Führerscheinverlust in ambulanter Pflege

Khael87

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28.04.2022
Beiträge
17
Beruf
MFA
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie
Funktion
Praxisanleiter
Hey,

meine Kollegin droht der Führerscheinverlust im ambulanten Pflegedienst. (aufgrund überhöhter Geschwindigkeit)
Hat sie irgendwelche Möglichkeiten dem Entzug aufgrund ihrer Arbeitssituation zu entgehen?
Sie selbst wollte sich einen Anwalt erstmal nehmen für Verkehrsrecht (glaub sowas in der Art: SOS Verkehrsrecht: Einspruch gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Denkt ihr das ist sinnvoll?

Grüße
 
Ein Anwalt ist nicht schlecht. Aber auch teuer.

Wenn es jetzt nichts weiter Gravierendes war und es keine Vorgeschichte gibt, kann man aber idR das Fahrverbot in eine Geldstrafe wandeln, wenn der Beruf hiervon abhängt; also der Führerschein dringend erforderlich ist.
 
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Reaktionen: Martin H.
Gut zu wissen.
Stellt man dafür einen Antrag?
Und wie hoch könnte die Geldstrafe sein?
 
Meines Wissens nicht.
Dem Bescheid widersprechen und im Freitext vernünftig begründen.
Einfach nur "ich brauch den", wird nicht reichen, dann hätte sie nicht zu schnell fahren dürfen.

Höhe? Keine Ahnung, mal nach Erfahrungen googeln, wird aber vermutlich weh tun.
 
Gut zu wissen.
Stellt man dafür einen Antrag?
Und wie hoch könnte die Geldstrafe sein?

Den Antrag stellt man dann bei der betreffenden Bußgeldstelle. Wie genau, sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht erklären und formulieren. Denn das ist nicht so einfach.
Das Bußgeld wird dann meist mal 3 multipliziert,
Ob sich das rechnet, oder man einen längeren Urlaub nimmt, ist jedem selbst überlassen.
Übrigens, wenn es der erste Verstoß ist, kann man mit der Bußgeldstelle reden, und den Termin für die Führerscheinabgabe im gewissen Rahmen selbst bestimmen.
 
Den Antrag stellt man dann bei der betreffenden Bußgeldstelle. Wie genau, sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht erklären und formulieren. Denn das ist nicht so einfach.
Das Bußgeld wird dann meist mal 3 multipliziert,
Ob sich das rechnet, oder man einen längeren Urlaub nimmt, ist jedem selbst überlassen.
Übrigens, wenn es der erste Verstoß ist, kann man mit der Bußgeldstelle reden, und den Termin für die Führerscheinabgabe im gewissen Rahmen selbst bestimmen.
bei Erstverstoß ist die freie Wahl innerhalb von 4 Monaten sowieso vorgesehen.
 
In einem/dem anderen deutschen Pflegeforum kam die gleiche Frage - nur mit: "mir wurde..." gestellt. Sogar der Link ist der selbe.
 
Den Antrag stellt man dann bei der betreffenden Bußgeldstelle. Wie genau, sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht erklären und formulieren. Denn das ist nicht so einfach.
Das Bußgeld wird dann meist mal 3 multipliziert,
Ob sich das rechnet, oder man einen längeren Urlaub nimmt, ist jedem selbst überlassen.
Übrigens, wenn es der erste Verstoß ist, kann man mit der Bußgeldstelle reden, und den Termin für die Führerscheinabgabe im gewissen Rahmen selbst bestimmen.
Super dann hab ich alle Informationen :)
 
In einem/dem anderen deutschen Pflegeforum kam die gleiche Frage - nur mit: "mir wurde..." gestellt. Sogar der Link ist der selbe.
Kannst es hier gerne verlinken wenn es da auch hilfreiche Antworten gab :)
 

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