung (Ergänzung: im Sinne des in der BRD gültigen Inf.schges IfSG vorliegt, klar ist jedem PD bekannt).

Wir kennen alle weder die konkrete Situation noch die handelnden Personen.

Es geht auch nicht darum jemanden jemandem zu melden um dem Betreuer Schwierigkeiten zu machen - Kopfschüttel - sondern dem Betroffenen zu helfen, in seinem Sinne.

Und zu guter Letzt - es besteht kein irgendwie gearteter Leistungserbringungsauftrag, sondern die Anfrage ob der PD die Wohnung auf Vordermann bringt um anschließend den Kunden in seiner häuslichen Umgebung zu pflegen - nicht mehr und nicht weniger.

Und ich beharre auf dem Recht auf eine dreckige Wohnung, solange ich nicht gegen das IfSG verstoße. Nur das ist auch nicht das Problem, denn der Betreuer wird mit seinem zu Betreuenden gesprochen haben und will jetzt den Zustand ändern.

Leistungserbringungsauftrag wäre zunächst, wenns überhaupt einen gibt - Wohnung putzen - alles andere ist Interpretation.

@I.R. Rigator: das muss derjenige, der dies erbringt Wissen. Und wegen der Versicherung, was sollte denn dagegen sprechen auch Reinigungsdienste anzubieten, oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten? Muss ja nicht unbedingt eine GuK sein. Viele PD putzen auch mal raus, reinigen das Bad, waschen ab, befüllen die Waschmasch, hängen Wäsche auf usw. das gehört teilweise in der amb. Pflg. auch dazu.

Gruß renje
 
klar gehört eine kl. hauswirtschaftl. Versorgung auch zu den Aufgaben eines PD. Ich persönl. würde mich aber weigern einen Grundputz einer verwahrlosten Wohnung durchzuführen und ich denke mal das es auch nicht unbedingt wirtschaftlich ist wenn Pflegekräfte dies tun.
 
Hallo lisbet,

tja, ich weiß nicht was in Dortmund ein Pflegekraft (wo steht eigentlich dass das eine Pflgkraft machen soll?) verdient bzw. eine Raumpflegerin?

In München wäre eine GuK evtl. sogar billiger!

Gruß renje
 
Hi Renje, denke mal das bei einem PD Pflegekräfte arbeiten zumindest ist das bei uns so. In unserer Region verdient eine Pflegekraft 3-4 Euro mehr als eine Reinigungskraft
 

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