Gesundheits- u. Krankenpflegehelferin: Fortbildung z. Gesundheits- u. Krankenpflegerin möglich?

MaikW

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27.01.2008
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Hallo Forum!

Mein Name ist Maik und ich bin kein Gesundheits- und Krankenpfleger. ;)
Es geht um eine gute Freundin von mir.
Sie beendet dieses Jahr eine 2 jährige Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerhelferin.
Sie möchte gerne eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin machen.
Nun meine Frage, ist das wirklich nötig?
In beiden Ausbildungen gibt es doch sicherlich viele Gemeinsamkeiten.
Gibt es dort keine Fortbildungsmöglichkeit?
Oder muss sie noch mal 3 volle Jahre lernen?

Viele Grüße
Maik
 
Hallo,
soweit ich weiß kann sie die Ausbildung zur Krankenschwester verkürzen, wir hatten damals bei uns im Kurs auch eine KPH, die verkürzt hat ! Ich meine mich zu erinnern, dass sie die Ausbildung um 1 Jahr verkürzt hat.

Hoffe ich konnete Dir helfen
 
Hallo Maik, Ausbildungsverkürzen ,bei der GuK ist möglich,würde ich aber nicht unbedingt machen. Fordbildungsmöglichkeiten der KPH sind halt die Ausbildung zur GuK,GuKK,H oder AP. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt als KPH sind nicht sehr groß. Die 3 jährige Ausbildung lohnt sich auf jeden Fall
 
Hallo ihr Beiden!

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Da hatte ich wohl falsche Vorstellungen.
Mein Bruder hat 2 Jahre "kaufmännischer Angestellter" gelernt und
sich dann im Anschluss ein Jahr auf "Einzelhandelskaufmann" spezialisiert.
Dachte das würde bei GuK und KPH auch so einfach "modulmäßig" funktionieren,
aber dafür sind die Differenzen der beiden Berufe wohl zu groß.

Vielen Dank, ihr habt uns sehr geholfen!
Viele Grüße
Maik
 
Sie beendet dieses Jahr eine 2 jährige Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerhelferin.

Hm?

Meines Wissens nach dauert die Ausbildung nur EIN Jahr, nicht zwei.
Sicher das sie nicht doch irgendwas Anderes lernt?
 
Hallo,
es ist richtig dass die KPH den Gesetzen der einzelnen Bundesländern unterliegt udn somit die Dauer, der Stundenumfang sowie die Prüfungsanteile variieren. Die GuKP ( welche eine eigenständige Ausbildung und keine Fortbildung darstellt) ist einheitlich mit dem Krankenpflegegesetz sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt. Eien Verkürzung dieser Ausbildung ist um ein Jahr möglich. Allerdings würde auch ich dazu raten, die Ausbildung komplett zu machen.
 
Achso, Danke für die Info :-)
 
Hallo Maik,
ich stimme den anderen zu und bin auch der Meinung, sie sollte die 3jährige Ausbidlung zur GuK machen. KPH´s haben einfach keine Zukunft und viele Kliniken stellen schon gar keine KPH´s mehr ein. Sie sollte sich mal erkundigen, ob sie die Ausbildung zur GuK nicht als Umschulung genehmigt bekommt. Dann würde sie ihren vollen KPH-Gehalt weiterbeziehen anstatt nur das Lehrgeld. So hats eine Bekannte von mir gemacht :cheerlead:
 
Hallo Minchen,
war das eine Hausinterne Regelung?
 
Um die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzen zu können, muss man vorher mind. 2 Jahre vollbeschäftigt als Krankenpflegehelfer gearbeitet haben.
Weiß jetzt natürlich wieder nicht ob es in D auch so ist.

Gruß,
Lin
 
Hallo Lillebrit,
bei meiner Bekannten war es so, dass sie als KPH in unserer Klinik(Düsseldorf) gearbeitet hat, zur Umschulung nach Koblenz gegangen ist, und nach der Umschulung als GuK wieder zu ihrer alten Station in Düsseldorf zurückgekehrt ist. Könnte mir vorstellen, dass es hausintern geregelt wurde, aber sicher weiss ich es nicht. Nachfragen kostet nichts und die Klinik hat ja auch was davon, wenn das Personal qualifizierter wird :wavey:
 
Hallo!

Sie sollte sich mal erkundigen, ob sie die Ausbildung zur GuK nicht als Umschulung genehmigt bekommt. Dann würde sie ihren vollen KPH-Gehalt weiterbeziehen anstatt nur das Lehrgeld. So hats eine Bekannte von mir gemach

Das ist wirklich interessant, wie lief das ab?
Ist sie erst zum Arbeitsamt gegangen und hat sich dann beworben?
Gibt es da bestimmte Voraussetzungen?
Meine Bekannte beendet ja dieses Jahr erst ihre Ausbildung.

Viele Grüße
Maik
 
Hallo Maik,

ich weiss nicht genau ob da die AA zuständig war, könnte es mir allerdings gut vorstellen. Generell kann man eine Umschulung zur GuK über die AA genehmigen lassen, wenn man eine abgeschlossene Ausbildung hat, die wenig Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt hergibt und man eine bessere Ausbildung anstrebt. Die müsste allerdings auf 2Jahre kürzbar sein, das heisst deine Bekannte muss in diesem Falle mindestens 2Jahre Berufserfahrung als KPH nachweisen können. Meine Bekannte hatte weit mehr als 2Jahre als KPH gearbeitet. Viel mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen.... :wink:
 

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